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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung hier: Altstadtfest in Ober-Rosbach

hier: Altstadtfest in Ober-Rosbach

Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende

verkehrsregelnde Anordnung

getroffen:

Anlässlich des Altstadtfestes wird der Marktplatzbereich in Ober-Rosbach von Freitag, 02.08.2024 bis einschließlich Samstag, 03.08.2024 für den Fahrverkehr gesperrt.

Von der Sperrung sind folgende Straßenzüge betroffen:

-

Homburger Straße ab Marktplatz bis einschließlich Einmündung Hintergasse,

-

Friedberger Straße zwischen Marktplatz und Einmündung Hintergasse,

-

Kirchstraße zwischen Marktplatz und Bergstraße.

Die Hintergasse wird in dieser Zeit als Sackgasse ausgewiesen.

Der Fahrverkehr wird über Friedrich-Ebert-Straße – Weidenweg - Preulgasse bzw. Preulgasse - Weidenweg - Friedrich Ebert-Straße umgeleitet.

Die Bushaltestellen „Marktplatz“ werden von Freitag, 02.08.2024 bis einschließlich Samstag, 03.08.2024 nicht angefahren.

In der Preulgasse wird einseitiges Haltverbot und im Weidenweg beidseitiges Haltverbot angeordnet (Umleitungsstrecke für den Linienbusverkehr).

Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Rosbach v. d. Höhe, den 18.06.2024

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-
(Maar)
Bürgermeister