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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

hier: Vollsperrung in der Hintergasse

Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende

verkehrsregelnde Anordnung

getroffen:

Aufgrund von Kanalarbeiten wird es erforderlich die Hintergasse auf Höhe der Hausnummer 14 vom 07.08.2023 bis voraussichtlich 25.08.2023 für den Fahrverkehr voll zu sperren.

Die Hintergasse bleibt aus den Richtungen Homburger Straße und Mittelgasse/Am Untertor bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.

Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.

Rosbach v. d. Höhe, den 28.06.2023

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-
(Maar)
Der Bürgermeister
als örtliche Ordnungsbehörde