Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Anlässlich des „Rosbacher Cup 2024“ werden vom 15.06.2024 bis 16.06.2024 die Altkönigstraße, Saalburgstraße, Eisenkrain, Netzschkauer Straße, Ulica Ciechanowiec, Rue de Saint-Germain-lès-Corbeil, Am Fahrenbach und Philipp-Marolph-Straße für den Fahrverkehr gesperrt.
Besuchern des Fußballturniers stehen auf dem Gelände der REWE-Zentrale in der Raiffeisenstraße Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Weitere Parkplätze befinden sich am Veranstaltungsgelände.
In der Jahnstraße wird zwischen dem Einmündungsbereich Sportwelt/HalliGalli und Kreisverkehrsplatz beidseitiges Haltverbot angeordnet.
Die Jahnstraße wird zwischen Hausnummer 18 und 42 als Einbahnstraße eingerichtet.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 28.05.2024