Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Anlässlich des Burgfestes wird in der Zeit vom 30.06.2022 ca. 08.00 Uhr bis einschließlich Montag, den 03.07.2022, ca. 12.00 Uhr der „Haingraben“ für den Fahrverkehr mit Ausnahme von Einsatzfahrzeugen gesperrt.
Die Sperrung des Haingrabens erfolgt im Bereich
| - | Einmündung Frankenstraße, |
| - | Schulstraße 20, |
| - | Haingraben 6. |
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis für die mit den Verkehrsmaßnahmen verbundenen Unannehmlichkeiten.
Rosbach v. d. Höhe, den 26.06.2023