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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 25/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

hier: Vollsperrung in der Bergstraße

Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende

verkehrsregelnde Anordnung

getroffen:

Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich die Bergstraße in Höhe der Hausnummer 18 vom 13.07.2026 bis zum 18.07.2026 für den Fahrverkehr voll zu sperren.

Die Bergstraße bleibt bis zum Baustellenbereich aus Richtung Schützenrain als Sackgasse befahrbar.

Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.

Rosbach v. d. Höhe, den 17.06.2026

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-
(Maar)
Bürgermeister