Aufgrund des § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach vor der Höhe in ihrer Sitzung am 16.05.2023 die Jahresrechnung 2016 der Stadt Rosbach vor der Höhe für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen hat.
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hat folgenden Wortlaut:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
| 1. | dem Magistrat die Entlastung gem. § 114 HGO für den Jahresabschluss zum 31.12.2016 zu erteilen. |
| 2. | die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 100 HGO in Höhe von insgesamt 22.827,73 € zu genehmigen. |
Die Jahresrechnung für das Jahr 2016 wird gemäß § 114 Abs. 2 HGO in der Zeit vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 9. Juni 2023 im Rathaus der Stadt Rosbach v.d.H., Homburger Straße 64, Zimmer Nr. 1.08 (1. Stock), während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Wenn möglich bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung über die Telefonnummer 0 60 03 – 822 185 oder 0 60 03 – 822 187.
Rosbach v.d. Höhe, den 23.05.2023