hier: Vollsperrung in der Hintergasse
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund von Kanalarbeiten wird es erforderlich die Hintergasse auf Höhe der Hausnummer 14 vom 07.08.2023 bis voraussichtlich 25.08.2023 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Hintergasse bleibt aus den Richtungen Homburger Straße und Mittelgasse/Am Untertor bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 28.06.2023