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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

hier: Burgfest in Nieder-Rosbach

Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende

verkehrsregelnde Anordnung

getroffen:

Anlässlich des Burgfestes wird in der Zeit vom 05.07.2025 ca. 08.00 Uhr bis einschließlich 06.07.2025, ca. 17.00 Uhr der „Haingraben“ für den Fahrverkehr mit Ausnahme von Einsatzfahrzeugen gesperrt.

Die Sperrung des Haingrabens erfolgt im Bereich

-

Einmündung Frankenstraße,

-

Schulstraße 20,

-

Haingraben 6.

Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis für die mit den Verkehrsmaßnahmen verbundenen Unannehmlichkeiten.

Rosbach v. d. Höhe, den 13.06.2025

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-
(Maar)
Bürgermeister