| Sitzungstermin: | Donnerstag, 18.04.2024, 20:00 Uhr |
| Raum, Ort: | Bürgerhaus Rodheim, Grabengasse 12, Saal |
| Sitzungsbeginn: | 20:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 21:20 Uhr |
Anwesende:
Vorsitz
Herr Walter Horz - STIMME
Mitglieder
Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Marco See - CDU
Herr Alexander von Griesheim - CDU
| Herr Hans-Otto Jacobi - FDP | Vertretung für: Frau Elke Sommermeyer |
| Frau Beate Karschny - FWG | Vertretung für: Herrn Walter Soff |
Herr Wolfgang Lingenau - SPD
Magistrat
Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU
Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP
Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos
Stadtverordnete/r
Herr Gerald Harff - FWG
Herr Rainer Schaub - FWG
Frau Claudia Hetjes - SPD
Verwaltung
Herr Denis Grosch -
Herr Nils Schellhammer -
Herr Volker Stuhl -
Öffentlicher Teil:
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Genehmigung des Protokolls |
| 3 | Mitteilungen |
| 3.1 | Private Vermarktung Streuobst: Umfrageergebnisse |
| 4 | Sportzentrum Eisenkrain, Ober-Rosbach 1. Plankonzept 2. Aufstellung des Bebauungsplanes OR 9a "Homburger Straße" 1. Änderung und Erweiterung |
| 5 | Verschiedenes |
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
Beschluss:
Herr Horz eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.
Er begrüßt Herrn Seegmüller, der als Planer zum TOP 4 ausführen wird.
Die Sitzung findet gemeinsam mit dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Ortsbeirat Ober-Rosbach statt.
| 2. | Genehmigung des Protokolls |
Das Protokoll zur 28. Sitzung liegt vor.
Herr Lingenau bittet darum, im Protokoll unter dem TOP Verschiedenes das „von“ bei Frau Sommermeyer zu streichen.
Mit dieser Änderung wird das Protokoll einstimmig beschlossen.
| 3. | Mitteilungen |
Bürgermeister führt aus, dass in vergangenen 7 Monaten 300.000 Hundekotbeutel verbraucht wurden.
Außerdem wird das Stadtentwicklungskonzept aktuell verwaltungsintern evauliert. Er betont, dass beinahe alle Beschlüsse mit dem Thema Stadtentwicklung zu tun haben.
| 3.1. | Private Vermarktung Streuobst: Umfrageergebnisse |
Bürgermeister Maar führt kurz zur Vorlage aus. Seitens der Stadt kann keine Möglichkeit zur Vermarktung geschaffen werden. Auf privater Ebene sind Beteiligungen auf den Märkten möglich.
Es gibt keine Nachfragen.
| 4. | Sportzentrum Eisenkrain, Ober-Rosbach 1. Plankonzept 2. Aufstellung des Bebauungsplanes OR 9a "Homburger Straße" 1. Änderung und Erweiterung |
Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit dem Umwelt- und Planungsausschuss sowie dem Ortsbeirat Ober-Rosbach behandelt.
Bürgermeister Maar führt kurz zum Thema ein und bedankt sich für die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den Vereinen im Rahmen der Konzepterstellung.
Außerdem berichtet er von der schriftlichen Absage zum beantragen Förderprogramm. Eine Förderung in den kommenden Jahren sei jedoch nicht auszuschließen.
Der Bürgermeister übergibt das Wort an Herrn Stuhl als Fachbereichsleiter der Stadtplanung. Dieser führt kurz zur Historie des Projekts ein, erläutert bisher gefasste Beschlüsse. Er ergänzt zu den Ausführungen des Bürgermeisters, dass der Fortgang des von der Stadt ausgewählten Förderprogramms in den kommenden Jahren noch nicht entschieden sei. Herr Stuhl betont die Einbindung der Vereine von Beginn an im Projektverlauf.
Das Sportzentrum soll in mehreren Bauabschnitten, beginnend mit dem Bau einer Dreifeld-Sporthalle, umgesetzt werden. Die hierfür notwendigen Erweiterungsflächen sind zum aktuellen Zeitpunkt bereits im Regionalen Flächennutzungsplan enthalten. Das zu beschließende Plankonzept dient als Grundlage für das anstehende Bauleitverfahren.
Herr Stuhl übergibt an den Fachplaner, Herrn Seegmüller.
Herr Seegmüller führt aus, dass der Kern des Plankonzepts vorsieht, zunächst die neue Sporthalle zu errichten, ohne die alte Halle abzureißen. Dies soll deshalb geschehen, da sonst dringend benötigte Kapazitäten über einen längeren Zeitraum wegfallen. Außerdem sieht das Plankonzept einen weiteren Kunstrasen-Sportplatz im nordwestlichen Bereich des Geländes vor, wo aktuell die Sporthalle steht, sodass drei Sportplätze, hiervon zwei Kunstrasenplätze, zur Verfügung stehen.
Eine Herausforderung ist die abfallende Topographie des Geländes, da alle Sportplätze eben errichtet werden müssen.
Herr Lingenau fragt, ob die vier Meter hohe Lärmschutzwand die beste Lösung sei und regt an, mit den Anwohnern Kontakt aufzunehmen und seitens der Stadt zu prüfen, ob bauliche Änderungen an den Gebäuden, wie Lärmschutzfenster, gefördert werden könnten. Herr Stuhl führt aus, dass das Thema Lärmschutz in der Bauleitplanung unumgänglich sei und die vorgesehene Wand begrünt oder anderweitig in das Gelände eingepasst werden kann. Herr Seegmüller ergänzt, dass, selbst wenn das Thema Schallschutz anderweitig geregelt werden kann, dennoch vier Meter hohe Ballfangzäune errichtet werden müssen.
Herr Lingnau fragt, ob eine Betrachtung des Worst-Case im Hinblick auf die Lärmschutzthematik als einzige Option erachtet wird oder auch andere Szenrien angedacht werden. Herr Seegmüller führt aus, dass im Rahmen der Bauleitplanung eine Maximalbelastung im Schallbereich sinnvoll erscheint, um im Nachgang nicht nachsteuern zu müssen. Die Einschränkung, in der tatsächlichen Umsetzung beispielsweise nur zwei Sportplätze parallel bespielen zu lassen, sei problemlos möglich.
Herr von Griesheim fragt nach den Kosten der Wand. Herr Seegmüller führt aus, dass er vor Kurzem für eine Mauer von 60 Meter Länge mit etwa 120.000 Euro kalkuliert hat.
Herr Stuhl führt kurz zu den Inhalten der Bauleitplanung ein. Es steht ein zweistufiges Verfahren an, im Rahmen dessen ein Zeitraum von etwa einem Jahr zu rechnen sei. Es wird mit dem Aufstellungsbeschluss und der ersten Beteiligungsrunde gestartet sowie diverse Gutachten in Auftrag gegeben
Herr Lingenau fragt, warum die angrenzenden Tennisplätze nicht im Bebauungsplan berücksichtigt wurden. Herr Stuhl führt aus, dass die Anlagen der Sportwelt im Außenbereich liegen und daher nicht in den Geltungsbereich einbezogen werden.
1. Das Plankonzept der Planungsbüros Seegmüller und Englisch Stand: 11.07.2023 (Anlage 1) bildet die Grundlage für die Entwicklung der Sportanlage Eisenkrain als gemeinsames Sportzentrum für Ober- und Nieder-Rosbach.
2. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Aufstellung des Bebauungsplanes OR 9a „Homburger Straße“ 1. Änderung und Erweiterung beschlossen. Der Geltungsbereich ist der im Anhang (Anlage 2) beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Planziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Sportanlage Eisenkrain zu einem Sportzentrum für die Stadtteile Ober-Rosbach und Nieder-Rosbach.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Die Bauleitplanung erfordert insofern eine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2aBauGB in die Begründung zu integrieren.
Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sind
einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen.
| 5. | Verschiedenes |
Beschluss:
Keine Ausführungen.
Herr Horz schließt die Sitzung um 21:20 Uhr.
Rosbach v. d. Höhe, den 13.06.2024
| Walter Horz | Nils Schellhammer |
| Vorsitz | Schriftführung |