hier: Vollsperrung der Philipp-Reis-Straße
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich die Philipp-Reis-Straße in Höhe der Hausnummer 2-4 vom 26.05.2025 bis 04.07.2025 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Philipp-Reis-Straße bleibt bis zum Baustellenbereich aus beiden Richtungen als Sackgasse befahrbar.
Die Einbahnstraßenregelung aus Richtung der Raiffeisenstraße wird für die Dauer der Baumaßnahme aufgehoben.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 20.05.2025