| Sitzungstermin: | Dienstag, 16.05.2023, 20:05 Uhr |
| Raum, Ort: | Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal |
| Sitzungsbeginn: | 20:05 Uhr |
| Sitzungsende: | 21:40 Uhr |
Anwesende:
Vorsitz
Frau Katharina Hantl - CDU
Mitglieder
Frau Lilith Ernst - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Minh Goertz - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Jörg Egerter - CDU
Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU
Herr Joachim Höhler - CDU
Herr Roman Lack - CDU
Herr Heiko Müller - CDU
Herr Marco See - CDU
Herr Alexander von Griesheim - CDU
Herr Hans-Otto Jacobi - FDP
Herr Jens Christopher Jacobi - FDP
Frau Elke Sommermeyer - FDP
Herr Gerald Harff - FWG
Frau Beate Karschny - FWG
Herr Christian Lamping - FWG
Herr Rainer Schaub - FWG
Herr Walter Soff - FWG
Herr Peter Kopp - SPD
Herr Wolfgang Lingenau - SPD
Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD
Herr Christian Thiel - SPD
Herr Christoph Käding - STIMME
Herr Andreas Kunkel - STIMME
Herr Dieter Kurth - STIMME
Magistrat
Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU
Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU
Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP
Herr Stadtrat Ernst Gruner - FWG
Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos
Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD
Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME
Verwaltung
Herr Andreas Kraus -
Mitglieder
| Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | entschuldigt |
| Frau Katharina Schäfer - CDU | entschuldigt |
| Herr Walter Horz - STIMME | entschuldigt |
| Frau Andrea Overhage - STIMME | entschuldigt |
Öffentlicher Teil:
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Genehmigung des Protokolls |
| 3 | Mitteilungen 16.05.2023 |
| 3.1 | Tarifeinigung Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Jahre 2023 und 2024Darstellung der Ergebnisse |
| 4 | Kleine Anfragen 16.05.2023 |
| 5 | Jahresabschluss 2016 - Entlastung des Magistrates & Über- und unterplanmäßige Aufwendungen nach § 100 HGO |
| 6 | Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Rosbach v.d. Höhe für das Jahr 2021 einschließlich der Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung |
| 7 | Gemeindegrenzänderung zwischen der Stadt Rosbach u. der Gemeinde Wöllstadt im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Wöllstadt B3/B45 |
| 8 | Abfallwirtschaft / HolsystemEuropaweite Ausschreibung der Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft Wetterau (AGAW) zum 01.01.2025 |
| 9 | "Herrenlose" Ringstraße, Gemarkung Rodheim, Flur 1, Flst. 972/25 |
| 10 | Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 - 2028 - Aufstellung der Vorschlagsliste |
| 11 | Wahl für die Integrationskommission |
| 12 | Antrag der Fraktion STIMME vom 22.06.2022Öffentlicher Personen Nahverkehr On Demand Shuttleservice für Rosbach |
| 12.1 | On-Demand-Shuttleservice für Rosbach |
| 13 | Antrag der Fraktion FWG vom 22.01.2023Erstellung eines Leerstandskatasters |
| 13.1 | Antrag der Fraktion FWG vom 22.01.2023 Erstellung eines Leerstandskatasters |
| 14 | Antrag der Fraktion SPD vom 30.10.2022Geothermie/Erdwärme |
| 15 | Antrag der Fraktion SPD vom 19.03.2023Einsatz von Wärmepumpen |
| 16 | Antrag der Fraktion SPD vom 07.05.2023Kommunaler Wärmeplan |
| 17 | Antrag der Fraktion SPD vom 07.05.2023Wickelstationen |
| 18 | Antrag der Fraktion FDP vom 08.05.2023, Ausbau A5, Aufnahme in den vordringlichen Bedarf |
| 19 | Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN vom 08.05.2023, Änderung der Badeordnung für das Freibad Rodheim, Erweiterung des Nichtraucher-Bereichs |
| 20 | Anfrage der Fraktion STIMME vom 05.05.2023CO2-Zertifikathandel für den Stadtwald |
| 21 | Anfrage der Fraktion STIMME vom 05.05.2023Blütenfest Kosten |
| 21.1 | Beantwortung der Anfrage Bluetenfest Kosten |
| 22 | Anfrage der Fraktion STIMME vom 05.05.2023Energiesparmaßnahmen im öffentlichen Immobilienbestand |
| 23 | Anfrage der Fraktion SPD vom 07.05.2023Situation Rathaus / Neubau Rathaus |
| 24 | Anfrage der Fraktion FDP vom 08.05.2023Auswirkungen des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst für die Stadt Rosbach |
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
Die Stadtverordnetenvorsteherin Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 12.05.2023 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.
| 2. | Genehmigung des Protokolls |
Das Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vom 28.03.2023 wird einstimmig angenommen.
| 3. | Mitteilungen 16.05.2023 |
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl gratuliert Frau Karschny zu Ihrer Hochzeit und übergibt feierlich Blumen.
Herr Bürgermeister Maar informiert über folgende Punkte:
Schwimmbad Rodheim - Vergabe Kassenanlage
Der Magistrat hat die Beauftragung des Gewerks Kassenanlage für 65.000,00 € brutto beschlossen.
Schwimmbad Rodheim - Beauftragung Estrich- und Fliesenarbeiten
Der Magistrat hat die Nachtragsbeauftragung mit 37.000,00 € brutto für Mehrmassen und zusätzliche Leistungen beschlossen.
Schwimmbad Rodheim - Vergabe Metallbauarbeiten
Der Magistrat hat die Beauftragung mit 78.000,00 € brutto für Metallbauarbeiten beschlossen.
Schwimmbad Rodheim - Beauftragung Rohbau / Tiefbauarbeiten
Der Magistrat hat die Nachtragsbeauftragung mit 132.000,00 € brutto für Mehrmassen und zusätzliche Leistungen beschlossen.
KiTa Rodheim Neubau - Vergabe Zertifizierungsstelle
Der Magistrat hat die Beauftragung der Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) für 84.092,00€ brutto beschlossen.
KiTa Rodheim Neubau - Vergabe EU Ausschreibungen
Der Magistrat hat die Beauftragung der EU-weiten Ausschreibungen der Gewerke für 48.000,00 € brutto beschlossen.
Befreiungsantrag Grundstück: In der Nonn 14, Gemarkung Ober-Rosbach,
Vorhaben: Überschreitung der GRZ durch Errichtung einer Terrassenüberdachung
Der Magistrat hat dem Befreiungsantrag zur Überschreitung der GRZ durch die Errichtung einer Terrassenüberdachung In der Nonn 14 zugestimmt.
Bauantrag Grundstück: Feldbergstraße 18, Gemarkung Rodheim
Vorhaben: Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus an ein freistehendes Wohnhaus sowie Umnutzung der Garage
Der Magistrat hat dem Bauantrag über die Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus an ein freistehendes Wohnhaus sowie der Umnutzung der Garage in der Feldbergstraße 18 zugestimmt.
Bauantrag
Grundstück: Pfarrgasse 3, Gemarkung Rodheim
Vorhaben: Nutzungsänderung einer Scheune in zwei Wohneinheiten
Der Magistrat hat dem Bauantrag über die Nutzungsänderung einer Scheune in zwei Wohneinheiten in der Pfarrgasse 3, unter Vorbehalt der Zustimmung durch die untere Denkmalschutzbehörde, zugestimmt.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche „Teilung einer Wohnung in zwei Wohneinheiten“ nicht Bestandteil des Bauantrags ist.
Bauantrag Grundstück: Friedberger Straße 30, Gemarkung Ober-Rosbach
Vorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten
Der Magistrat hat dem Bauantrag zum Neubau einer Wohnscheune mit zwei Wohneinheiten in der Friedberger Straße 30 zugestimmt.
Bauvoranfrage Grundstück: Neue Straße 51 (rückwärtiges Grundstück), Gemarkung Rodheim
Vorhaben: Voranfrage Wohnhausneubau, 2 Wohnhäuser mit 3 Doppelparkern
Der Magistrat hat zu der Bauvoranfrage für den Wohnhausneubau von 2 Wohnhäusern mit 3 Doppelparkern auf dem rückwärtigen Grundstück der Neue Straße 51 wie folgt Stellung genommen:
Mit der Bauvoranfrage wurden folgende Fragen gestellt:
1.„Darf eine Erschließung für das genannte Bauvorhaben von Neue Straße über den Wohnweg für die Häuser Nr. 55 - 65 dann ein Stück über den Feldweg geplant werden.“
2.„Darf die neue Bebauung, wie in den eingereichten Plänen dargestellt, zwei zweigeschossigen, 2 Fam. Wohnhäuser haben, wenn es sich, wie die unmittelbarer Nachbarn Bebauung, in die Umgebung anpasst und die notwendigen Parkplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.“
Die Fragen 1 und 2 wurden mit „Nein“ beantwortet.
Formlose Bauvoranfrage Grundstück: Kurt-Schumacher-Straße 44
Vorhaben: Ausnahme zur Errichtung einer psychotherapeutischen Praxis in einem Einfamilienwohnhaus
Der Magistrat hat zur Anfrage vom 22. März 2023 über die Ausnahme zur Errichtung einer psychotherapeutischen Praxis in einem Einfamilienwohnhaus in der Kurt-Schumacher-Straße 44 wie folgt Stellung genommen:
Soweit es für ein Bauantragsverfahren erforderlich wird, kann auf Grundlage der vorliegenden Anfrage die Zustimmung über eine Ausnahme gemäß der Baunutzungsverordnung für eine Nutzungsänderung von Kellerräumen in eine psychotherapeutische Praxis im Allgemeinen Wohngebiet, aufgrund der nicht störenden Nutzung und des geringen Verkehrsaufkommens, in Aussicht gestellt werden.
Die angefragte Reduzierung der notwendigen Stellplatzanzahl ist nach derzeitiger Einschätzung nicht erforderlich und wird damit vorerst als hinfällig beurteilt.
Formlose Bauvoranfrage Grundstück: Preulgasse 22a, Gemarkung Ober-Rosbach
Vorhaben: Nutzungsänderung in eine KfZ-Werkstatt
Der Magistrat hat zur Anfrage vom 22. Februar 2023 zur Nutzungsänderung von einem Lager für Kfz-Zubehörteile in eine Kfz-Werkstatt in der Preulgasse 22a wie folgt Stellung genommen:
Der formlosen Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung in eine Kfz-Werkstatt wurde nicht zugestimmt. Der Magistrat sieht die Nutzung als Kfz-Werkstatt als unzulässig an. Die Liegenschaft liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplans. Vorhaben werden deshalb nach dem Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung gem. §34 BauGB beurteilt. Der Flächennutzungsplan sieht in seiner vorbereitenden Funktion Wohnbaufläche für das Gebiet vor. Aufgrund der hauptsächlichen Wohnnutzung und vereinzelter nicht störender Gewerbebetriebe kann das Gebiet als faktisch angenommenes allgemeines Wohngebiet eingestuft werden. In allgemeinen Wohngebieten sind nicht störende Gewerbebetriebe ausnahmsweise zulässig. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung gelten Kfz-Werkstätte hier als störendes Gewerbe. Für die Liegenschaft gilt lediglich die Baugenehmigung für die Nutzung als ein Kfz-Zubehörteilelager. Für die aktuelle Kfz-Werkstatt liegt keine Genehmigung vor.
Jahresabschluss 2017 - Aufstellungsbeschluss des Magistrates - Vermögensrechnung zum 31.12.2017 - Ergebnis- und Finanzrechnung zum 31.12.2017 - über-/ außerplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO
Der Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe hat den Jahresabschluss der Stadt Rosbach v. d. Höhe zum 31.12.2017 wie folgt festgestellt:
Die Vermögensrechnung zum 31.12.2017 schließt mit einer Bilanzsumme von 97.853.054,15 € ab.
Die Ergebnisrechnung zum 31.12.2017 schließt mit einem Jahresüberschuss von 6.275.055,25 € ab.
Die Finanzrechnung zum 31.12.2017 schließt mit einem Finanzmittelfehlbedarf von 167.577,72 € ab.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird der Revision des Wetteraukreises zur Prüfung vorgelegt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 34.749,15 € gemäß § 100 HGO werden bereitgestellt.
Projektanfrage: Stolpersteine in Ober-Rosbach
Der Magistrat hat beschlossen, dass das Projekt „Stolpersteine in Ober-Rosbach“ vom Heimatgeschichtsverein 1984 Rosbach v.d.H. e.V. unterstützt wird.
Auflösung des Ausländerbeirats und Bildung einer Integrations-Kommission
Der Magistrat hat beschlossen eine Integration-Kommission zu bilden.
Die Integrations-Kommission besteht aus den folgenden Mitgliedern:
- dem Bürgermeister als Vorsitzender
- bis zu 6 sachkundige Einwohner
Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 86 m² der städtischen Straßenparzelle "Alte Gasse" in der Gemarkung Rodheim
Der Magistrat hat den Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 86 m² der städtischen Straßenparzelle in der Gemarkung Rodheim, „Alte Gasse“, 61191 Rosbach v.d.H. beschlossen.
Aufstockung Hainerweg 10/12 - Vergabe Holzsystembau
Der Magistrat hat die Vergabe des Gewerks Holzsystembau für 317.000,00€ brutto beschlossen.
Ertüchtigung Wirtschaftsweg parallel zum Radweg K11
Der Magistrat hat die Beauftragung der Bauleistungen zur Ertüchtigung des Wirtschaftswegs der Wegeparzelle Flur 3 Nr. 16 in Nieder-Rosbach in Höhe von 37.000,00 € (brutto) beschlossen.
Erbbaurechtsvertrag mit dem SV 1898 Rosbach e.V.
Hier: Zustimmung zum Pachtvertrag zwischen dem SV 1898 Rosbach e.V. und dem Tennisclub Nieder-Rosbach
Der Magistrat hat dem in der Anlage beigefügten Pachtvertrag vom 27.03.2023 zwischen dem SV 1898 Rosbach e.V. und dem Tennisclub Nieder-Rosbach über die Verpachtung des Tennisclubhauses sowie den Tennisplätzen zugestimmt.
Bearbeitungsstand von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung
Antrag der Fraktion CDU vom 18.08.2023, kommunales Wasserkonzept
Das „kommunale Wasserkonzeptes“ kann seitens der Stadtwerke erstellt werden.
Hier kann man sich an dem bereits erstellten Wasserkonzept der Stadt Frankfurt orientieren.
Dies könnte wie folgt aussehen:
| 1. | Rechtliche, organisatorische, administrative und wirtschaftliche Rahmenbedingungen |
| 2. | Beschreibung Stadtgebiet und deren Ortsteile |
| 3. | Struktur der Trinkwasserversorgung |
| 4. | Wasserabgabe/ Wasserbedarf: Ist-Stand und Prognose |
| 5. | Wasserbilanz (Ist-Stand und Prognose) |
| 6. | Gefährdungsanalyse |
| 7. | Maßnahmenprogramme Stadtwerke (was wurde bereits umgesetzt, was ist noch zu tun?) |
Es wird davon ausgegangen, dass bis nach den Sommerferien ein Konzept vorgelegt werden kann.
Kindertagesstätten-Bedarfsplan
Der Kindertagesstätten-Bedarfsplan für 2023/2024 mit Ausblick für 2024/2025 wird derzeit fertiggestellt und soll der Stadtverordnetenversammlung möglichst in der nächsten Sitzung vorgelegt werden.
Weiterhin teilt der Bürgermeister mit, dass Rosbach nicht zu den Gewinnern des Wettbewerbs der Klima-Kommunen 2023 ist.
Frau Hantl berichtet, dass der UmPla am 02.05.2023 getagt hat.
In der Sitzung wurden die Anträge „On-Demand-Shuttleservice für Rosbach“, „Geothermie/Erdwärme“, „Erstellung eines Leerstandskatasters“ und „Einsatz von Wärmepumpen“ beraten.
Herr Dr. Rathjens berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 04.05.2023 getagt hat.
In der Sitzung wurden die Ergebnisse der Tarifeinigung dargestellt und über den Status des Onlinezugangsgesetzes berichtet. Die Tagesordnungspunkte „Jahresabschluss 2016“, „Herrenlose Ringstraße in Rodheim“ sowie über die europaweite Ausschreibung der Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft Wetterau wurden beraten.
| 3.1. | Tarifeinigung Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Jahre 2023 und 2024 Darstellung der Ergebnisse |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlagenbezeichnung MV/2023/503 wird verwiesen.
In der vierten Verhandlungsrunde wurde eine Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erzielt. Diese ist auf Basis der Schlichtungsempfehlung vom 14. April 2023 erfolgt.
Die Tarifeinigung sieht die Auszahlung eines steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsgeldes in Höhe von insgesamt 3.000 Euro vor. Einmalig erhalten die Beschäftigten im Juni 2023 1.240 Euro, anschließend monatlich 220 Euro im Zeitraum Juli 2023 bis Februar 2024. Ab 1. März 2024 werden die Tabellenentgelte aller Beschäftigten um 200 Euro erhöht (sogenannter Sockelbetrag). Diese um 200 Euro erhöhten Entgelte werden zusätzlich um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, soll der betreffende Erhöhungsbetrag auf diese Summe festgesetzt werden. Der Tarifabschluss tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31. Dezember 2024.
Für das Jahr 2023 beträgt die Erhöhung des Tabellenentgeltes 0 %. Die VKA hat jedoch ausgerechnet, dass die Gewährung der steuerfreien Ausgleichszahlungen für 2023 in Höhe von 2.560 € einer Erhöhung um 4,5 % entspricht. Die Stadt Rosbach hatte bei den Haushaltsplanungen für 2023 mit einer Erhöhung von 3,0 % gerechnet. Der Gesamtpersonalaufwand für 2022 als Ausgangsjahr betrug 10.068.000 €. 3 % davon entsprechen 302.040,00 €. 4,5 % in Bezug zum Jahr 2022 sind 453.060,00 €.
Durch den Tarifabschluss wird der städtische Haushalt für das Jahr 2023 mit zusätzlichen 151.020,00 € belastet (453.060,00 €./. 302.040,00 €).
Ein Nachtragshaushalt 2023 ist gemäß § 98 der Hessischen Abgabenordnung (HGO) nicht erforderlich.
Nach § 98 Abs. 2 Nr. 1 HGO hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen oder ein veranschlagter Fehlbedarf sich wesentlich erhöhen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.
Grundsätzlich erhöht sich der Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis um 151.020,00 €. Diese Erhöhung ist jedoch in Bezug auf die ordentlichen Gesamterträge in Höhe von 33.765.970,00 € nicht wesentlich.
Der Begriff „erheblich“ ist als unbestimmter Rechtsbegriff anzusehen und muss von der Gemeinde ausgelegt werden. Hierfür bieten sich neben Festbeträgen vor allem Prozentwerte des Fehlbetrages im Verhältnis zum Haushaltsvolumen bzw. zur Summe der Erträge oder Aufwendungen als Auslegungshilfe an. Die in der einschlägigen Literatur (siehe hierzu z. B. Daneke/Eimer/Emde/Hahn, a. a. O., Ziff. 14.1.2.3) genannten Prozentwerte reichen von 2 % bis 10 %. ((PdK He B-1, HGO § 98 Rn. 11, beck-online). Der Erheblichkeitsmaßstab ist auch auf die Bestimmung der Wesentlichkeitsgrenze anwendbar.
Selbst wenn man den niedrigsten Prozentwert für die Berechnung der Wesentlichkeitsgrenze heranzieht, wird diese nicht überschritten. 2 % der Erträge (33.765.970,00 €) entsprechen 675.319,40 €.
Weiterhin hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung ausschließlich zu erlassen, wenn der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.
Im vorliegenden Fall kann der Haushaltsausgleich jedoch auch durch die Verwendung von ordentlichen oder außerordentlichen Rücklagen erreicht werden. Der § 98 Abs. 2 Nr. 1 HGO ist daher nicht erfüllt.
Weiteres Vorgehen:
Die Mitgliederversammlung der VKA hat in ihrer Sitzung am 22. April 2023 der Einigungsempfehlung zugestimmt. Die Gewerkschaften werden nunmehr ihre Mitglieder befragen. Die Erklärungsfrist ist bis zum 17. Mai 2023 festgesetzt. Wenn die Einigung nicht seitens der Gewerkschaften widerrufen wird, werden die so genannten Redaktionsverhandlungen aufgenommen. Nach deren Abschluss werden die Durchführungshinweise zum Tarifabschluss erstellt und den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt.
| 4. | Kleine Anfragen 16.05.2023 |
Es liegt eine „Kleine Anfrage“ der Fraktion SPD vor.
Frage:
Wie viele Kinder befinden sich derzeit auf einer städtischen Warteliste für die Kinderbetreuung in den beiden Altersstufen U3 und Ü3?
Antwort:
Mit Stand 01.05.2023 gibt es eine Warteliste für den U3 Bereich von 23 Plätzen.
Alle U3 Gruppen, sowohl die U3 Gruppen der kommunalen Kitas als auch der U3 Gruppen der Kita VzF sind voll belegt.
Bei der Bedarfsplanung wurde bislang für Kinder ab dem vollendeten ersten bis zum dritten Lebensjahr eine Betreuungsquote von ca. 50 - 60 % angenommen. Um die Versorgungsquote des Wetterau-Kreises in Höhe von 39 % zu erreichen, müssten nur insgesamt 109 Plätze vorgehalten werden. Die Versorgungsquote des Wetteraukreises orientiert sich an der durchschnittlichen Betreuungsquote der Länder zzgl. 5% Steigung.
Wir haben jedoch einen Gesamtplatzbedarf für den U3 Bereich eigentlich in Höhe von 279 Kinder (Geburtenstatistik). Aktuell liegen 197 Anmeldungen für den Mai 2023 vor.
Betriebserlaubnis aller Kitas zzgl. Kindertagespflege liegt bei 174 Plätzen.
Die Warteliste erklärt sich durch die stetige Erhöhung in der Nachfrage an Plätzen nicht anhand der Geburtenzahlen. Die Geburtenzahlen sind zu den Jahren zuvor gleich bleibend.
Die Nachfrage liegt jedoch zwischenzeitlich bei 71%
Mit Stand Mai 2023 stehen 41 Kinder auf der Ü3 Warteliste.
Hierbei enthalten sind auch 15 Kinder die aus der Krippengruppe Kita Regenbogen als auch der Krippengruppen des Kinderhauses Bergstraße und Krippe Am Kirschenberg nicht in den Ü3 Bereich wechseln können. Klassisch gibt es einen Aufnahmestau in den Monaten April bis Sommer (Sommerschließzeit)
Erläuterung: Mit Stichtag 01.03. wird jedes Jahr darauf geachtet, um die vollständige Landesförderung zu erhalten, dass alle Plätze bis zum 01.03. voll belegt sind. Dann kann kein Kind mehr aufgenommen werden bzw. auch keines mehr wechseln. Erst wenn die zukünftigen Schulkinder die Kita verlassen, entstehen wieder Kapazitäten bzgl. der Aufnahmemöglichkeit.
Eine Ausnahme gibt es bei der Kita VzF: Hier wurde durch den Wetteraukreis entschieden, dass eine Kitagruppe (25 Plätze) aufgrund fehlenden Personals nicht belegt werden kann.
Weitere Einzelheiten/Details folgen im Bedarfsplan.
| 5. | Jahresabschluss 2016 - Entlastung des Magistrates & Über- und unterplanmäßige Aufwendungen nach § 100 HGO |
Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/524-1 wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
1. dem Magistrat die Entlastung gem. § 114 HGO für den Jahresabschluss zum 31.12.2016 zu erteilen.
2. die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 100 HGO in Höhe von insgesamt 22.827,73 € zu genehmigen.
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 6. | Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Rosbach v.d. Höhe für das Jahr 2021 einschließlich der Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung |
Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/506 wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss 2021 mit einer Bilanzsumme von 34.493.161,86 € sowie einem Jahresgewinn i.H. v. 648.097,47 € wird festgestellt.
Die Ergebnisse der einzelnen Betriebszweige werden wie folgt festgestellt:
Abwasserbeseitigung: Gewinn 531.297,90 €
Wasserversorgung: Gewinn 116.799,57 €
Mit dem Gewinnvortrag aus den Vorjahren i.H.v. 1.947.521,46 € ergibt sich somit über beide Betriebszweige ein Gesamtgewinn zum 31.12.21 i.H.v. 2.595.618,93 €.
Der Betriebsleitung/Betriebskommission wird Entlastung erteilt.
Der Jahresgewinn aus der Abwasserbeseitigung i.H.v. 531.297,90 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und damit zur Verlustabdeckung in 2022 ff. herangezogen.
Der Jahresgewinn aus der Wasserversorgung i.H.v. 116.799,57 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und damit zur Verlustabdeckung in 2022 ff herangezogen.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WBS Schwed Labudda PartGmbB vom 16.03.2023, einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht der Betriebsleitung vom 15.03.2023 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimmen
(4 SPD, 4 Grüne, 3 STIMME, 8 CDU, 5 FWG
2 Enthaltungen
(FDP)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 7. | Gemeindegrenzänderung zwischen der Stadt Rosbach u. der Gemeinde Wöllstadt im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Wöllstadt B3/B45 |
Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/515 wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindegrenzänderung zwischen Rosbach v.d.Höhe und der Nachbargemeinde Wöllstadt im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Wöllstadt B 3 / B 45 wird zugestimmt.
Die Grenzwege zwischen Rosbach v.d.Höhe und Wöllstadt nördlich der K 11 gehen ins Eigentum der Gemeinde Wöllstadt über. Die Gemeinde- und Gemarkungsgrenze verschiebt sich von der Grenzweges-Mitte an den westlichen Rand des Weges.
Die Grenzwege zwischen Rosbach v.d.Höhe und Wöllstadt südlich der K 11 gehen ins Eigentum der Stadt Rosbach v.d.Höhe über. Die Gemeinde- und Gemarkungsgrenze verschiebt sich von der Grenzweges-Mitte an den östlichen Rand des Weges.
Ein Geldausgleich zwischen den Nachbarkommunen findet nicht statt.
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Beschluss abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 8. | Abfallwirtschaft / Holsystem Europaweite Ausschreibung der Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft Wetterau (AGAW) zum 01.01.2025 |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/518 wird verwiesen.
Die Angelegenheit wurde am 04.05.2023 im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Annahme des Beschlussvorschlages.
Beschluss:
3. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft Wetterau (AGAW)“, Stand: 31.03.2023, wird beschlossen. Damit wird der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises mit der europaweiten Ausschreibung der Abfälle beauftragt.
4. Im Sinne eines einheitlichen Sammel- und Abrechnungssystems der 23 Mitgliedskommunen der AGAW werden folgende Parameter für die europaweite Ausschreibung der Einsammlung der Abfälle ab dem 01.01.2025 beschlossen:
| a) | 3-wöchentliche Sammlung der Restabfälle/des Hausmülls |
| b) | 32 Sammlungen pro Jahr der Bioabfälle; dies bedeutet in den Wintermonaten eine 14-tägliche und in den Sommermonaten eine wöchentliche Abfuhr |
| c) | eine 4-wöchentliche Abfuhr des Altpapiers |
| d) | Abfuhr von Sperrmüll auf Abruf spätestens 4 Wochen nach der Anmeldung |
| e) | 5 Abfuhren von Grünabfall, je 2 im Frühjahr und Herbst sowie eine Abfuhr der Weihnachtsbäume. |
5. Die Einführung des Identsystems als Abrechnungsbasis für die Abfallgebühren wird beschlossen. Damit erfolgt eine Abkehr vom derzeitigen Wiegesystem.
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 9. | "Herrenlose" Ringstraße, Gemarkung Rodheim, Flur 1, Flst. 972/25 |
Die Stadtverordneten Herr Hans-Otto Jacobi und Jens Jacobi sowie Stadträtin Frau Nöchel-Jacobi verlassen wegen Befangenheit den Saal.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/507 wird verwiesen.
Die Angelegenheit wurde am 04.05.2023 im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Annahme des Beschlussvorschlages.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
6. Die Stadt Rosbach v.d.H. erwirbt die herrenlose Straßenparzelle, Gemarkung Rodheim, Flur 1, Flst. 972/25, 428 m², vom Land Hessen, dieses vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) in Wiesbaden zu einem Preis von ca. 1.500,00 €.
7. Die Eigentümer der Häuser Ringstraße 36-54 und 34 a-f zahlen an die Stadt Rosbach v.d.H. den symbolischen Betrag von 10.400,00 €.
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Die Stadtverordneten Herr Hans-Otto Jacobi und Jens Jacobi sowie Stadträtin Frau Nöchel-Jacobi nehmen wieder an der Sitzung teil. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
| 10. | Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 - 2028 - Aufstellung der Vorschlagsliste |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/530 wird verwiesen.
Im Ältestenrat haben sich die Fraktionen darauf geeinigt, über die gesamte Liste (21 Personen) abzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Über die Meldung der gesamten Bewerberliste für die Schöffenwahl 2024 bis 2028 mit 21 Personen an das Amtsgericht wird abgestimmt.
Die Bewerberliste ist dem Protokoll sowie digital in Allris als Anlage zur Sitzung beigefügt.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Beschluss abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 11. | Wahl für die Integrationskommission |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die Vorlagennummer MV/2023/505 wird verwiesen.
Der Magistrat hat in der Sitzung am 29.03.2023 beschlossen, nach der Auflösung des Ausländerbeirats eine gesetzlich vorgeschriebene Integrationskommission der Stadt Rosbach v.d. Höhe zu bilden.
Die Kommission soll aus folgenden Mitgliedern bestehen:
8. Dem Bürgermeister als Vorsitzenden
9. Bis zu sechs sachkundige Einwohner
Die Stadtverordnetenversammlung hat heute zu wählen:
f) 6 sachkundige Einwohner
Es liegt eine gemeinsame Liste der Fraktionen CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, STIMME, FWG und SPD vor.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin lässt über die gemeinsame Liste abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimmen
(4 SPD, 4 Grüne, 3 FDP, 3 STIMME, 8 CDU, 5 FWG
3 Enthaltungen
(FDP)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der gemeinsamen Liste zu.
| 12. | Antrag der Fraktion STIMME vom 22.06.2022 Öffentlicher Personen Nahverkehr On Demand Shuttleservice für Rosbach |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion STIMME vor.
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, die Möglichkeiten für die Einführung eines „On-Demand-Shuttles“ für Rosbach zu prüfen.
In die Prüfung sind
| a) | die voraussichtlichen Kosten |
| b) | Fördermöglichkeiten (Bund und Land) |
| c) | mögliche Kooperationspartner (RMV, VGO) und |
| d) | eine mögliche interkommunale Zusammenarbeit einzubeziehen. |
| e) | der Bedarf ist zu prüfen |
Unter Einbezug der Mitteilungsvorlage von 12.1 sieht der Antragsteller den Antrag als erledigt an.
| 12.1. | On-Demand-Shuttleservice für Rosbach |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlagennummer MV/2023/506 wird verwiesen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat aufgrund des Antrags der Fraktion STIMME zu einem On-Demand-Shuttleservice für Rosbach in ihrer Sitzung am 20.09.2022 den Magistrat beauftragt, die Möglichkeiten zur Einführung dessen zu prüfen.
Insbesondere sollten geprüft werden:
| 1. | Die voraussichtlichen Kosten, |
| 2. | Fördermöglichkeiten (Bund und Land), |
| 3. | Mögliche Kooperationsmöglichkeiten (RMV, VGO), |
| 4. | eine mögliche interkommunale Zusammenarbeit und |
| 5. | der Bedarf. |
Allgemeines zur Struktur ÖPNV
Zum besseren Verständnis hier zunächst eine allgemeine Information zur organisatorischen Struktur der Organisationen, die auch hier im Wetteraukreis maßgeblich den ÖPNV gestalten:
Gemäß Hessischem ÖPNV-Gesetz sind die Landkreise Aufgabenträger des ÖPNV, d. h. sie sind für dessen Planung, Organisation und Finanzierung in ihrem Zuständigkeitsgebiet zuständig. Die drei Landkreise Wetteraukreis, Gießen und Vogelsberg haben diese hoheitliche Aufgabe dem Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV) mit seinem Bereich ZOV-Verkehr übertragen.
Folglich nimmt der ZOV seine Aufgabe als Besteller von Verkehrsleistungen für die drei Landkreise wahr. Die operative Durchführung der Verkehre liegt hierbei weitgehend in den Händen der Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO). Hierzu bedient sich die VGO Verkehrsunternehmen, die diese Verkehrsleistungen anbieten bzw. deren Durchführung gewährleisten.
Für die Wahrnehmung der Aufgabenträgerfunktionen im Bereich des Regionalverkehrs, Tarif und übergeordnetes Marketing haben sich die drei sowie weitere Aufgabenträger im Rhein-Main-Gebiet zum Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zusammengeschlossen.
Kooperationsmöglichkeiten
Eine Einrichtung eines On-Demand-Shuttleservices in Rosbach ist somit allein aufgrund der Zuständigkeits- und Organisationsstruktur nicht ohne ZVO/VGO bzw. RMV denkbar.
Die bis dato im RMV-Gebiet angebotenen On-Demand-Shuttleservice-Angebote laufen auch alle im Rahmen eines Verbundprojekts. Dies läuft als Pilotprojekt noch bis 31.12.2024.
Die Projektpartner, neben dem RMV u.a. die kvgOF für den Landkreis Offenbach sowie die LNVG GG für Kelsterbach, beteiligen sich unter anderem an der Integration der On-Demand-Angebote in die übergeordnete Auskunftsplattform des RMV. Und unter der Konsortialleitung des RMV wollen die Kommunen und Landkreise ein einheitliches On-Demand-Angebot in Bezug auf Software, Tarif und Vertrieb im Rhein-Main-Gebiet etablieren.
Aufgabe des RMV ist es, die Rahmenplanung für das Verbundvorhaben zentral zu koordinieren und die übergreifende Tarifintegration zu übernehmen. Der RMV übernimmt darüber hinaus die übergeordnete Weiterentwicklung der Software für die Information, Buchung, Disposition und Optimierung der Verkehre.
Fördermöglichkeiten
Das aktuell bestehende Verbundprojekt wird durch das Förderprogramm "Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV" (im Jahr 2022 neu aufgelegt und weiterentwickelt) von Bund und Land gefördert.
Ob und in welcher Höhe eine Förderung von Bund und Land auch zukünftig zu erwarten ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.
Voraussichtliche Kosten
Die voraussichtlichen Kosten können aktuell nicht konkret beziffert werden, da zum jetzigen Zeitpunkt noch zu viele Fragen zum Konstrukt an sich und eben zu den Fördersummen offen sind.
Die Kosten hängen zudem vom Angebotsumfang, d.h. Zeitraum der Bereitstellung und Anzahl der Fahrzeuge, ab. Die kvgOF für den Landkreis Offenbach kalkuliert aktuell wie folgt (Voraussetzung: pro 5.000 EW ein eingesetztes Fahrzeug)
Einsatz eines Fahrzeuges mit Förderung ca. 170.000 € pro Jahr.
Abzüglich der Erlöse und Förderungen verbleibt ein Defizit von ca. 75.000 € pro Jahr.
Ohne Förderung verbleibt aktuell ein Defizit von ca. 145.000 € pro Jahr.
Analog würde dies bei einem Einsatz von 2 Fahrzeugen für Rosbach bedeuten, dass die Kosten für das On-Demand-Angebot mit Förderung bei ca. 150.000 € liegen, ohne Förderung bei ca. 290.000 €.
Mit niedrigeren Kosten ist sicher für die Stadt Rosbach nicht zu rechnen. Zu bedenken sind auch die personellen Ressourcen, die für ein derartiges Angebot noch vorzuhalten wären.
Mögliche interkommunale Zusammenarbeit
Aufgrund der äußerst komplexen Strukturen wäre eine sinnvolle Option ein mehr oder minder kreisweites Angebot unter Federführung der ZOV/VGO.
Bedarf
Zur Bedarfsanalyse für eine erste Einschätzung der „Stimmungslage“ in Rosbach könnte eine Online-Umfrage unter den Rosbacher Bürgern durchgeführt werden.
Zur Beurteilung einer möglichen Umsetzung eines derartigen Projektes bedarf es jedoch dezidierterer Informationen, die ausschließlich durch ein Fachbüro ermittelt werden könnten.
| 13. | Antrag der Fraktion FWG vom 22.01.2023 Erstellung eines Leerstandskatasters |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion FWG vor.
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, ein Leerstandskataster für die Rosbacher Nachrichten Ortsteile zu erstellen.
Dabei sind anhand der Müllabrechnungen (kein Müllaufkommen) und der Wasserverbrauchsabrechnungen (kein Wasserverbrauch) die Daten zunächst anonym zu erheben.
Unter Einbezug der Mitteilungsvorlage von 13.1 sieht der Antragsteller den Antrag als erledigt an.
| 13.1. | Antrag der Fraktion FWG vom 22.01.2023 Erstellung eines Leerstandskatasters |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlagennummer MV/2023/504 wird verwiesen.
Um die Müll- und Wasserabrechnungsdaten auszuwerten, musste zunächst die Jahresveranlagung erfolgen. Die Daten wurden jetzt ausgelesen.
Demnach gibt es 8 Adressen, welche weder Wasser verbraucht hatten noch Abfall haben abholen lassen. Unter diesen 8 Adressen ist auch niemand gemeldet. Zwei Adressen befinden sich in Rodheim und sechs in Ober-Rosbach.
In einer weiteren Auswertung wurden noch 23 Adressen erfasst, bei denen Personen gemeldet sind und ein Wasserverbraucht vorlag, aber keine Abfallabholungen erfolgten.
| 14. | Antrag der Fraktion SPD vom 30.10.2022 Geothermie/Erdwärme |
Die Anträge TOP 14 und TOP 15 werden zusammen behandelt.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion SPD vor.
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit die geologischen Voraussetzungen zur Nutzung von Geothermie bzw. Erdwärme in der Fläche für Heizzwecke im Rosbacher Stadtgebiet gegeben sind. Sofern dies der Fall ist, soll dem UmPla und dem HaFi dargelegt werden, ob eine solche Nutzung für die Beheizung z.B. von Kindergärten wirtschaftlich zu vertreten wäre bzw. welche Kosten eine solche Umstellung nach sich zöge.
Die antragstellende Fraktion stellt den Antrag zurück, bis TOP 16, „Kommunaler Wärmeplan“ entschieden ist.
| 15. | Antrag der Fraktion SPD vom 19.03.2023 Einsatz von Wärmepumpen |
Die Anträge TOP 14 und TOP 15 werden zusammen behandelt.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion SPD vor.
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, bei welchen städtischen Gebäuden sich Wärmepumpen für Heizzwecke einsetzen lassen und inwieweit dies wirtschaftlich vertretbar ist.
Die antragstellende Fraktion stellt den Antrag zurück, bis TOP 16, „Kommunaler Wärmeplan“ entschieden ist.
| 16. | Antrag der Fraktion SPD vom 07.05.2023 Kommunaler Wärmeplan |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion SPD vor.
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, einen kommunalen Wärmeplan gemäß den Vorgaben des Hessischen Energiegesetzes zu entwickeln.
Ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird eingereicht.
Antragstext:
Der Magistrat wird aufgefordert, einen kommunalen Wärmeplan gemäß den Vorgaben des Hessischen Energiegesetzes zu entwickeln. Voraussetzung dafür ist, dass die Verwaltung bis zum 31.12.2023 erfolgreich eine entsprechende Förderung aus Bundes- oder Landesmitteln beantragt hat. Falls die Stadt Rosbach vor der Höhe keine Förderung für dieses Projekt erhält, ist über die Umsetzung erneut von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag und der Änderungsantrag werden in den Umwelt- und Planungsausschuss überwiesen.
| 17. | Antrag der Fraktion SPD vom 07.05.2023 Wickelstationen |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion SPD vor.
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird - nach vorheriger Prüfung der Örtlichkeiten und Einschätzung des Bedarfs - aufgefordert, in städtischen Gebäuden Wickelstationen für Kleinkinder einzurichten. Vorrangig sind dies das Bürgerhaus in Rodheim, die Adolf-Reichwein-Halle in Ober-Rosbach sowie die Wasserburg in Nieder-Rosbach.
Der Bürgermeister teilt mit, dass bereits im Bürgerhaus Rodheim und in der Adolf-Reichwein-Halle Wickeltische vorhanden sind. Aus Platzgründen gibt es in der Wasserburg keinen.
Die antragstellende Fraktion sieht den Antrag somit als erledigt an.
| 18. | Antrag der Fraktion FDP vom 08.05.2023, Ausbau A5, Aufnahme in den vordringlichen Bedarf |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion FDP vor.
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, im Interesse vieler Bürgerinnen und Bürger von Rosbach sich bei der Landesregierung für die schnellstmögliche Realisierung (Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung mit der Festschreibung von überragendem Interesse) des Ausbaus der A5 vom Bad Homburger Kreuz bis zur Anschlussstelle Friedberg einzusetzen und die Landesregierung aufzufordern, zur Aufnahme dieses Projektes in den Entwurf des Planungsbeschleunigungsgesetzes das Einvernehmen zu erteilen.
Der Magistrat wird zudem beauftragt, regelmäßig halbjährlich über den Sachstand im Umwelt- und Planungsausschuss zu berichten.
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
3 Ja-Stimmen
(3 FDP)
24 Nein-Stimmen
(4 SPD, 4 Grüne, 3 STIMME, 8 CDU, 5 FWG)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Antrag ab.
| 19. | Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN vom 08.05.2023, Änderung der Badeordnung für das Freibad Rodheim, Erweiterung des Nichtraucher-Bereichs |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vor.
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, den Charakter des Rodheimer Schwimmbads als familienfreundliches Schwimmbad zu stärken. Der Magistrat wird beauftragt, die Badeordnung anzupassen, so dass Rauchen nur noch in einer ausgewiesenen begrenzten Zone erlaubt ist.
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen
(4 SPD, 4 Grüne, 4 FWG)
3 Nein-Stimmen
3 FDP
12 Enthaltungen
3 Stimme, 8 CDU, 1 FWG
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag zu.
| 20. | Anfrage der Fraktion STIMME vom 05.05.2023 CO2-Zertifikathandel für den Stadtwald |
10. Zu welchen Erkenntnissen ist der Magistrat/die Verwaltung nach diesen „informellen“ Gesprächen gelangt?
Durch die Beratungsgespräche mit dem Hessischen Waldbesitzerverband erfuhr die Stadt Rosbach folgendes:
- Die international anerkannten Standards für die Zertifizierung von CO2-Waldprojekten (Verra VCS, WWF-Goldstandard) sind für sehr große Waldflächen geschaffen worden und auf die deutschen Waldeigentumsverhältnisse nur für sehr große Forstverwaltungen anwendbar.
- Die Entwicklung eines Waldklimastandards für die Zertifizierung der CO2 Senkenleistungen der heimischen Wälder, der die europäischen Waldbesitzstrukturen berücksichtigt, ist weit fortgeschritten. Der Waldklimastandard für Wiederaufforstungen steht kurz vor der Verabschiedung und kann dann angewendet werden.
Neben der Beratung liegen der Stadt bereits Angebote von „freien Händlern“ vor.
Ein Entscheidungsprozess für die Stadt Rosbach sollte angestoßen werden, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zertifikatshandel in Deutschland bzw. Hessen gegeben sind. Erst dann wird es dem Magistrat möglich sein, verschiedene Angebote zu bewerten und ab zu wägen.
11. Ist eine - wie auch immer geartete - „formelle“ Beratungsleistung durch den Waldbesitzerverband vorgesehen, wenn ja, wann?
Der Waldbesitzerverband bietet eine offizielle Beratung in Form eines Vortrags mit anschließender Fragestunde an. Dies kann für eine der nächsten Umpla Sitzungen eingeplant werden.
12. Verfolgt der Magistrat weiterhin die Möglichkeit, sich an einem privatwirtschaftlichen CO2-Zertifikathandel für den Stadtwald zu beteiligen?
Falls ja, kollidiert dieser Handel nicht mit dem Antrag auf Förderung durch das Programm des Bundes „Klimaangepasstes Waldmanagement“?
siehe Antwort zu 1
Die Bundeswaldprämie und die Förderung der Bundesregierung für klimaangepasstes Waldmanagement schließen den Handel mit Co2-Zertifikaten am Markt nicht aus.
13. In der bereits erwähnten Beantwortung vom 31.03.2023 werden zwei konkrete Vorteile durch die Mitgliedschaft im „Waldbesitzerverband“ genannt, 1. Entwicklung des Geschäftsfelds CO2-Handel und 2. Holzvermarktung.
Wenn nun aber durch eine mögliche Bundesförderung ein CO2-Handel nicht mehr infrage kommt und die Stadt ja bereits Mitglied der „Holzagentur-Taunus GmbH“ zur Holzvermarktung ist, entfallen dann nicht die beiden genannten möglichen Vorteile durch eine Mitgliedschaft im „Waldbesitzerverband“?
Wenn nicht, welche weiteren Vorteile verspricht man sich von der Mitgliedschaft dann noch?
siehe Antwort zu 3
| 21. | Anfrage der Fraktion STIMME vom 05.05.2023 Blütenfest Kosten |
Die Anfrage wird unter Punkt 21.1 behandelt.
| 21.1. | Beantwortung der Anfrage Bluetenfest Kosten |
14. Wie hoch sind die Ausgaben 2023 für die jeweiligen Musikgruppen Bühnentechnik, Security etc.? Bitte gesondert ausweisen.
| AUSGABEN Blütenfest 2023 | |
| Blütenkönigin (u.a. Fotoshooting, Empfang Wasserburg, Zuschuss Kleid) | 3.582,13 € |
| Werbung | 4.775,00 € |
| Musikgruppen (Freitag, Samstagabend, Sonntag) | 6.540,41 € |
| Beleuchtung, Zelte, Technik | 5.236,00 € |
| Seniorennachmittag | 1.323,50 € |
| Security | 1.370,00 € |
| Sonstiges (u.a. Bungee + Crazy Jungle, Kindertheater, Moderation, Vereine) | 9.256,29 € |
| SUMME: | 32.083,33 € |
15. Welche Einnahmen (Platzmieten, Spenden etc.) konnten 2023 generiert werden? Bitte gesondert ausweisen.
| EINNAHMEN Blütenfest 2023 | |
| Sponsorengelder | 8.000,00 € |
| Tickets Kinder | 659,97 € |
| Kuchenverkauf Seniorennachmittag | 200,00 € |
| A. Köhler - Schausteller | 500,00 € |
| SUMME: | 9.359,97 € |
16. Unterscheiden sich die Kosten/Einnahmen gegenüber den vorangegangenen Jahren wesentlich? Falls ja, für welche Bereiche?
Grundsätzliche unterliegt auch das Blütenfest in allen Bereichen einer Kostensteigerung.
17. Wie hoch waren die Ausgaben für den letzten Blütenball? Bitte Kosten für Künstler, Verköstigung etc. getrennt ausweisen.
Der letzte Blütenball fand 2019 statt. Insgesamt wurden im Rahmen des Blütenfests 2019 43.473,94 € ausgegeben (Vergleich 2023: 32.083,33 €). Der Blütenball 2019 kostete 19.788,58 € (Anteil an Gesamtkosten: 46%). Die Kosten hierfür teilten sich wie folgt auf:
| AUSGABEN Blütenball 2019 | |
| Musikband | 2.320,50 € |
| Showprogramm | 3.594,95 € |
| Buffet + Tische + Verpflegung Gäste | 9.235,45 € |
| Sonstiges (u.a. Deko, Fotografin) | 4.637,68 € |
| SUMME: | 19.788,58 € |
18. Wie hoch waren die Einnahmen?
| EINNAHMEN Blütenfest 2019 | |
| Sponsorengelder | 9.500,00 € |
| Eintritt Blütenball | 3.500,00 € |
| Stände und Getränke/Speisen | 1.590,00 € |
| SUMME: | 14.590,00 € |
19. Von wie vielen Personen wurde der Ball besucht?
2019 wurde der Blütenball von 160 Personen besucht, wovon ca. 60 Personen Ehrengäste (z.B. Sponsoren, Städtepartnerschaft, Familie der Blütenkönigin) waren, die keinen Eintritt gezahlt haben.
Im Vergleich dazu haben 2023 alleine am Samstagabend bei der Rock-Cover-Band "Pfund" ca. 1.500 - 2.000 Menschen auf unserem Festplatz gemeinsam gefeiert. Am Sonntag konnten ca. 750 - 1.000 Menschen bei der feierlichen Inthronisierung der Blütenkönigin dabei sein, was insbesondere viele Kinder sehr gefreut hat.
Die Organisation des Blütenballs ist mit einem hohen personellen Aufwand verbunden, welcher zusätzlich zu dem diesjährigen Programm nicht darstellbar gewesen wäre. Sollte ein Blütenball gewünscht sein, müsste eine zusätzliche Hilfskraft auf Honorarbasis engagiert werden.
Hieraus resultiert auch folgende Rechnung, welche die Kosten den Blütenballs 2019 mit den Kosten für den Samstagabend des Blütenfest 2023 in Relation zur Anzahl der jeweils anwesenden Gäste setzt:
| Blütenball 2019 | Samstagabend 2023 |
| Kosten | 19.788,58 € | 6.331,91 €* |
| Gäste | ca. 160 | ca. 1.500-2.000 |
| Kosten pro Gast | 123,68 € | 3,17 - 4,22 € |
*setzt sich zusammen aus: Band + Anteil Technik + Anteil Security
20. Gab es gegenüber früheren Blütenbällen signifikante Veränderungen in den Bereichen, Kosten, Einnahmen und Besucherzahlen?
Zu früheren Blütenbällen waren 2019 keine signifikanten Veränderungen in den Bereichen, Kosten, Einnahmen und Besucherzahlen im Vergleich zu den Vorjahren festzustellen.
| 22. | Anfrage der Fraktion STIMME vom 05.05.2023 Energiesparmaßnahmen im öffentlichen Immobilienbestand |
|
1.Wurde das Ziel, ca. 20% Energie einzusparen, in der Zeit vom 01.09.2022 bis zum 30.04.2023 erreicht? Falls nein, was sind die Gründe dafür? Wie hoch war die tatsächliche Einsparungsquote?
Zum Erreichen des Ziels, den Gasverbrauch um mindestens 15 Prozent zu verringern, kann noch keine endgültige Aussage getroffen werden, da wir nur das Jahr 2022 als Ganzes be-trachten können. Durch die Energieeinsparmaßnahmen, z. B. Senkung der Temperatur in den öffentlichen Gebäuden ab September 2022, sind die Verbräuche im Jahr 2022 durch-schnittlich um ca. 14 % im Vergleich zum Jahr 2021 zurückgegangen. Im Verwaltungsgebäude „Homburger Straße 64“ konnte der Gasverbrauch sogar um 40 % gesenkt werden. Be-dingt durch die Wiedereröffnung der Bücherei Rodheim hat sich der Verbrauch in der Haupt-straße 12 um rund 29 % erhöht. In der Adolf-Reichwein-Halle konnte ebenfalls ein erhöhter Verbrauch von +24 % festgestellt werden. Wir gehen davon aus, dass dies mit den coronabe-dingt wenigeren Veranstaltungen im Jahr 2021 zusammenhängt. Dies muss jedoch noch überprüft werden. Da die Verbräuche im öffentlichen Immobilienbestand überwiegend gesun-ken sind, bekommt die Stadt Rosbach zahlreiche Guthaben ausgezahlt.
Für die Monate Januar - April 2023 lässt sich eine Aussage erst nach erfolgter Verbrauchab-lesung zum Ende des Jahres treffen. Betrachtet wird hierbei das ganze Jahr 2023.
2.Beabsichtigt der Magistrat, die eingeleiteten Maßnahmen weiterhin aufrecht zu erhalten, auch wenn die Verordnung die Maßnahmen nur bis zum 15. April 2023 vorschreibt?
Falls ja, welche Maßnahmen sind das?
Die Stadt Rosbach ist daran interessiert die Maßnahmen auch über den 15.04.2023 hinaus aufrechtzuerhalten. So steht bereits jetzt fest, dass das warme Wasser zum Händewaschen weiterhin abgeschaltet bleibt, wo es möglich ist und solange dies nicht aus hygienischen Gründen vorgeschrieben ist. Auch wird weiterhin die Beheizung von Gemeinschaftsflächen wie Fluren, Treppenhäusern, Eingangshallen, Technik- und Lagerräumen eingeschränkt bleiben. Alle Mitarbeitenden werden weiterhin über ein Raumthermometer verfügen, um die Temperatur zu überwachen. Besprechungsräume wurden so automatisiert, dass dort die Raumtemperatur nicht manuell eingestellt werden kann. Die Temperatur ist vorgegeben mittels digitalen Thermostaten, welche aus der Ferne überwacht werden können.
Die kurzfristig wirksamen Maßnahmen, wie die Absenkung der Raumtemperatur, werden in den Sommermonaten keine Auswirkungen auf den Gasverbrauch haben. Im September 2023 wird die Wiedereinführung der kurzfristigen Maßnahmen überprüft.
Die mittelfristigen Maßnahmen, wie die Prüfung und Optimierung der Heizungsanlagen in den Wohngebäuden, sind bereits in die Wege geleitet worden.
| 23. | Anfrage der Fraktion SPD vom 07.05.2023 Situation Rathaus / Neubau Rathaus |
|
Herr Dr. Rathjens beantragt die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Er bittet die
Fraktionen sich mit dem Thema auseinander zusetzten und optionale Grundstücke eventuell schon zu reservieren.
| 1. | Wo und in welcher Zahl sind die Rathausmitarbeiter derzeit auf einzelne Standorte in Rosbach aufgeteilt? |
|
| Rathaus Homburger Straße 64 50 Mitarbeitende inkl. Auszubildende, Jahrespraktikant, Flüchtlingshilfe, Schutzmann vor Ort und Ortsgericht Liegenschaft Dieselstraße 12 19 Mitarbeitende inkl. Auszubildende, Jahrespraktikant, externe Unterstützung Adolf-Reichwein-Halle 2 Mitarbeitende der Jugendpflege (Dienstleister JJ) |
| 2. | Welcher - finanzieller und nicht-finanzieller - Aufwand ist damit verbunden? |
|
| In der Dieselstraße 12 sind 387 m² angemietet, die monatliche Kaltmiete beträgt 2.608,51 € (31.302,12 € jährlich). |
|
| Die jährlichen Mehrkosten für die Datenverarbeitung (Leitungen, Lizenzen, Hardware, Wartungskosten) betragen rd. 21.400, -- €. |
|
| Es muss ein Botendienst für die Dienstpost betrieben werden. |
|
| Die Mitarbeiter müssen für Besprechungen zwischen den Standorten pendeln. |
| 3. | Welche Vorteile würde der Neubau eines Rathauses mit sich bringen? |
|
| Die vorhandenen Büroflächen sind alle voll belegt. Für die zusätzlichen Mitarbeitenden der Flüchtlingshilfe konnte im Rathaus kein weiteres Büro angeboten werden, sodass diese teil-weise in der Adolf-Reichwein-Halle in den Räumen des JUZ arbeiten. |
|
| Bei einem Neubau könnte zukunftsorientiert geplant werden. Es könnten Reserveflächen geschaffen werden, die bis zur Inanspruchnahme vermietet werden könnten. |
|
| Die Bürgerinnen und Bürger hätten nur einen Anlaufpunkt. |
|
| Die Kommunikation zwischen den einzelnen Fachbereichen würde sich verbessern. Kürzere und direktere Wege würden entstehen. Ein Botendienst wäre nicht mehr notwendig. |
|
| Es würden Synergieeffekte entstehen (z.B. Sozial-, Sanitär-, Besprechungsräume, Server, Drucker). Das neue Gebäude wäre energieeffizient und die laufenden Nebenkosten würden sich verringern. |
| 4. | Wie dringlich bzw. wünschenswert wäre aus Sicht des Magistrates ein Neubau? |
|
| Auf Grund der Vielzahl an städtischen Bauprojekten hat sich der Magistrat mit der Thematik noch nicht befasst. Vorrangig müssen begonnene Projekte abgearbeitet werden. |
| 5. | Welche Standorte bieten sich aus heutiger Sicht für einen Neubau an? |
|
| -Ehemaliges Firmengelände der Fa. Stanzel am Bahnhof Rosbach -Zweiter Bauabschnitt des Ärztehauses Dieselstraße 7,9 in Kooperation mit der IWG-Gruppe. -Ein Grundstück im neuen Gewerbegebiet. |
| 6. | Inwiefern würden diese Optionen durch den Verkauf von Grundstücken auf mittlere Sicht wieder eingeschränkt werden? |
|
| Das ehemalige Firmengelände der Fa. Stanzel steht erst zur Verfügung, wenn die dort entstehende Flüchtlingsunterkunft wieder rückgebaut wurde. Wie lange diese Nutzung dort bestehen bleibt, steht derzeit nicht fest. Dann könnten Teile des Grundstückes vermarktet werden. |
|
| Wann die Planungen für den zweiten Abschnitt des Ärztehauses in der Dieselstraße 7,9 begonnen werden, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. |
|
| Die Vermarktung der Gewerbegrundstücke im 2. Bauabschnitt schreitet kontinuierlich voran. Es gibt genügend Bewerber für alle Grundstücke. Ob und wann der 3. Abschnitt des Gewerbegebietes entwickelt werden kann, steht derzeit noch nicht fest. Zurzeit werden artenschutzrechtliche Untersuchungen durchgeführt, die die Grundlage für die Verhandlungen mit dem RP bezüglich des Zielabweichungsverfahrens bilden. |
| 7. | Wie hoch wäre schätzungsweise der Erlös, wenn das bestehende Rathaus inklusive Grundstück verkauft würde? |
|
| Das Grundstück hat eine Größe 1.972 m². Der aktuelle Bodenrichtwert beträgt 310 €/m², für das Grundstück somit 611.320 €. Der derzeitige Marktpreis kann aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnbausektor nicht eingeschätzt werden. Ob für das Gebäude ein Erlös erzielt werden kann, wird sich erst beim Verkauf ergeben. Es ist durch denkbar, dass ein Käufer das Gebäude abreißt und einen Neubau errichtet. |
| 8. | Welche Räumlichkeiten könnten in ein neues Rathaus verlagert werden, z.B. Bücherei, Heimat- und Geschichtsverein? |
|
| - Büro der Flüchtlingsbetreuung - Angemietetes Archiv der Stadtverwaltung in der Nieder-Rosbacher Straße 17,19 (Miete mtl. 951,05 €) - Heimat- und Geschichtsverein- Senioren und Inklusionsbeirat / Mehrgenerationenhaus - Sozialstation |
| 9. | Wie hoch wären - grob geschätzt - die Baukosten für ein so erweitertes Rathaus? |
|
| Die Baukosten können erst mit Festlegung eines Raumplans als Gesamtkosten geschätzt werden.Für eine erste Einschätzung können folgende Werte gem. BKI genutzt werden (BKI Stand 2021):
Anpassung des Baupreisindex um rund 15 bis 20 %! |
| 24. | Anfrage der Fraktion FDP vom 08.05.2023 Auswirkungen des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst für die Stadt Rosbach |
|
In Abstimmung mit der Fraktion FDP wird die Anfrage in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beantwortet.
Rosbach v. d. Höhe, den 15.06.2023
| Katharina Hantl | Andreas Kraus |
| Vorsitz | Schriftführung |