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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 21/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

hier: Vollsperrung in der Neue Straße

Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende

verkehrsregelnde Anordnung

getroffen:

Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich die Neue Straße in Höhe der Hausnummer 29 vom 19.05.2026 bis zum 29.05.2026 für den Fahrverkehr voll zu sperren.

Die Neue Straße bleibt bis zum Baustellenbereich aus beiden Richtungen als Sackgasse befahrbar.

Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.

Rosbach v. d. Höhe, den 19.05.2026

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-
(Maar)
Bürgermeister