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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

hier: Vollsperrung im Errlichspfad

Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende

verkehrsregelnde Anordnung

getroffen:

Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich den Errlichspfad in Höhe des Einmündungsbereichs „Am Errlich“ am 12.06.2024 für den Fahrverkehr voll zu sperren.

Der Errlichspfad bleibt aus beiden Richtungen bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.

Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Rosbach v. d. Höhe, den 29.05.2024

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-
(Maar)
Bürgermeister