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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 24/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 50. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Sitzungstermin:

Donnerstag, 05.02.2026

Sitzungsbeginn:

20:00 Uhr

Sitzungsende:

22:02 Uhr

Raum, Ort:

Versammlungsraum, Wasserburg, Haingraben 17, 61191 Rosbach v. d. Höhe

Anwesenheitsliste

Anwesend

Vorsitz

Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD 

Mitglieder

Jörg Egerter - CDU 

Hans-Otto Jacobi - FDP 

Christoph Käding - STIMME 

Christian Lamping - FWG 

Heiko Müller - CDU 

Beate Roth - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vertretung für Herrn Lingnau

Magistrat

Gerald Harff - FWG 

Steffen Maar - parteilos 

Stadtverordnete/r

Alexander von Griesheim - CDU 

Verwaltung

Jana Pitzek - 

Anthony Reindler - 

Abwesend

Mitglieder

Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

entschuldigt

Gäste:

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

TOP

Betreff

Vorlage

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen

3.1

(Nachtrag)

Nachtrag an Informationen zum Vergleich der Grundsteuerhebesätze in den Nachbarkommunen

MV/2026/740

4

Haushaltsführung 2026 Entwurf des Haushaltes/ der Haushaltssatzung 2026 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029

GRV/2025/093-1-1

5

Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2026 Weitere /-r Bearbeiter /-in: Anthony Reindler

GRV/2025/094

6

Festsetzung der Abwasser- und Wassergebühren ab dem 1. Januar 2026 und damit einhergehender Beschluss zur Neufassung der Entwässerungssatzung und der Wasserversorgungsatzung Weitere /-r Bearbeiter /-in: Jana Pitzek

GRV/2025/070-1

6.1

Änderungsantrag der Fraktion SPD vom 18.11.2025, Festsetzung der Abwasser- und Wassergebühren

AT/2025/335

7

Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe für das Jahr 2026 Weitere /-r Bearbeiter /-in: Anthony ReindlerWeitere /-r Bearbeiter /-in: Manuela Hammerschmidt

GRV/2025/092-1

8

Verschiedenes

Protokoll

Öffentlicher Teil

Zu 1.

Eröffnung der Sitzung

Herr Dr. Rathjens eröffnet die 50. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und stellt fest, dass frist- und formgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

Zu 2.

Genehmigung des Protokolls

Das Protokoll der 48. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss vom 15.01.2026 wird ohne Änderungen einstimmig angenommen.

Zu 3.

Mitteilungen

Der Bürgermeister weist daraufhin, dass im Rahmen der bevorstehenden Kommunalwahl Fehlplakatierungen von Wahlplakaten einzelner Parteien festgestellt wurden. Die betroffenen Parteien sind darüber entsprechend informiert und haben teilweise Abhilfe geleistet. Eine Partei ist dem noch nicht nachgekommen und hat dafür noch eine Frist bis Sonntag, den 08.02.2026. Der Bürgermeister bittet um die Einhaltung der Vorschriften.

Zu 3.1.

Nachtrag an Informationen zum Vergleich der Grundsteuerhebesätze in den Nachbarkommunen zur Kenntnis genommen

MV/2026/740

Klicken Sie hier für Wortprotokoll von TOP Ö 3.1.

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

Zu 4.

Haushaltsführung 2026 Entwurf des Haushaltes/ der Haushaltssatzung 2026 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 vertagt

GRV/2025/093-1-1

Dr. Rathjens wendet sich an die Ausschussmitglieder mit der Erwartung, dass die Haushaltsberatungen trotz der bevorstehenden Kommunalwahl konstruktiv und lösungsorientiert erfolgen, sodass der Haushalt 2026 noch in der aktuellen Wahlperiode verabschiedet werden kann.

Herr Egerter richtet sich ebenfalls an die Ausschussmitglieder, dass die Fraktionen einen Konsens finden und alle Anstrengungen unternehmen sollten, um Ende Februar 2026 einen genehmigungsfähigen Haushalt zu beschließen.

Die Beantwortung der Fragenkataloge zum Haushaltsentwurf 2026 der Fraktionen wurden im Vorfeld zur Sitzung an die Ausschussmitglieder verteilt. Aus Sicht des Bürgermeisters erscheint es nicht sinnvoll, alle Fragenkataloge detailliert durchzugehen, da die Antworten sehr umfangreich waren. Er geht auf bestimmte Antworten nochmal kurz ein und erläutert diese mündlich. Um den Fraktionen ausreichend Zeit zum Lesen der Antworten zuzustehen, wird vereinbart, dass Rückfragen zur Beantwortung der Fragebögen auch noch in der nächsten Sitzung der Haushaltsberatung gestellt werden können.

Der Bürgermeister stellt weiterhin dar, dass sich seit Einbringung des Haushaltes durch verschiedene Faktoren oder Beschlüsse des Magistrates einige Änderungen für den Haushalt 2026 ergeben haben:

Die in der Zwischenzeit beschlossenen Immobilienverkäufe (Altes Rathaus, Hintergasse 5) von städtischen Liegenschaften sind noch nicht im Finanzierungsteil des Investitionsprogrammes enthalten.

Der Magistrat hat beschlossen, dass Freibad in Rodheim in der Saison 2026 durch einen externen Dienstleister zu betreiben. Daher kann auf die Planstelle eines Fachangestellten für Bäderbetriebe verzichtet werden. Dies hätte Einsparungen von Personalkosten in Höhe von ca. 40.000 € und einer Planstelle im Stellenplan zur Folge.

Durch die vorzeitige Aufhebung des Vertrages mit der Diakonie Wetterau für die Kindertagespflege „Piccolino“ könnte der dafür vorgesehene Ansatz um ca. 34.000 € gemindert werden.

Ferner gibt der Bürgermeister bekannt, dass einer der Außendienstmitarbeiter im Ordnungsamt (Stadtpolizei) um Aufhebung seines Vertrages gebeten hat. Die Fraktionen könnten hier beantragen, diese Stelle nicht erneut zu besetzen oder zukünftig wegfallen zu lassen. Hier ist allerdings zu beachten, dass ein Wegfall der Stelle in Bezug auf die Erzielung von Einnahmen durch Bußgelder negative Auswirkungen haben dürfte.

Frau Pitzek erläutert, dass bei einer Erhöhung der Besteuerung der Spieleapparatesteuer von bisher 20 % der Bruttokasse auf 25 % der Bruttokasse, ausgehend vom Mittel der vergangenen drei Haushaltsjahre, im Haushaltsjahr 2026 ein Einnahmenzuwachs von ca. 42.500 € zu erwarten wäre. Für ein ganzes Haushaltsjahr könnten die Einnahmeerwartungen um ca. 85.000 € höher angesetzt werden. Es gibt im Stadtgebiet zu dieser Steuerart drei Steuerpflichtige.

Frau Pitzek stellt anhand einer Tabelle dar, welche finanziellen Auswirkungen in der Planung entstehen, wenn die städtische Förderung des Ganztages anstatt mit 30 € pro Kind mit 20 € oder keinem Zuschuss erfolgt.

Wie in der letzten Sitzung abgesprochen, erläutert Frau Pitzek anhand von Tabellen welche Teilhaushalte freiwilliger Natur sind und welche Einnahmen sich hinter den privatrechtlichen und den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten verbergen. Die entsprechenden Tabellen werden den Ausschussmitgliedern im Nachgang nochmals per Email zur Verfügung gestellt.

Ebenfalls erläutert Frau Pitzek das Muster 3 zu § 106 HGO, den sog. Liquiditätsbericht, und händigt ein Exemplar in Papierform dazu aus.

Herr Reindler hat die gewünschten Daten zur Kostendeckung in der Kinderbetreuung aufbereitet und erläutert diese ebenfalls anhand einer Tabelle, welche den Mitgliedern zu Sitzungsbeginn in Papierform ausgehändigt wurde.

Auch auf die Thematiken (Gebührenkalkulation und Wirtschaftsplanung) der Stadtwerke wird direkt im Rahmen dieser Vorlage eingegangen. Dabei werden verschiedenen Varianten der kalkulatorischen Verzinsung besprochen. Von Dr. Rathjens kommt die Bitte auf, dass die Betriebsleitung der Stadtwerke eine Stellungnahme abgeben möge, ob für das Jahr 2026 eine weitere, einmalige Gewinnausschüttung von zusätzlichen 100.000 € möglich wäre. Herr Reindler wird dazu etwas ausarbeiten und den Mitgliedern zur Verfügung stellen.

Es herrscht Einigkeit im Ausschuss, dass diese Vorlage in der heutigen Sitzung noch nicht abschließend beraten werden kann und die Haushaltsberatungen am 12.02.2026 fortgesetzt werden.

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Haupt- und Finanzausschuss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung

1.

den Haushaltsplan 2026

2.

die mittelfristige Finanzplanung bis zu dem Jahr 2029 sowie

3.

das Investitionsprogramm 2025 – 2029 und

4.

den Stellenplan 2026

zu beschließen.

Ortsbeiräte:

Die Ortsbeiräte nehmen den Entwurf des Haushaltes 2026 zur Kenntnis und wurden ordnungsgemäß angehört.

Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung, weitere Behandlung in nächster Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss

Zu 5.

Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2026 vertagt

GRV/2025/094

Auch zu dieser Vorlage findet noch keine abschließende Beratung statt, da die Vorlage unmittelbar an die Beratungen zum Haushalt 2026 geknüpft ist.

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung mit den Hebesätzen für

Grundsteuer A

765 % (zuvor 421 %)

Grundsteuer B

821 % (zuvor 429 %) sowie

Gewerbesteuer

400 % (zuvor 400 %)

wird beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Die aktuelle Hebesatzsatzung vom 20.11.2024 tritt gleichzeitig außer Kraft.

Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung, weitere Behandlung in nächster Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss

Zu 6. Festsetzung der Abwasser- und Wassergebühren ab dem 1. Januar 2026 und damit einhergehender Beschluss zur Neufassung der Entwässerungssatzung und der Wasserversorgungsatzung zur Kenntnis genommen GRV/2025/070-1

Die Vorlage wird nicht separat beraten, sondern ist Bestandteil der Haushaltsberatungen unter TOP 4. Eine Abstimmung findet nicht statt. Die Vorlage geht zur abschließenden Abstimmung in die nächste Stadtverordnetenversammlung.

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Betriebskommission, Magistrat, Haupt- und Finanzausschuss

1.

Die nachfolgend genannten Schmutzwasser- und Wassergebührensätze, gültig rückwirkend zum 01.01.2026, werden festgestellt und der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Beschlussfassung empfohlen:

 

Schmutzwassergebühr:

3,12 € pro m³ (zuvor 2,97 €)

 

Niederschlagswassergebühr:

0,54 € pro m² (zuvor 0,40 €)

 

Wassergebühr:

2,35 € pro m³ (netto) (zuvor 2,61 € netto)

2.

Die 1. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) sowie die 1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS), jeweils mit Stand vom 24. November 2024, werden zur abschließenden Beschlussfassung empfohlen.

Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die nachfolgend genannten Schmutzwasser - und Wassergebührensätze, gültig jeweils ab 01.03.2026:

Schmutzwassergebühr:

3,12 € pro m³ (zuvor 2,97 €)

Niederschlagswassergebühr:

0,54 € pro m² (zuvor 0,40 €)

Wassergebühr:

2,35 € pro m³ (netto) (zuvor 2,61 € netto)

Die 1. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) sowie die 1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS), jeweils mit Stand vom 24. November 2025, werden beschlossen.

Abstimmungsergebnis: hierzu hat keine Abstimmung stattgefunden

Zu 6.1.

Änderungsantrag der Fraktion SPD vom 18.11.2025, Festsetzung der Abwasser- und Wassergebühren zur Kenntnis genommen

AT/2025/335

Auch hierzu hat keine Beratung stattgefunden.Der Änderungsantrag wäre somit in nächster Stadtverordnetenversammlung zu behandeln.

Zu 7.

Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe für das Jahr 2026 zur Kenntnis genommen

GRV/2025/092-1

Die Vorlage wird nicht separat beraten, sondern ist Bestandteil der Haushaltsberatungen unter TOP 4. Eine Abstimmung findet nicht statt. Die Vorlage geht zur abschließenden Abstimmung in die nächste Stadtverordnetenversammlung.

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe für das Wirtschaftsjahr 2026.

Der Erfolgsplan schreibt Erträge in Höhe von 5.251.700 € und Aufwendungen in Höhe von 5.009.960 € fest und schließt mit einem Ergebnis von + 241.740 € ab.

Der Vermögensplan ist mit einem Volumen von 5.085.035 € ausgeglichen.

Der Gesamtbetrag der Kredite, die zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan erforderlich sind, wird auf 3.500.000 € festgesetzt.

Betriebsmittelkredite in Höhe von 5.000.000 € zur Zwischenfinanzierung investiver Maßnahmen sind zulässig.

Abstimmungsergebnis: hierzu hat keine Abstimmung stattgefunden

Zu 8.

Verschiedenes zur Kenntnis genommen

Da es unter dem Thema „Verschiedenes“ keine weiteren Punkte gibt, schließt Dr. Rathjens die Sitzung um 22:02 Uhr.

Vorsitz:

Dr. Hans-Peter Rathjens

Protokollführung:

Jana Pitzek