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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 28/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Wichtige Hinweise zur Straßenreinigung

Aus gegebenem Anlass möchte die Stadtverwaltung von Rosbach vor der Höhe die Bürgerinnen und Bürger nochmals an ihre Pflichten zur Straßenreinigung gemäß der geltenden Satzung erinnern.

Die Straßenreinigung obliegt in Rosbach den Grundstückseigentümern. Diese sind verpflichtet, die Gehwege und den Fahrbahnbereich bis zur Straßenmitte entlang ihrer Grundstücke regelmäßig zu reinigen und dafür zu sorgen, dass zugewachsene Gehwege von Unkraut, Ästen und Zweigen freigehalten werden.

Die regelmäßige Reinigung dient der Sauberhaltung sowie der Gewährleistung der Befahr- und Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes. Ein sauberes Ortsbild trägt wesentlich zur Lebensqualität in der Stadt bei und erfreut Bewohner und Besucher gleichermaßen.

Die vollständige Straßenreinigungssatzung kann auf der Homepage der Stadt unter www.rosbach-hessen.de/buerger-verwaltung/sicherheit-ordnung/strassenreinigung-winterdienst/ eingesehen werden.

Die Stadtverwaltung bittet alle Grundstückseigentümer, ihre Pflichten ernst zu nehmen und damit zum Erhalt eines sauberen und attraktiven Stadtbildes beizutragen.