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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 24/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 44. öffentliche Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses

Sitzungstermin:

Dienstag, 10.02.2026

Sitzungsbeginn:

20:00 Uhr

Sitzungsende:

22:55 Uhr

Raum, Ort:

Saal, Wasserburg, Haingraben 17, 61191 Rosbach v. d. Höhe

Anwesenheitsliste

Anwesend

Vorsitz

Walter Horz - STIMME 

Mitglieder

Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

Hans-Otto Jacobi - FDP

 Vertretung für: Frau Elke Sommermeyer

Wolfgang Lingenau - SPD 

Walter Soff - FWG 

Alexander von Griesheim - CDU 

Magistrat

Gerald Harff - FWG 

Steffen Maar - parteilos 

Fraktionsvorsitzende/r

Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

Stadtverordnete/r

Rainer Schaub - FWG 

Abwesend

Mitglieder

Marco See - CDU

Entschuldigt

Elke Sommermeyer - FDP

 Entschuldigt

Gäste:

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

TOP

Betreff

Vorlage

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen

3.1

Schälschadensgutachten 2026 u. Schälschadenserhebung 2025 für das Rotwildgebiet "Taunus"

MV/2026/736

4

Kommunale Wärmeplanung Hier: Beschluss des Kommunalen Wärmeplans

GRV/2026/122

5

(Nachtrag)

Parkplatz Sportallee Rodheim - Entwurfsplanung + 1. Bauabschnitt

GRV/2026/128

6

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.Höhe Bebauungsplan RH 14 "Am Belgesbaum", 1. Bauabschnitt Hier: 1. Billigung des Bebauungsplan-Vorentwurfs 2. Einleitung des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

GRV/2026/121

7

Verschiedenes

Protokoll

Öffentlicher Teil

Zu 1.

Eröffnung der Sitzung

Herr Horz eröffnet die Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses um 20:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.

Die Tagesordnung wird wie folgt geändert: TOP 5 und TOP 6 werden in der Reichenfolge getauscht.

Die geänderte Tagesordnung wird mit fünf Ja-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.

Als Gäste begrüßt Herr Horz für TOP 4 Herrn Appelt von der OVAG, für dem neuen TOP 5 Frau Schade vom Planungsbüro PlanES sowie im späteren Verlauf für den neuen TOP 6 Frau Freiwald und Frau Uher vom Planungsbüro Hofmann-Röttgen.

Zu 2.

Genehmigung des Protokolls

Es liegt kein Protokoll zur Genehmigung vor.

Zu 3.

Mitteilungen

Zu 3.1.

Schälschadensgutachten 2026 u. Schälschadenserhebung 2025 für das Rotwildgebiet "Taunus" zur Kenntnis genommen

MV/2026/736

Herr Maar berichtet, dass ein Gutachten des Forstamtes Weilrod zeigt, dass die Schäden durch Rotwild im Rotwildbezirk Osttaunus deutlich zu hoch sind. Die Schäden an Fichten (1,4 %) und Buchen (1,0 %) überschreiten die tolerierbaren Grenzwerte erheblich.

Diese hohe Schadensbelastung gefährdet den geplanten Umbau der Wälder zu klimaresilienten Mischbeständen und beeinträchtigt die natürliche Verjüngung sowie die Artenvielfalt.

Daher empfiehlt das Forstamt für den Bezirk Osttaunus eine Erhöhung der Abschusszahlen um 20 %, insbesondere bei weiblichen Tieren, um den Wildbestand zu regulieren. In den angrenzenden Bezirken Hochtaunus und Mitteltaunus sind die Schäden rückläufig, weshalb dort die bestehenden Abschusspläne beibehalten werden sollen.

Zu 4.

Kommunale Wärmeplanung Hier: Beschluss des Kommunalen Wärmeplans ungeändert beschlossen

GRV/2026/122

Zur Einleitung teilt Herr Grosch mit, dass sich das Gremium bereits seinerzeit mit dem Entwurf befasst hat. Dieser wurde öffentlich ausgelegt; in diesem Rahmen gingen einige Stellungnahmen ein. Herr Appelt stellt die eingegangenen Stellungnahmen zur Kommunalen Wärmeplanung vor und erläutert die daraus resultierenden Änderungen. Diese betreffen im Wesentlichen eine verbesserte Darstellung zur besseren Verständlichkeit und Übersichtlichkeit.

Zudem berichtet Herr Appelt über die Rückmeldungen. Diese fallen seitens des RP Darmstadt und der IHK positiv aus; die Planung wird begrüßt. Auch von Privatpersonen gab es großes Interesse, insbesondere Anfragen aus den Randbereichen der ausgewiesenen Gebiete. Es sei möglich, die Planung entsprechend auszuweiten, um diese Bereiche einzubinden. Darüber hinaus liegen private Eingaben mit Anmerkungen zu Rosbach und den Netzen vor, zu denen es ausführliche Stellungnahmen geben wird.

Herr Jacobi fragt nach dem zeitlichen Ablauf und bittet zumindest um einen groben Zeitplan. Herr Grosch verweist auf den einstimmigen Beschluss, das Gewerbegebiet und das Baugebiet „Belgesbaum“ vorrangig zu untersuchen. Dies soll im Jahr 2026 erfolgen; entsprechende Finanzmittel sind eingeplant. Abhängig von weiteren Beschlüssen können ab 2027 zusätzliche Gebiete betrachtet werden.

Herr Lingenau regt eine deutliche Kommunikation gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern an. Es solle klargestellt werden, dass die Entscheidung für sie individuell ist. Herr Appelt verweist hierzu auf die Bürgerversammlung mit Präsentation und Beteiligung der Energieberatung am 24. März 2026.

Nach der Aussprache bittet der Vorsitzende um die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.

Beschluss:

1.

Der vorliegende Abschlussbericht (Anlage 1) wird als kommunaler Wärmeplan der Stadt Rosbach v. d. Höhe beschlossen.

2.

Die im Wärmeplan enthaltenen Maßnahmen sind aufzugreifen und schrittweise zur Umsetzung zu bringen. Die Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen erfolgen im Rahmen der Zuständigkeiten der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und der Hauptsatzung der Stadt Rosbach v. d. Höhe.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Zu 5.

Parkplatz Sportallee Rodheim - Entwurfsplanung + 1. Bauabschnitt ungeändert beschlossen

GRV/2026/128

Zu Beginn des neuen TOP 6 nimmt Herr Schaub wieder an der Sitzung teil.

Einleitung Herr Maar und Herr von der Heid führen einleitend aus, dass für den Kita-Neubau die erforderlichen Stellplätze nachzuweisen sind. Der aktuelle Ausbauzustand des Parkplatzgeländes entspricht nicht den Anforderungen und ist insbesondere im Winter bei Eis und Glätte nicht ausreichend sicher. Der Magistrat hat beschlossen, bei verfügbarer Finanzierung eine angepasste Variante umzusetzen.

Frau Freiwald und Frau Uher erläutern die Planungen der unterschiedlichen Varianten.

Variante 1 (ca. 617.000 €) stellt eine Minimalvariante dar. Variante 2 (ca. 990.000 €) ist ein Kompromiss zwischen Minimalvariante und Vollausbau.

Der Magistrat hat in seiner Sitzung vom 04.02.2026 die Variante 1 inhaltlich erweitert: Sofern Mittel verbleiben, sollen die Verkehrswege geschlossen werden. Dies umfasst die Feuerwehraufstellfläche und anschließend den Weg in Richtung Kita.

Nach den detaillierten Erläuterungen durch die Planerinnen sowie einer kurzen Diskussion schließt sich das Gremium der abgeänderten Beschlussempfehlung des Magistrats an. Herr Horz ruft zur Abstimmung auf.

Beschluss:

Die bauliche Umsetzung des 1. Bauabschnittes gem. Schema „V1“ mit Datum vom 18.11.2025 für Schätzkosten von 617.000€ auf Basis der Entwurfsplanung des Gesamtparkplatzes (Stand 15.05.2025) wird beschlossen.

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 04.02.2026 den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt erweitert:

Sofern Mittel verbleiben, sollen die Verkehrswege geschlossen werden. Dies betrifft die Feuerwehraufstellfäche und im Anschluss den Weg Richtung Kita.

Siehe gelb markierte Fläche.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Zu 6.

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.Höhe Bebauungsplan RH 14 "Am Belgesbaum", 1. Bauabschnitt Hier: 1. Billigung des Bebauungsplan-Vorentwurfs 2. Einleitung des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ungeändert beschlossen

GRV/2026/121

Zu Beginn des neuen TOP 5 verlassen Herr Jacobi sowie Herr Schaub aufgrund der Befangenheit die Sitzung.

Einleitend berichtet Herr Maar, dass das Bauleitplanverfahren für das angestrebte neue Baugebiet „Belgesbaum“ in Rodheim eingeleitet werden kann. Hierzu gab es bereits Vorarbeiten, z.B. in Form von Workshops. Frau Schade erläutert die bisherigen Schritte im Zusammenhang mit den notwendigen Änderungen des Regionalplans Südhessen, die 2025 erfolgreich abgeschlossen wurden. Sie weist u.a. darauf hin, dass die bauliche Dichte im Vergleich zwar nicht den regional geforderten Größen entspricht, jedoch den räumlichen Verhältnissen vor Ort. Im Anschluss geht sie auf weitere Details zu städtebaulichen Kerndaten, Konzeptskizzen, Vorentwurf und Festsetzungen ein.

Anschließend bringt Herr Lingenau verschiedene Punkte vor, die von Frau Schade und Herrn Grosch beantwortet werden. Es geht u.a. um Vorgaben zu Straßen und deren Gestaltung, das mögliche Streichen des Begriffs „Hausgruppen“ bei gleichzeitigem Belassen von „Kettenhäusern“ sowie um die Frage nach einer generellen Forderung von Tiefgaragen. Frau Schade und Herr Grosch erläutern, dass die Gestaltung der Straßen mit hellem Belag kein Detail ist, das im Bebauungsplan geregelt wird; hier kann die Stadt über Beschlüsse und Ausschreibungen steuern. Das Streichen des Begriffs „Hausgruppen“ wird als problematisch bewertet, da „Kettenhäuser“ eine Unterkategorie darstellen und nur „Hausgruppen“ durch Gesetze definiert sind. Zudem würde dies bauliche Möglichkeiten einschränken und genauere Vorgaben erforderlich machen.

Die generelle Forderung nach Tiefgaragen stößt auf breite Ablehnung. Die übrigen Gremienmitglieder äußern, dies solle den Bauherrinnen und Bauherren entsprechend ihren Bedürfnissen überlassen bleiben. In diesem Zusammenhang kommt es zu einer kurzen Diskussion über die bestehende Stellplatzsatzung. Herr Grosch berichtet aus Erfahrung, dass Bauherrschaften nicht selten Lücken der Satzung ausnutzen. Herr von Griesheim sieht daher die Notwendigkeit, die Stellplatzsatzung zu überarbeiten. Herr Grosch teilt mit, dass dies unabhängig vom Bebauungsplan erfolgen kann.

Frau Bergmann hinterfragt die fußläufige Erschließung des Baugebiets, insbesondere sichere Schulwege für Kinder. Es scheint lediglich ein sicherer Weg in einen Wendehammer des Baugebiets „Im Seelhof“ geplant. Eine weitere, eher kritische Verbindung ist der Gehweg entlang des Wirrwegs bzw. der L 3204. Herr Maar weist darauf hin, dass die Möglichkeiten durch den baulichen Bestand begrenzt sind. Frau Schade ergänzt, dass im verkehrsberuhigten Bereich alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind.

Nachdem in der Diskussion alle Fragen beantwortet wurden, bittet Herr Horz um die Abstimmung.

Beschluss:

Es wird beschlossen:

1.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans RH 14 „Am Belgesbaum“, 1. Bauabschnitt wird in der sich in der Anlage befindlichen Form gebilligt.

2.

Die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

1 Enthaltung

Zu 7.

Verschiedenes

Herr Maar berichtet, dass die Verwaltung den Eigentümer der in der letzten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses angesprochene Einzäunung einer Streuobstwiese oberhalb des Grünen Wegs angeschrieben und um Rückbau bzw. Instandsetzung gebeten hat.

Ende des Protokolls

Vorsitz:

Walter Horz

Protokollführung:

Stefan Sommer