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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 25/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate im Gebiet der Stadt Rosbach v. d. Höhe

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), sowie der §§ 1, 2 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v.d. Höhe am 9. Juni 2026 die folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate im Gebiet der Stadt Rosbach v. d. Höhe beschlossen:

Artikel 1

§ 4 erhält folgende Fassung:

§ 4

Steuersätze

(1)

Die Steuer beträgt

 

zu § 2 je angefangenem Kalendermonat und Apparat

 

1.

für Apparate mit Gewinnmöglichkeit

 

 

a)

in Spielhallen 25 v.H. der Bruttokasse,

 

 

b)

in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten 25 v.H. der Bruttokasse,

 

 

 

2. - entfällt -

 

 

 

;

 

 

 

3. – entfällt –

(2)

Beim Vorliegen von negativen Salden besteht keine Möglichkeit, diese mit positiven Kasseninhalten anderer Automaten in diesem Kalendermonat oder mit positiven Kasseninhalten des den Verlust erwirtschaftenden Apparates oder anderer Automaten in den Vor- und Folgemonaten zu verrechnen.

(3)

Der Gesamtbetrag ist auf volle Euro nach unten abzurunden.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft.

Rosbach v.d. Höhe, 9. Juni 2026

Der Magistrat der Stadt Rosbach v.d. Höhe
Maar
Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

_____________________________ __________________________

(Ort, Datum) Bürgermeister Steffen Maar

Bekanntmachungsvermerk:

Die vorstehend ausgefertigte Satzung wird am 19. Juni 2026 in den Rosbacher Nachrichten und auf der Homepage der Stadt Rosbach v. d. Höhe öffentlich bekannt gemacht.

_____________________________ ______________________

(Ort, Datum) Bürgermeister Steffen Maar