Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund von Arbeiten an einer Versorgungsleitung wird es erforderlich die Spessartstraße im Mündungsbereich Taunusstraße bis voraussichtlich 29.05.2024 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Spessartstraße bleibt aus Richtung Sudetenstraße bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Rosbach v. d. Höhe, den 16.05.2024