hier: Vollsperrung in der Sportallee
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich die Sportallee auf Höhe der Hausnummer 10 vom 03.07.2024 bis voraussichtlich 19.07.2024 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Sportallee bleibt aus Richtung der Petterweiler Straße bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Rosbach v. d. Höhe, den 28.06.2024