Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die 1. Vorwegnahme der Entscheidung nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Gemarkung: Ober-Rosbach
Ordnungsnummern: 1 und 2
Der Beschluss der Umlegungsstelle über die 1. Vorwegnahme der Entscheidung vom 13.07.2022 nach
§ 76 BauGB für die oben genannten Ordnungsnummern ist am 14.07.2022 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in der Vorwegnahme der Entscheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerin in den Besitz des zugeteilten Grundstücks ein. Die in dem Beschluss über die Vorwegnahme der Entscheidung festgesetzte Geldleistung wird mit dieser Bekanntmachung fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe (Umlegungsstelle), Homburger Straße 64, 61191 Rosbach v. d. Höhe, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.