Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v. d. Höhe hat in ihrer Sitzung am 30.04.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan OR 9a „Homburger Straße“ 1. Änderung und Erweiterung gefasst. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines gemeinsamen Sportzentrums für die Stadtteile Ober- und NiederRosbach am bestehenden Standort Eisenkrain geschaffen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom
22.07.2024 - einschl. 06.09.2024
auf der Internetseite der Stadt Rosbach v. d. Höhe http://www.rosbach-hessen.de unter der Rubrik Wirtschaft & Bauen/Bauleitplanung/Bebauungspläne in Aufstellung veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Außenstelle der Stadtverwaltung Rosbach vor der Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach, Dieselstraße 12, 1. OG links, Zimmer Herr Stuhl während der nachfolgend genannten Dienststunden
Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z. B. textlich per E-Mail an Stadtplanung@rosbach-hessen.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d. Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach
Bebauungsplan OR 9a „Homburger Straße“ 1. Änderung und Erweiterung