hier: Vollsperrung in der Kirchstraße
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich die Kirchstraße in Höhe der Hausnummer 18 am 24.06.2025 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Kirchstraße bleibt bis zum Baustellenbereich aus beiden Richtungen als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 03.06.2025