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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 41. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Sitzungstermin:

Dienstag, 06.05.2025, 20:05 Uhr

Raum, Ort:

Bürgerhaus Rodheim,

Grabengasse 12, Saal

Sitzungsbeginn:

20:05 Uhr

Sitzungsende:

22:14 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Frau Katharina Hantl - CDU

Mitglieder

Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Beate Roth - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Dr. Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Marco Zanfino - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU

Herr Joachim Höhler - CDU

Herr Heiko Müller - CDU

Frau Katharina Schäfer - CDU

Herr Marco See - CDU

Herr Alexander von Griesheim - CDU

Herr Hans-Otto Jacobi - FDP

Herr Jens Christopher Jacobi - FDP

Frau Elke Sommermeyer - FDP

Frau Beate Karschny - FWG

Herr Christian Lamping - FWG

Herr Gerd Merkel - FWG

Herr Rainer Schaub - FWG

Herr Walter Soff - FWG

Frau Claudia Hetjes - SPD

Herr Peter Kopp - SPD

Herr Wolfgang Lingenau - SPD

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD

Herr Gerd Bourda - STIMME

Herr Christoph Käding - STIMME

Herr Andreas Kunkel - STIMME

Frau Andrea Overhage - STIMME

Magistrat

Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU

Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU

Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP

Herr Stadtrat Gerald Harff - FWG

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD

Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME

Verwaltung

Frau Julia Ziegeler -

Nicht Anwesende:

Mitglieder

Herr Jörg Egerter - CDU  — entschuldigt

Herr Roman Lack - CDU  — entschuldigt

Herr Walter Horz - STIMME  — entschuldigt

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen 06.05.2025

3.1

Eigenbetrieb Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe - Wirtschaftsplan 2025 - Aufsichtsbehördliche Genehmigung

3.2

Jugendarbeit RosbachJahresbericht 2024

3.3

Kindertagesstättenbericht Bedarfsplan für 2025/2026 und Ausblick für 2026/2027

3.4

Städtebauförderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" des Landes Hessen

4

Kleine Anfragen 06.05.2025

5

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.HöheBebauungsplan OR/28 "In der Preul" 2. Änderung

Hier:

1. Beschluss zur Ermächtigung zum Abschluss des Durchführungsvertrages

2.

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)

6

Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe - Bebauungsplan OR/29 "Friedberger Straße"

Hier:

1.

Beschluss zu den Anregungen im Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

2.

Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

3.

Bekanntmachung und Inkrafttreten

7

Sportstätte Eisenkrain - Vorbereitung Ausschreibung Planungsleistungen Sporthalle Ersatzneubau große Variante mit Gastronomie

8

Ausbau der Bahnhöfe als kommunale Nahverkehrsknotenpunkte zu Mobilitätsstationen - Platzierung der Elemente

9

Antrag der Fraktion FWG vom 27.04.2025, Ablehnung der vorgesehenen Änderungen bei der Buslinie FB33

10

Anfrage der Fraktion CDU vom 15.04.2025, Beschädigungen der Straßen im Industriegebiet durch Umbrücken von Wechselbrückenfahrzeugen

11

Anfrage der Fraktion SPD vom 27.04.2025,

Vermarktung Altes Rathaus

12

Anfrage der Fraktion SPD vom 27.04.2025,

Abholung Personalausweis/ Reisepass/ eID-Karte

13

Anfrage der Fraktion SPD vom 27.04.2025,

Zufahrt Windpark Winterstein

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 02. Mai 2025 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.

Der Ältestenrat schlägt vor, dass TOP 5 und TOP 8 ohne Aussprache erfolgen sollen.

Zu TOP 7 wird die Redezeit auf 15 Minuten erhöht.

Abstimmung über den Vorschlag des Ältestenrates:

Einstimmig ja

2.

Genehmigung des Protokolls

Einwände gegen das Protokoll vom 25.03.2025 ergeben sich nicht.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

3.

Mitteilungen 06.05.2025

Herr Bürgermeister Maar informiert über folgende Punkte.

Bauantrag Grundstück: Grüner Weg 19, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit vier Wohneinheiten

Dem Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit vier Wohneinheiten im Grünen Weg 19 wurde zusgestimmt.

Bauantrag Grundstück: Nieder-Rosbacher Straße 27-29, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Nutzungsänderung bestehender Lagerhallen zu einem 24-Stunden Lager/Abstellplatz für PKW - Abweichung -

Der beantragten Nutzungsänderung zu einem 24-Stunden Lager-/Abstellplatz für PKW, einem weiteren Lager von Kfz-Teilen sowie einer Kfz-Werkstatt zur Umrüstung auf Autogas auf dem Grundstück Nieder-Rosbacher Straße 27 und 29 wurde zugestimmt.

Der beantragten Abweichung von der Stellplatzsatzung zur Reduzierung um 14 Stellplätze von 44 auf 30 notwendige Stellplätze für die Lager-Nutzung aller drei betroffenen Betriebe wurde zugestimmt.

Formlose Bauvoranfrage Grundstück: Wehrheimer Pfad 23, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Anfrage auf Befreiung von der Grundflächenzahl zur Realisierung von 4 Wohneinheiten

Der formlosen Anfrage für den Wehrheimer Pfad 23 bzgl. der beantragten Überschreitung der festgesetzten Geschossflächenzahl von 0,4 auf 0,64 konnte nicht zugestimmt werden.

Bahnhofsgebäude Rodheim (Hauptstraße 80) - Sanierung EG - Vergabe Zimmermannsarbeiten

Der Magistrat hat die Beauftragung für das Gewerk Zimmermannsarbeiten in Höhe von 41.000,00 € brutto beschlossen.

Catering in 2 Kindertagesstätten - Auftragsvergabe

Der Magistrat hat beschlossen, einen Auftrag für das Catering für zwei Kindertagesstätten in Rosbach vor der Höhe zu vergeben.

Neufestsetzung der Mietpreise für stadteigene Wohnungen

Der Magistrat hat die Neufestsetzung der Mietpreise für stadteigene Mietwohnungen auf 9,- €/ m² für sanierte Wohnungen und die Reduzierung der Miethöhe um 10% auf 8,10 €/m² für lediglich renovierte Wohnungen beschlossen. Weiterhin hat der Magistrat eine Erhöhung der Garagenmieten von derzeit 45,-€ / Monat auf 50,-€ / Monat beschlossen.

Die Mieten werden auch für bestehende Mietverträge im Rahmen der Möglichkeiten des Bürgerlichen Gesetzbuches angepasst.

In Einzelfällen kann der Magistrat abweichende Festsetzungen von den vorgenannten Mietpreisen treffen.

Der Beschluss gilt für drei Jahre. Rechtzeitig vor Ablauf der Frist sind die Preise erneut dem Magistrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Vermietung der Wohnungen im "Eisenkrain 1", 2. OG und "Am Bahnhof 6", DG

Es wurde beschlossen, die 2 ZKB-Wohnung, 2. OG, in dem Mehrfamilienhaus Eisenkrain 1 des Bauvereins „Eigner Herd ist Goldes Wert eG“ zu vermieten.

Des Weiteren wurde beschlossen, die Dachgeschosswohnung „Am Bahnhof 6“ mit einer Wohnfläche von 38,3 m² an Herrn Vincenzo Miliziano zu einem Mietpreis von 8,10 €/m² zzgl. Nebenkosten zu vergeben.

Bestellung eines Wildschadensschätzers

Es wurde gemäß § 35 Hessisches Jagdgesetz (HJagdG) beschlossen, Herrn Joachim Schnabel, Eisenbahnstraße 50 b, 61206 Wöllstadt, auf die Dauer von vier Jahren zum ehrenamtlichen Wildschadensschätzer zu bestellen. Die Bestellung ist jederzeit widerruflich.

Freibad Rodheim Hier: Abwicklung des Badebetriebes 2025, Abschluss eines Vertrages mit einem Personaldienstleister

Der Magistrat hat beschlossen, einen Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung von Fachkräften für Bäderbetriebe sowie Rettungsschwimmern für die Abwicklung des Badebetriebes für die Freibadsaison 2025 abzuschließen.

Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf 49.000,00 € netto.

Liegenschaft Hauptstraße 80 (ehemaliges Bahnhofsgebäude Rodheim): Sanierung Dach und Fassade - Vergabe Architektenleistung Leistungsphasen 5 bis 9

Die Vergabe der Architektenleistung Leistungsphasen 5 bis 9 in Höhe von 43.600,00 € brutto wurde beschlossen.

FACHKONFERENZ Straßenbau im Wetteraukreis 2025

Am 01.04.2025 fand die Fachkonferenz „Straßenbau im Wetteraukreis 2025“ satt. Aktuell baut HessenMobil eine neue Brücke über den Lohgraben zwischen Rodheim und Nieder-Wöllstadt. Mit den Brückenbauarbeiten wurde am Montag, den 10.03.2025 begonnen. Die Fertigstellung der neuen Brücke ist für Ende September 2025 vorgesehen. Auf Nachfrage hat HessenMobil ausgeführt, dass die Brücke in ihrer Breite nicht für eine eventuell künftige Radwegeführung ausgelegt ist.

Grundschulbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt ein Rechtsanspruch für die Grundschulbetreuung. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über das Land und den Bund.

Aktuell bieten beide Rosbacher Grundschulen im Rahmen des sogenannten Profils 1 eine kostenfreie schulische Ganztagsbetreuung an drei Tagen pro Woche bis etwa 14:30 Uhr an. Dieses Angebot entspricht jedoch nicht den Anforderungen des neuen Rechtsanspruchs.

Parallel dazu stellt die Stadt Rosbach v. d. Höhe gemeinsam mit dem Wetteraukreis eine ergänzende Betreuung an bis zu fünf Tagen in den Schulräumen bereit - von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Diese Doppelstruktur soll mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs aufgegeben werden. Sie ist nicht nur kostenintensiv - die Stadt investiert jährlich rund 350.000 bis 380.000 Euro -, sondern belastet auch den Wetteraukreis, der Räumlichkeiten für beide Angebote bereitstellen muss. Zudem liegt laut Förderrichtlinien des Kreises eine unzulässige Doppelförderung vor.

Vor diesem Hintergrund planen die Rosbacher Grundschulen, ab dem Schuljahr 2026/2027 dem Pakt für den Ganztag beizutreten, um eine einheitliche und kosteneffiziente Betreuung bis 17:00 Uhr anzubieten. Für ein hochwertiges und zugleich bezahlbares Angebot wird eine finanzielle Beteiligung der Stadt Rosbach v. d. Höhe erforderlich sein, da die Landes- und Bundesmittel voraussichtlich nicht ausreichen.

Ein Blick auf vergleichbare Modelle im Wetteraukreis zeigt: Die Stadt Bad Vilbel unterstützt das Angebot an der Regenbogenschule mit einem monatlichen Zuschuss von 26 Euro pro betreutem Kind - ein Modell, das inzwischen als Vorbild im Kreis gilt. Übertragen auf Rosbach würden die Kosten bei rund 100.000 bis 130.000 Euro jährlich liegen.

Sobald ein Antrag der Schulen vorliegt, wird dem Magistrat bzw. der Stadtverordnetenversammlung ein entsprechender Beschlussvorschlag unterbreitet.

Die Schulen wurden entsprechend informiert und kalkulieren derzeit mit diesem Modell. Klar gestellt wurde dabei, dass die finale Entscheidung bei der Stadtverordnetenversammlung liegt.

Die weitere Planung der Schulen wird in der nächsten Sitzung der AG Kinderbetreuung vorgestellt.

Gewerbesteuerrückzahlung / Haushalt 2025

Aufgrund eines Finanzgerichtsurteil wurde einem Rosbacher Steuerpflichtigen ein Steuerminderung zugestanden, der durch das Finanzamt im Jahre 1998 bis dorthin versagt worden war.

Diese Entscheidung führt somit folgerichtig zur Festsetzung des Zerlegungsanteils an dem Ge-werbesteuermessbetrag für die Stadt Rosbach v. d. Höhe für die Jahre 1998 bis 2002 mit „0,00 EUR“ und für das Jahr 2003 mit „62.647,35 EUR“.

Es ergeben sich für die Stadt Rosbach v. d. Höhe nach den Berechnungen des beauftragten Steuerbüros folgende Rückzahlungsverpflichtungen:

Aufgrund der steuerrechtlichen Vollverzinsung ergeben sich folgende Zinsaufwendungen:

Der Gesamtrückzahlungsbetrag beträgt mithin rund 3,8 Mio. Euro.

Die Finanzierung der Rückzahlung ist grundsätzlich gesichert - insbesondere durch die mögliche Gewinnausschüttung der Stadtwerke sowie die Darlehensrückzahlung der Stadtwerke an die Stadt Rosbach.

Seitens der Verwaltung wird angestrebt, zunächst eine Abstimmung mit dem Steuerpflichtigen über die Rückzahlungsbeträge und -zeitpunkte herbeizuführen. Die Finanzierung der Rückzahlung wird im Anschluss daran den städtischen Gremien im Rahmen einer geänderten Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Übersicht der beschlossenen Anträge

In der Anlage erhalten sie die Liste der beschlossenen Anträge mit den dazugehörigen Sachständen, die sich noch in Bearbeitung befinden.

Herr Dr. Rathjens berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 24.04.2025 getagt hat:

Folgende Punkte wurden behandelt:

-

Sportstätte Eisenkrain Ober-Rosbach

- Vorbereitung Ausschreibung Planungsleistung

-

Antrag der Fraktion CDU - Realisierung eines gastronomischen Betriebs in der Eisenkrain Halle

-

Antrag der Fraktion STIMME - Prüfung des Interesses der Unternehmen und zur Unterstützung der Gründung eines Gewerbevereins

Frau Bergmann berichtet, dass der Umwelt- und Planungsausschuss am 22.04.2025 getagt hat:

-

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.Höhe Bebauungsplan OR/28 "In der Preul"

-

Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe - Bebauungsplan OR/29 "Friedberger Straße"

-

Sportstätte Eisenkrain Ober-Rosbach - Vorbereitung Ausschreibung Planungsleistung

-

Ausbau der Bahnhöfe als kommunale Nahverkehrsknotenpunkte zu Mobilitätsstationen - Platzierung der Elemente

3.1.

Eigenbetrieb Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe - Wirtschaftsplan 2025 - Aufsichtsbehördliche Genehmigung

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2024/678 wird verwiesen.

3.2.

Jugendarbeit Rosbach

Jahresbericht 2024

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2024/680 wird verwiesen.

Herr Dr. Rathjens beantragt, dass der TOP „Jugendarbeit/Jahresbericht 2024“ in den HaFi überwiesen werden soll. Ein Vertreter von JJ soll an der Sitzung teilnehmen. Frau Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

3.3.

Kindertagesstättenbericht Bedarfsplan für 2025/2026 und Ausblick für 2026/2027

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2024/681 wird verwiesen.

3.4.

Städtebauförderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" des Landes Hessen

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2024/684 wird verwiesen.

4.

Kleine Anfragen 06.05.2025

Es liegt eine kleine Anfrage der Fraktion SPD zum Thema Rückzahlung Gewerbesteuer vor.

1.

Wie ist der Verfahrensstand bezüglich der Rückzahlung zu viel erhaltener Gewerbesteuer für die Jahre 1998 bis 2003?

2.

Wurden Gespräche mit dem begünstigten Unternehmen hinsichtlich der Rückzahlungsmodalitäten geführt und wie sind die Ergebnisse?

Die Antwort wurde im Rahmen der Mitteilungen beantwortet.

Es liegt eine kleine Anfrage der Fraktion FWG wegen der Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen der Vereine vor.

Grundsätzlich ist jeder Veranstalter dafür verantwortlich, eine sichere Veranstaltung durchzuführen und Schäden von Mitwirkenden, Dienstleistern und Besuchern fernzuhalten. Dies bedeutet, dass der Veranstalter dafür zu sorgen hat, dass

-

ein akzeptables Restrisiko für Besucher und sonstige Beteiligte geschaffen wird und

-

im Falle eines etwaigen Schadensereignisses dieses bewältigt werden kann.

Hierbei ist das Sicherheitskonzept ein wesentlicher Teil der Veranstaltungssicherheit bzw. Besuchersicherheit.

1.

Inwieweit werden die Vereine bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten durch die Verwaltung vorbereitet und unterstützt?

Sowohl das Ordnungsamt als auch die Stabsstelle des Bürgermeisters dienen als Ansprechpartner bei der Durchführung von Veranstaltungen.

Die Verwaltung kann bei Bedarf Kontakte vermitteln oder auch bei der Kommunikation mit Dritten (z. B. Rettungsdiensten, Polizei) unterstützen.

Die Erstellung von Sicherheitskonzepten kann die Verwaltung jedoch nicht vollumfänglich (entfernen) für die Vereine leisten. Bislang hat die Stadt aber durch Beratung und zur Verfügungstellung von Fahrzeugen als Straßensperre die Vereine unterstützt

2.

Welche Spielräume existieren dabei, gibt es evt. Haftungsrisiken der Vereine?

Je nach Größe und Art der Veranstaltung fällt ein Sicherheitskonzept unterschiedlich umfangreich aus.

Die Hauptverantwortung für die Sicherheit liegt grundsätzlich beim Veranstalter.

Der Abschluss einer sog. „Veranstalter-Haftpflichtversicherung“ ist empfehlenswert bzw. bei Veranstaltungen im öffentlichen (Verkehrs-)Raum vorgeschrieben.

3.

Ist die Erstellung einer `Handreichung´ für die Vereinsvertreter geplant, um Abläufe zu vereinheitlichen und entsprechende Hilfestellungen zu ermöglichen?

Eine eigene Handreichung ist nicht geplant. Die Polizei Hessen bietet einen solchen Leitfaden „Sicherheit bei Großveranstaltungen“ bereits an. Dieser wird im Internet zum Download bereitgestellt.

Die eigenständige Erstellung und dauerhafte Aktualisierung einer städtischen Publikation ist daher nicht vorgesehen.

Das Thema Sicherheitskonzept könnte auf dem nächsten Abend der Vereine angesprochen werden.

5.

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.Höhe

Bebauungsplan OR/28 "In der Preul" 2. Änderung

Hier:

1.

Beschluss zur Ermächtigung zum Abschluss des Durchführungsvertrages

2.

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/899 wird verwiesen.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.

Beschluss:

1.

Der Magistrat wird ermächtigt den anliegenden Entwurf des Durchführungsvertrag (Anlage 2) zwischen der Stadt und dem Investor zur Umsetzung des Vorhabens durch den Vorhabenträger gemäß dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan OR/28 2. Änderung abzuschließen.

2.

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)

(1)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach vor der Höhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „OR 28 - In der Preul“ - Rosbach vor der Höhe.

(2)

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die folgenden Flurstücke in der Stadt Rosbach v. d. Höhe, Gemarkung Ober Rosbach, Flur 12: 455/4, 455/5, 457/8, 457/9, 552/1 teilweise.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Anlage zu entnehmen; diese ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

(3)

Allgemeines Planziel ist die Umnutzung des bereits bebauten und erschlossenen Areals zu Wohnzwecken für Seniorenwohnen/Service Wohnen.

(4)

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan. Demnach wird von der Erstellung eines Umweltberichtes sowie einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

(5)

Ein landschaftspflegerischer sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag werden erstellt.

(6)

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

6.

Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe - Bebauungsplan OR/29 "Friedberger Straße"

Hier:

1.

Beschluss zu den Anregungen im Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

2.

Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

3.

Bekanntmachung und Inkrafttreten

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/945 wird verwiesen.

Beschluss:

1.

Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (1. und 2. Entwurf) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (1. und 2. Entwurf) eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion und Beratung gebilligt und als Stellungnahmen der Stadt Rosbach vor der Höhe und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen.

2.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m § 91 Abs. 1 und 3 HBO sowie § 37 Abs. 4 HWG als Satzung beschlossen und die Begründung und die zugehörigen Fachgutachten hierzu gebilligt. Eine Kopie des Bebauungsplanes mit Begründung wird dem Originalprotokoll der Stadtverordnetenversammlung beigefügt.

3.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

18 Ja-Stimmen

(4 SPD, 2 Grüne, 3 FDP, 4 STIMME, 5 CDU)

8 Nein-Stimmen

(3 Grüne, 5 FWG)

1 Enthaltung

(CDU)

Zur Abstimmung befindet sich Herr von Griesheim nicht im Sitzungsraum.

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

7.

Sportstätte Eisenkrain - Vorbereitung Ausschreibung Planungsleistungen Sporthalle Ersatzneubau große Variante mit Gastronomie

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/949-1 wird verwiesen.

Die Redezeit wird auf 15 Minuten pro Fraktion erhöht.

Beschluss:

Die Fertigstellung des Raumplans der Sporthalle Eisenkrain in großer Variante mit Berücksichtigung einer externen Gastronomie, sowie die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens zur Findung eines Planungsarchitekten des Ersatzneubaus Sporthalle Eisenkrain wird beschlossen.

Die Fraktion SPD legt einen Änderungsantrag vor.

1.

Der Beschlussvorschlag des Magistrats wird abgelehnt.

2.

Die geänderte Beschlussfassung lautet:

„Die Fertigstellung des Raumplans der Sporthalle Eisenkrain in großer Variante sowie die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens zur Findung eines Planungsarchitekten des Ersatzneubaus Sporthalle Eisenkrain wird beschlossen.“

3.

Es werden aus Kostengründen bei der Planung weder ein zukünftiger Anbau noch eine zukünftige Erweiterung um einen Gastronomiebereich berücksichtigt.

4.

Sollte später auf dem Sportgelände ein gastronomischer Betrieb errichtet werden, so erfolgen Bau und Betrieb auf privatwirtschaftlicher Basis.

Die Fraktionen STIMME und FWG legen einen gemeinsamen Änderungsantrag vor.

1.

Die Fertigstellung des Raumplans der Sporthalle Eisenkrain in großer Variante sowie die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens zur Findung eines Planungsarchitekten des Ersatzneubaus Sporthalle Eisenkrain wird beschlossen.

2.

In der Planung ist die Möglichkeit eines späteren Anbaus eines Gastronomiebereiches zu berücksichtigen. Hierbei sind alle relevanten Zu- und Ableitungen, Anschlüsse für Strom und Wasser, etc. in der Infrastruktur bereits einzuplanen, damit ein späterer Anbau möglich ist.

Die Fraktionen CDU und BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN legen einen gemeinsamen Änderungsantrag vor.

1.

Die Fertigstellung des Raumplans der Sporthalle Eisenkrain in großer Variante sowie die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens zur Findung eines Planungsarchitekten des Ersatzneubaus Sporthalle Eisenkrain wird beschlossen.

2.

Die Planung soll die Möglichkeit einer externen Gastronomie berücksichtigen, ohne dass die zur Verfügung stehenden Flächen der Vereine wesentlich eingeschränkt werden. So werden neben den Interessen des vereinsgebundenen Sports auch Interessen weiterer Bürgerinnen und Bürger eingebunden.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über Punkt 1 des Änderungsantrages der Fraktion SPD abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

25 Ja-Stimmen

(4 SPD, 5 Grüne, 4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)

3 Nein-Stimmen

(FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt Punkt 1 des Änderungsantrages der SPD zu.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über Punkt 2 des Änderungsantrages der Fraktion SPD, Punkt 1 des Änderungsantrages der Fraktionen STIMME und FWG und Punkt 1 des Änderungsantrages der Fraktion CDU und BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

25 Ja-Stimmen

(4 SPD, 5 Grüne, 4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)

3 Nein-Stimmen

(FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt Punkt 2, 1 und 1 der Änderungsanträge der jeweiligen Fraktionen zu.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über Punkt 3 des Änderungsantrages der Frakti-on SPD abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

(SPD)

24 Nein-Stimmen

(5 Grüne, 3 FDP, 4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt Punkt 3 des Änderungsantrages der Fraktion SPD ab.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über Punkt 4 des Änderungsantrages der Frakti-on SPD abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

(SPD)

24 Nein-Stimmen

(5 Grüne, 3 FDP, 4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt Punkt 4 des Änderungsantrages der Fraktion SPD ab.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über Punkt 2 des Änderungsantrages der Frakti-onen STIMME und FWG abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

(4 STIMME, 5 FWG)

19 Nein-STIMMEN

(4 SPD, 5 Grüne, 3 FDP, 7 CDU)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt Punkt 2 des Änderungsantrages der Fraktionen STIMME und FWG ab.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über Punkt 2 des Änderungsantrages der Frakti-onen CDU und BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

16 Ja-Stimmen

(5 Grüne, 4 STIMME, 7 CDU)

7 Nein-Stimmen

(4 SPD, 3 FDP)

5 Enthaltungen

(FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt Punkt 2 des Änderungsantrages der Fraktionen CDU und BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN zu.

8.

Ausbau der Bahnhöfe als kommunale Nahverkehrsknotenpunkte zu Mobilitätsstationen - Platzierung der Elemente

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/923-1-2 wird verwiesen.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.

Beschluss:

1)

Die einzelnen Elemente der Mobilitätsstation am Bahnhof Rosbach werden analog des Vorschlags der beigefügten Standortvorlage auf dem Areal des Bahnhofsvorplatzes sowie auf der gegenüberliegenden Gleisseite platziert.

2)

Die einzelnen Elemente der Mobilitätsstation am Bahnhof Rodheim werden - vorbehaltlich der Zustimmung der zu beteiligenden Stellen - analog des auf Basis des Magistratsbeschlusses vom 02. April 2025 angepassten Vorschlags (beigefügte überarbeitete Standortvorlage) im vorderen Bereich des Bahnhofsvorplatzes platziert.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

9.

Antrag der Fraktion FWG vom 27.04.2025, Ablehnung der vorgesehenen Änderungen bei der Buslinie FB33

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion FWG vor.

Antragstext:

Der Magistrat wird beauftragt, die ZVO und VGO aufzufordern, von den beabsichtigten Änderungen der Buslinie FB33 Abstand zu nehmen, um diese Linie nicht durch einen Umweg über Ockstadt und/oder die Friedberger Kaiserstraße unattraktiver zu machen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag der Fraktion FWG abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

17 Ja-Stimmen

(5 Grüne, 3 FDP, 4 STIMME, 5 FWG)

4 Nein-Stimmen

(SPD)

7 Enthaltungen

(CDU)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag zu.

10.

Anfrage der Fraktion CDU vom 15.04.2025, Beschädigungen der Straßen im Industriegebiet durch Umbrücken von Wechselbrückenfahrzeugen

1.

Was gedenkt die Stadt Rosbach zu tun, um dieses Problem in den Griff zu bekommen?

Nach mittlerweile gewonnenen Erkenntnissen handelt es sich beim Abstellen von Wechselbrücken nicht um eine Sondernutzung. Daher ist die Ahndung nach Straßengesetz nicht einfach möglich. Regelmäßig wird eine Wechselbrücke eher als Anhänger gesehen. Entsprechend gilt das Umbrücken als ein „Anhängevorgang“ und beim Abstellen greift die „14-Tages-Regelung“ des § 12 StVO.

Im Rahmen der letzten Verkehrsschau im März 2025 wurde sich daher mit den übrigen Behördenvertretern der Problematik angenommen. Als Lösungsvorschlag wurde das Aufstellen von Verkehrszeichen vereinbart (Ausweisen von reinen PKW- und LKW-Parkplätzen ohne Solo-Anhänger), um zunächst insbesondere im Bereich der Raiffeisenstraße regelnd einzugreifen.

Für den neuen Abschnitt des Gewerbegebiets werden zudem von Seiten des FB 4 in der Ausbauplanung kleinere Parkstreifen vorgesehen, um hier für die Zukunft bereits baulich Vorkehrungen zu treffen.

2.

Welche Erfahrungen gibt es bei der Zusammenarbeit mit der Polizei?

Aktuell liegen keine Erfahrungswerte vor.

3.

Wurde, wie in der Antwort auf die Anfrage aus 2015 ausgeführt, ein privater Sicherheitsdienst beauftragt und wenn ja, welche Erfahrungen hat die Stadt damit gemacht?

2015 wurde der bereits tätige Sicherheitsdienst beauftragt, im Rahmen der üblichen Bestreifung nächtliche Umbrückmaßnahmen zu dokumentieren, um sich als Stadt zunächst ein Bild von Quantität und Qualität der Umbrückmaßnahmen zu machen und diese, sofern möglich, im Nachgang zu ahnden. Konkrete Zahlen hierzu liegen aktuell jedoch nicht mehr vor.

Die seinerzeit vermutlich effektivste Vorgehensweise war das Verfassen eines Schreibens an den damals im Stadtgebiet vorherrschenden Logistiker DHL mit seinen Subunternehmen. Dieser hatte sich allerdings öffentlich auf seiner Webseite dem sog. „Road Safety Code“ verschrieben. Hierauf angesprochen versprach dieser, seine Begegnungsplätze zu ändern und setzte dies auch entsprechend um.

Erst in den letzten Jahren hat sich die Situation durch den Versandhändler und Logistiker amazon wieder verschlechtert.

4.

In wie vielen Fällen konnten Verursacher für durch Wechselbrückenfahrzeuge verursachte Schäden in den vergangenen 5 Jahren ermittelt werden?

Es erfolgte in den vergangenen Jahren keine Zuordnung von Schäden zu einem konkreten Verursacher.

Der personelle Aufwand zur Dokumentation von Schäden und für die Ermittlung einer eindeutigen Zuordnung eines Verursachers steht in keinem Verhältnis zum konkreten finanziellen Schaden.

11.

Anfrage der Fraktion SPD vom 27.04.2025, Vermarktung Altes Rathaus

1.

Wie viele Makler wurden bezüglich der Vermarktung des Alten Rathauses kontaktiert?

Es wurde Kontakt mit sechs verschiedenen Makler-Büros aufgenommen.

Darunter war ein Büro, mit dem in der Vergangenheit bereits gearbeitet wurde, ein ortsansässiges Maklerbüro sowie zwei große Büros mit mehreren Standorten in ganz Deutschland sowie zwei, die sich auf die Vermarktung von denkmalgeschützten Immobilien spezialisiert haben.

2.

Wie viele davon haben von vornherein eine Vermarktung abgelehnt?

Drei Maklerbüros haben von vornherein eine Vermarktung aufgrund der gering eingeschätzten Erfolgschancen abgelehnt. Ein Büro hat nach der Sichtung der Unterlagen vom Vermarktungsinteresse Abstand genommen.

3.

Wie viele Makler haben das Alte Rathaus besichtigt und danach von einer Vermarktung Abstand genommen?

Zwei Maklerbüros haben Besichtigungen durchgeführt. Eines dieser Büros hat danach Abstand von einer Vermarktung genommen.

4.

Wie viele Makler waren letztlich bereit, eine Vermarktung vorzunehmen und nach welchen Kriterien erfolgte die Zuteilung?

Mit dem verbliebenen Maklerbüro, das als einziges Büro Interesse an der Vermarktung hatte und Erfolgschancen in einem Vermarktungsprozess sah, wurde eine Verwertungsvereinbarung abgeschlossen.

5.

Welche Laufzeit hat der Maklervertrag?

Die Laufzeit beträgt ca. 6 Monate bis zum 30.09.2025.

6.

Falls eine Vermarktung während der Laufzeit nicht gelingt, welche Handlungsoptionen bestehen dann aus Sicht des Magistrats?

Sollte während der Vertragslaufzeit keine Vermarktung erfolgreich sein, kann die Stadtverordnetenversammlung entscheiden, ob man den Vermarktungsversuch verlängert oder ob man unter Berücksichtigung der Prüfaufträge vom 10.09.2024 die Umsetzung eines gastronomischen Betriebes mit entsprechender Pächtersuche am Alten Rathaus forciert.

12.

Anfrage der Fraktion SPD vom 27.04.2025,

Abholung Personalausweis/ Reisepass/ eID-Karte

1.

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Verwaltung dafür, dass für die Abholung von Personalausweis/Reisepass/elD-Karte individuelle Termine vereinbart werden?

Nur durch die Terminvergabe - auch bei der Ausgabe von Ausweispapieren - ist eine Besuchersteuerung möglich. Je nach vorhandenem Personal werden ein oder mehrere Zeitfenster pro Öffnungszeit freigeschaltet, um sämtliche Front-Office-Aufgaben im Bürgerbüro abzuwickeln. Nur so ist eine sinnvolle Personaleinsatzplanung möglich.

Die Terminvereinbarung gewährleistet einerseits eine optimale Ausnutzung der vorhandenen Personalkapazitäten und andererseits erspart sie vor allem den Bürger/innen unnötige Wartezeiten vor Ort. Warteschlangen, die sich zu Stoßzeiten durch den Flur ziehen, gehören seit der Terminvergabe der Vergangenheit an.

Die Terminvergabe wird daher von nahezu allen Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere von denjenigen, deren Tagesablauf zeitlich durchstrukturiert ist, sehr positiv aufgenommen.

2.

Wäre es möglich, für die Abholung ein längeres Zeitfenster zu öffnen, in der Betroffene ohne vorherige Terminvereinbarung ihre Dokumente abholen können?

Das System der Terminvergabe ist nur schlüssig, wenn alle Dienstleistungen derart abgewickelt werden, da ansonsten die Besuchersteuerung fehlschlägt.

Im Übrigen werden, wenn es zeitlich und personell machbar ist, sogenannte „Spontanbesucher“ l angenommen. Diese werden aber entsprechenden nachrangig zu den bereits vorab gebuchten Terminen behandelt.

3.

Hat der Magistrat die Anschaffung einer Dokumentenausgabebox (DokBox)/ Bürgerservice-Box geprüft?

Die Anschaffung einer Dokumentenausgabebox wurde bereits geprüft.

Eine derartige Anlage ist kein einfacher Briefkasten zur Selbstabholung, sondern eine technisch hoch ausgerüstete Anlage mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen (u.a. Dreifach-Authentifizierung per Touchscreen), deren Anschaffungskosten im fünf- bis sechsstelligen Bereich liegen. Auch sind entsprechende Voraussetzungen für den Standort einzuhalten, um Sicherheit und Bedienung der Anlage zu gewährleisten (u.a. abschließbarer Raum in räumlicher Nähe des Bürgerbüros).

Für eine derartigen Anlage steht aktuell der finanzielle Aufwand nicht im Verhältnis zu den potentiell einzusparenden Personalkosten bzw. der möglichen Entlastung des Personals.

Unabhängig von der Anfrage wird in dem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es seit dem 2. Mai 2025 möglich ist, sich Personalausweise, Reisepässe sowie auch elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten gegen eine gesonderte Post-Gebühr in Höhe von 15 Euro für den Direktversand nach Hause schicken zu lassen. Der Empfang der Briefsendung muss allerdings persönlich gegenüber den Zustellern der Deutschen Post bestätigt werden.

13.

Anfrage der Fraktion SPD vom 27.04.2025,

Zufahrt Windpark Winterstein

1.

Stimmt es, dass ABO-Wind die Zufahrt zu den Windkraftanlagen im Windpark Winterstein durch den Rosbacher Stadtwald plant?

Ja, ABO-Energy (früher ABO-Wind) plant die Zufahrt zum Windpark Winterstein über die Wege „Walters Gräben“ und „Hühnerpfad“ im Rosbacher Stadtwald.

2.

Falls ja, wie steht der Magistrat zu den Planungen von ABO-Wind?

Der Magistrat hat sich bereits mit der Thematik befasst. Vertreter von ABO-Energy kommen in die nächste Sitzung des Magistrats am 07.05.2025, um das Thema näher zu erörtern.

3.

Welche Alternativen für die Zufahrt gibt es aus Sicht des Magistrats?

Ob alternative Zufahrten möglich sind, wird der Magistrat am 07.05.2025 mit ABO-Energy erörtern.

4.

Hat der Magistrat diesbezüglich schon Gespräche mit ABO-Wind und den anderen Gemeinden aufgenommen, die ja in weit stärkerem Maße als Rosbach vom Windpark finanziell profitieren?

Man steht bereits mit ABO-Energy diesbezüglich im Austausch. Mit den anderen Gemeinden sowie dem Land und Bund besteht eine gemeinsame Absichtserklärung wonach unter anderem festgeschrieben ist, dass „grundsätzlich eine eigentumsübergreifende Planung ein aus energetischer Sicht optimiertes, eingriffsminimiertes Parklayout ermöglich werden soll“ und dass „vorhandene Wege und Erschließungslinien vorrangig genutzt und neue Trassen vermieden werden sollen“.

An dieser Stelle sei auf § 11b EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023) verwiesen, wonach die Überfahrt von Wegen zur Errichtung oder Rückbau von Windenergieanlagen vom öffentlichen Eigentümer zu dulden ist. Für den Zeitraum dieser Nutzung erhält die Stadt als Eigentümer eine Entschädigung in Höhe von 28,00 € pro Hektar pro Monat.

Rosbach v. d. Höhe, den 28.05.2025

Katharina Hantl  —  Julia Ziegeler
Vorsitz  —  Schriftführung