Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 12 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach vor der Höhe hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 06.05.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans OR/28 „In der Preul“ gefasst. Planziel der 2. Änderung des Bebauungsplans ist die Anpassung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen u. a. zum Maß der baulichen Nutzung, Zahl der Vollgeschosse und zur Gebäudehöhe, Stellplätzen usw. an die vorliegende Planung mit einer Seniorenwohnanlage. Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB. Im Umgriff des Bebauungsplans liegt eine Fläche von rund 0,4 ha; der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.
Der Regionale Flächennutzungsplan RegFNP 2010 stellt für den Bereich Wohnbauflächen Bestand dar. Die Planung kann insofern als aus dem Regionalen Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung ist in der Zeit von
Montag, dem 06.07.2026
- einschl. Freitag, dem 14.08.2026
im Internet auf der Homepage der Stadt Rosbach vor der Höhe unter www.rosbach-hessen.de unter der Rubrik: Wirtschaft & Bauen > Bauleitplanung > Bebauungspläne in Aufstellung und unter www.plan-es.com, Button „Beteiligungsverfahren“, sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingestellt und veröffentlicht.
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Außenstelle der Stadtverwaltung Rosbach vor der Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach, Dieselstraße 12, 1. OG links, Fachbereich Stadtplanung und Immobilien, während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden, und zwar:
| montags | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| dienstags | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| mittwochs | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| donnerstags | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
| freitags | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Zusätzlich wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, etwa schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden. Gerne können diese auch an folgende E-Mail-Adresse beteiligungsverfahren@plan-es.com gesendet werden. Die Stellungnahmen werden nur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwägung innerhalb des Planverfahrens verwendet.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Informationspflicht zum Umgang mit den personenbezogenen Daten: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung und Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten, Anschrift und E-Mail-Adresse dient der weiteren Kommunikation. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Ihre personenbezogenen Daten werden bei uns unbefristet gespeichert.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB das Planungsbüro PlanES, Elisabeth Schade, 35423 Lich mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist.
Rosbach vor der Höhe, den 26.06.2026
Anlage: Lageplan mit Geltungsbereich
Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach
Bebauungsplan OR/28 „In der Preul“ 2. Änderung
hier: Räumlicher Geltungsbereich (genordet, ohne Maßstab)