hier: Vollsperrung in der Helgebornstraße im Mündungsbereich der Körnerstraße
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund von Arbeiten an den Versorgungsleitungen wird es erforderlich die Helgebornstraße im Mündungsbereich der Körnerstraße vom 05.07.2023 bis voraussichtlich 19.07.2023 mit Ausnahme des Fußgänger- und Radverkehrs voll zu sperren.
Die Helgebornstraße bleibt aus Richtung Stürzelheimer Straße bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Die Zufahrt zur Helgebornstraße aus Richtung Körnerstraße in östliche Richtung bleibt gewährleistet.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 29.06.2023