| Sitzungstermin: | Dienstag, 17.05.2022, 20:05 Uhr |
| Raum, Ort: | Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal |
| Sitzungsbeginn: | 20:05 Uhr |
| Sitzungsende: | 21:07 Uhr |
Anwesende:
Vorsitz
Frau Katharina Hantl - CDU
Mitglieder
Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Michaela Colletti - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Minh Goertz - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Jörg Egerter - CDU
Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU
Herr Roman Lack - CDU
Herr Heiko Müller - CDU
| Herr Harry Paduch - CDU | ab 20:40 Uhr |
Herr Marco See - CDU
Herr Alexander von Griesheim - CDU
Herr Hans-Otto Jacobi - FDP
| Herr Jens Christopher Jacobi - FDP | ab 20:30 Uhr |
Frau Elke Sommermeyer - FDP
Herr Heiko Blecher - FWG
Frau Beate Karschny - FWG
Herr Christian Lamping - FWG
Herr Rainer Schaub - FWG
Herr Walter Soff - FWG
Herr Wolfgang Lingenau - SPD
Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD
Herr Christian Thiel - SPD
Herr Walter Horz - STIMME
Herr Christoph Käding - STIMME
Herr Dieter Kurth - STIMME
Frau Andrea Overhage - STIMME
Magistrat
Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU
Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP
Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos
Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD
Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME
Verwaltung
Herr Andreas Kraus -
Mitglieder
| Frau Katharina Schäfer - CDU | entschuldigt |
| Herr Peter Kopp - SPD | entschuldigt |
| Herr Andreas Kunkel - STIMME | entschuldigt |
Magistrat
| Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU | entschuldigt |
| Herr Stadtrat Matthias Kopp - FWG | entschuldigt |
Öffentlicher Teil:
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Genehmigung des Protokolls |
| 3 | Mitteilungen |
| 3.1 | BauleitplanungBebauungsplan OR/29 "Friedberger Straße" Tiny-Häuser |
| 4 | Kleine Anfragen |
| 5 | Verkauf von Gewerbegrundstücken im Baugebiet "Südumgehung Ost, 2. BA" Hier: Verkauf eines Grundstücks an die Kögler Autowelt GmbH |
| 6 | Schwimmbad Schadstoffsanierung |
| 7 | Ideenplattform zum kommunalen Klimaschutzkonzept |
| 8 | Antrag der Fraktion FWG vom 08.05.2022 Wohnmobil-Stellplätze Rodheim |
| 9 | Antrag der Fraktion SPD vom 08.05.2022 Tagesordnung AG Kinderbetreuung |
| 10 | Anfrage der Fraktion FWG vom 08.05.2022 Fuß- und Radwegekonzept |
| 11 | Anfrage der Fraktion SPD vom 08.05.2022 Städtische Parkplatzsituation |
| 12 | Anfrage der Fraktion SPD vom 08.05.2022 Verteuerung Energie |
| 13 | Anfrage der Fraktion STIMME vom 09.05.2022 Verlagerung des Recyclinghofes |
| 1 . | Eröffnung der Sitzung |
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 11.05.2022 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.
Die Stadtverordnetenvorsteherin teilt mit, dass der Ältestenrat vorschlägt, die Tagesordnungspunkte 5 und 7 ohne Aussprache zu behandeln.
| 2 . | Genehmigung des Protokolls |
Frau Sommermeyer (FDP) beantragt eine Änderung zu TOP 5 des Protokolls vom 22.03.2022.
Antragstext:
Vor Beginn der Behandlung des Tagesordnungspunktes verlässt Frau Sommermeyer wegen Befangenheit den Sitzungssaal. Nach Ende der Abstimmung nimmt Frau Sommermeyer wieder an der Sitzung teil. Das Abstimmungsergebnis wird ihr mitgeteilt.
Das Protokoll vom 22.03.2022 wird mit der Änderung von Frau Sommermeyer einstimmig angenommen.
Das Protokoll vom 26.04.2022 wird einstimmig angenommen.
| 3 . | Mitteilungen |
Herr Bürgermeister Maar informiert über folgende Punkte:
Grundstück: Kurt-Schumacher-Straße 31
Vorhaben: An- und Umbau von einem Einfamilienhaus zu einem Zweifamilienhaus - Abweichung und Befreiung
Der Magistrat hat dem Bauantrag für den An- und Umbau von einem Einfamilienhaus zu einem Zweifamilienhaus in der Kurt-Schumacher-Straße 31 zugestimmt. Den beantragten Befreiungen von der festgesetzten Firstrichtung und den Überschreitungen der Baugrenze durch die untergeordnete Terrasse sowie eines Stellplatzes wurde zugestimmt.
Anmietung von Unterkünften auf dem Gelände des Rosbacher Brunnens, Bornweg 100
Die Stadt hat 5 Unterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen in Gebäuden auf dem Gelände des Rosbacher Brunnens, Bornweg 100, angemietet.
Die Nutzungsdauer läuft vom 01.06.2022 bis 31.12.2024. Der Stadt wird ein Kündigungsrecht ab dem 01.01.2024 eingeräumt, das Mietverhältnis innerhalb von 2 Monaten zu beenden, wenn kein Bedarf mehr an Flüchtlingsunterkünften am Vertragsobjekt besteht.
Der Mietpreis beträgt monatlich insgesamt 2.800,00 € (7,00 € -7,50 €/m²) inklusive der Nebenkosten.
Die von dem Unternehmen aufgewendeten nachgewiesenen Umbauarbeiten zu Herrichtung der Unterkünfte erstattet die Stadt.
Im Gegenzug erhält die Stadt Spenden in dieser Höhe durch den Geschäftsführer oder dessen Vertragspartner.
Bearbeitungsstand von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung
Antrag der Fraktion SPD vom 05.09.2021
Mieterstrom
Die Maßnahme „Mieterstrom“ wurde in das Klimaschutzkonzept eingearbeitet.
Teilnahme an der Sicherheitsinitiative KOMPASS
Mit Herrn Schormann vom Polizeipräsidium Mittelhessen wurde ein Termin für die Begrüßung der Stadt Rosbach als neue KOMPASS-Kommune sowie für das Auftaktgespräch vereinbart. Der Termin findet am 20.06.2022 statt.
Antrag der Fraktionen CDU, STIMME, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP vom 14.03.2022, stadtverträglicher Verkehr
Die Beitrittserklärung zur Initiative „stadtverträglicher Verkehr“ wurde übermittelt. Die Stadt Rosbach v. d. Höhe wurde in die Unterstützerliste der Initiative mit aufgenommen.
Herr Dr. Rathjens berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 03.05.2022 getagt hat.
In der Sitzung wurden die Tagesordnungspunkte „Bauleitplanung, Bebauungsplan OR/29 "Friedberger Straße", Tiny-Häuser“, „Gewerbegebiet Südumgehung Ost: Sachstand Vermarktung“, „Umsetzung Onlinezugangsgesetz, halbjährlicher Statusbericht“ und „Verkauf von Gewerbegrundstücken im Baugebiet "Südumgehung, Ost, 2. BA", hier: Verkauf eines Grundstücks an die Kögler Autowelt GmbH“ beraten.
Herr Horz berichtet, dass der Umwelt- und Planungsausschuss am 03.05.2022 getagt hat.
In der Sitzung wurden die Tagesordnungspunkte „Bauleitplanung, Bebauungsplan OR/29 "Friedberger Straße", Tiny-Häuser“, „Gewerbegebiet Südumgehung Ost: Sachstand Vermarktung“ und „Ideenplattform zum kommunalen Klimaschutzkonzept“ beraten.
| 3.1 . | Bauleitplanung Bebauungsplan OR/29 "Friedberger Straße" Tiny-Häuser |
Mitteilungsvorlage MV/2022/436-1 liegt vor.
| 4 . | Kleine Anfragen |
Es liegen zwei kleine Anfragen vor.
Eine Anfrage der Fraktion STIMME zu dem Mehrgenerationenspielplatz Sang.
Frage:
Der Spielplatz Sang sollte ursprünglich im August 2020 fertiggestellt sein – mit der Eröffnung der Kita Sang. Aufgrund immer wieder festgestellter Mängel ist er bis heute nicht wie gewünscht bespielbar.
Wir fragen deshalb, hat möglicherweise die Bauüberwachung nicht wie gewünscht funktioniert? Wer trägt die Kosten für die Nachbesserungen?
Antwort:
Der Verzug der Eröffnung des Spielplatzes war zum einen Coronabedingt und damit verbundener Lieferschwierigkeiten zum anderen wegen mangelhafter Ausführungen der Galabauarbeiten und der Herstellung der Spielgeräte während der Baumaßnahme. Ein Spielgerät (Tampenbrücke) musste nach Herstellung komplett überarbeitete werden, was ein weiterer Verzug für den GaLaBau bedeutet.
Den Auftragnehmern muss gem. VOB die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden.
Der Gesamtverzug der dadurch verursacht wurde betrug 4 Monate.
Die Abnahme Spielgeräte erfolgte am 10.08.2020; die Abnahme GaLaBau im November 2020.
Im Zuge der Überwachung der Mangelbeseitigung GaLaBau (fehlende Beschilderung Fitnessgeräte, Nacharbeiten Pflanzflächen) wurde im Winter 2020 die Versickerungsproblematik auf den Rasenflächen ersichtlich (weiterer Mangel nach Abnahme). Die bis dahin erkannte Mängel rechtfertigen es nicht, die Abnahme zu verweigern. Nach Abnahme entsteht der Umkehr der Beweispflicht (Stadt muss Mangel beweisen). Somit der Versuch der gütlichen Einigung mit Auftragnehmer.
Im Jahr 2021 erfolgte dann ein zähes Ringen mit dem Auftragnehmer GaLaBau; mehrere Nachbesserungsversuche. Vereinbart war, dass der Auftragsnehmer die Rasenfläche nach den Sommerferien2021 überarbeitet und den Spielplatz zu den Herbstferien wieder zu eröffnen. Die gütliche Einigung ist im September 2021 gescheitert. Daraus folgt Rechtsberatung und Einbehalt aus der Schlussrechnung von rd. 35.000, - €.
Die Ausschreibung der Mangelbeseitigung fand im Herbst / Winter 2021 statt, mit dem Plan der Überarbeitung eines Teils der Rasenfläche. Die Beauftragung „Ersatzvornahme“ erfolgte am 09.03.2022 im Magistrat. Der Ausführungsbeginn war am 11.04.2022, angesetzte Zeit: 11.04.22 -22.04.2022 plus mind. 6 Wochen für die Anwuchszeit des Rasens. Bei Baubeginn erfolgte die Bedenkenanmeldung der neuen Firma.
Aktuell findet eine rechtliche Klärung zum weiteren Vorgehen statt, ob die Bedenkenanmeldung gerechtfertigt ist. Ein Gutachter wurde eingeschaltet, um weitere Kosten von Stadt abzuwenden. Ein Baustopp wurde veranlasst. Das Gutachten soll bis zur KW 23 vorliegen. Der vorhandene Mangel ist wesentlich Größer als von Landschaftsarchitekt vermutet. Mittels Gutachten erfolgt die Abstimmung mit dem Rechtsanwalt über die weiteren Maßnahmen.
Der Spielplatz wurde am 16.05.2022 wieder für Kinder frei gegeben.
Eine weitere kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Schwimmbadnutzung in Nachbarkommunen während der Schließung des Rodheimer Schwimmbads.
Frage:
Mit dem Beschluss, dass Freibad Rodheim in dieser Badesaison wegen der anstehenden Sanierung nicht zu öffnen, entfällt ein attraktives Freizeitangebot im Stadtgebiet. In den vergangenen Jahren hatte auch der freie Eintritt für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren dazu beigetragen, dass dieses Freizeitangebot in den Sommermonaten sehr beliebt ist. Die Nachteile für die Bevölkerung aus der Schließung des Schwimmbades lassen sich nicht vollständig ausgleichen. Trotzdem sind wir der Meinung, dass wir versuchen sollten, die negativen Auswirkungen – besonders für die Kinder und Jugendlichen – zu mildern. Deshalb stellen wir für die heutige Sitzung folgende kleine Anfrage:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, kurzfristig mit den Nachbarkommunen Friedrichsdorf und Friedberg eine Vereinbarung zu treffen, um Rosbacher Kindern- und Jugendlichen einen kostenlosen oder zusätzlich ermäßigten Eintritt in den dortigen Schwimmbädern zu ermöglichen?
Antwort:
Herr Bürgermeister Maar hat nach Eingang der kleinen Anfrage bereits Kontakt mit den Nachbarkommunen aufgenommen und prüft derzeit die Möglichkeit der Umsetzung des Vorschlags.
| 5 . | Verkauf von Gewerbegrundstücken im Baugebiet "Südumgehung Ost, 2. BA" Hier: Verkauf eines Grundstücks an die Kögler Autowelt GmbH |
Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag des Magistrats vor.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche des Grundstücks Gem. Ober-Rosbach, Flur 5, Nr. 512, „In der Steinmauer“ mit ca. 15.000 m², an die Kögler Autowelt GmbH, Dieselstraße 25, 61191 Rosbach v. d. Höhe. Der Kaufpreis beträgt 2.250.000,- € (150,00 €/m²).
Im Kaufpreis sind die Abwasser-, Wasser- und Erschließungsbeiträge enthalten.
Der Verkauf ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Bedingungen werden entsprechend im Grundbuch gesichert. Sie treten im Rang hinter die Grundschuld der finanzierenden Bank zurück.
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 6 . | Schwimmbad Schadstoffsanierung |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag des Magistrats vor.
Zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen Schwimmbadsanierung waren Voruntersuchungen erforderlich, dabei wurde aufgrund eines Verdachtsfalls eine Schadstoffanalyse durchgeführt. Hierzu wurden u.a. Kernbohrungen im Beckenumgang und am Beckenkopf gezogen.
Das Ergebnis der Analyse zeigte, dass einer der vorhandene Farbanstrich stark PCB-belastet ist.
Der Magistrat hat sich in seiner Sitzung am 04.05.2022 mit der Angelegenheit befasst und folgende Beschlüsse gefasst.
Der Magistrat beschließt das Freibad für die Badesaison 2022 nicht zu öffnen.
Der Magistrat beschließt die PCB-Sanierung der kompletten Beckenanlage. Der Stadtverordnetenversammlung liegen die verschiedenen PCB-Sanierungsvarianten inklusive der finanziellen Auswirkung zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Ein Ortstermin mit dem Fachplaner fand am gestrigen Tag im Schwimmbad mit den beiden Ausschüssen statt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Umfang der PCB Schadstoffsanierung der kompletten Beckenanlage. (Schätzung des IB rund 240.000 Euro).
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 7 . | Ideenplattform zum kommunalen Klimaschutzkonzept |
Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag des Magistrats vor.
Die SPD-Fraktion hat am 26.11.2021 den Antrag AT/2021/221 gestellt und will den Magistrat auffordern eine internetbasierte Ideenplattform zum kommunalen Klimaschutz einzurichten.
Die Einrichtung einer Ideenplattform würde 7.259 €, der jährliche Betrieb 2.856 € kosten. Hierfür müssten entsprechende Haushaltsmittel veranschlagt werden.
Zum aktuellen Zeitpunkt gehen bereits regelmäßig Ideen zum Thema Klimaschutz beim zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Altvater, ein. Diese werden bislang telefonisch oder via Mail vorgetragen. Zusätzlich kann städtischen Homepage im Bereich Klimaschutz eine Schnittstelle eingerichtet werden, über welche direkter Kontakt zu Herrn Altvater aufgenommen werden kann. Diese Ergänzung in der Struktur betont nochmals die Zuständigkeit und gestaltet gleichzeitig die Kontaktaufnahme zur Ideeneinbringung noch barriereärmer.
Beschlussvorschlag:
Eine internetbasierte Ideenplattform zum kommunalen Klimaschutzkonzept wird nicht eingerichtet.
Vielmehr gilt Herr Altvater als direkter Ansprechpartner für alle Ideen aus der Bevölkerung. Eine Schnittstelle zur vereinfachten Kontaktaufnahme wird auf der Homepage im Bereich Klimaschutz eingerichtet.
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 8 . | Antrag der Fraktion FWG vom 08.05.2022 Wohnmobil-Stellplätze Rodheim |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion FWG vor.
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Erschließung des neuen KiTa-Areals in Rodheim die Einrichtung von zwei Wohnmobil-Stellplätzen vorzusehen.
Die Fraktionen SPD und FDP beantragen die Überweisung des Antrages mit einem Planungsvorschlag des Magistrates in den Umwelt- und Planungsausschuss zu überweisen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Antrag mit einem Planungsvorschlag des Magistrates in den Umwelt- und Planungsausschuss zu überweisen.
Stadtverordnetenvorsteherin Frau Hantl lässt über den Überweisungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ja
Die Stadtverordnetenversammlung überweist den Antrag mit einem Planungsvorschlag des Magistrates in den Umwelt- und Planungsausschuss.
| 9 . | Antrag der Fraktion SPD vom 08.05.2022 Tagesordnung AG Kinderbetreuung |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion SPD vor.
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die auf der Sitzung der AG Kinderbetreuung am 25. April behandelten Tagesordnungspunkte
auch im Haupt- und Finanzausschuss darzulegen.
Die Fraktion STIMME beantragt den Punkt C zu streichen und die Angelegenheit eventuell in einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu behandeln.
Beschlussvorschlag gemäß Änderungsantrag der Fraktion STIMME:
Der Magistrat wird aufgefordert, die auf der Sitzung der AG Kinderbetreuung am 25. April behandelten Tagesordnungspunkte
mit dem Beschlussvorschlag des Magistrats im Haupt- und Finanzausschuss, eventuelle in einer Sondersitzung, darzulegen.
Stadtverordnetenvorsteherin Frau Hantl lässt über den Änderungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimmen
(3 SPD, 3 FDP, 8 CDU, 4 STIMME, 5 FWG)
5 Enthaltungen
(5 GRÜNE)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Änderungsantrag zur Behandlung im Haupt- und Finanzausschuss zu.
| 10 . | Anfrage der Fraktion FWG vom 08.05.2022 Fuß- und Radwegekonzept |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Anfrage der Fraktion FWG vor.
1. Wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?
Das Büro Heinz + Feier GmbH wurde im April 2021 mit der Erstellung eines Fuß- und Radwegekonzeptes beauftragt. Das Projekt wird im Rahmen des Programms „Nahmobilität“ von Hessenmobil mit 60% des Auftragsvolumens bezuschusst. Das Planungsbüro hat einen Entwurf des Fuß- und Radwegekonzeptes erstellt. Hierbei wurden unter anderem die Belange des Senioren- und Inklusionsbeirates (SIB) sowie des Arbeitskreis Radgerechtes Rosbach (AKRR) berücksichtigt. An einem gemeinsamen Termin mit dem Planungsbüro, der Stadtverwaltung dem SIB und dem AKRR wurde das bisher erarbeitete Konzept vorgestellt. Basierend hierauf hat der Senioren- und Inklusionsbeirat (SIB) und der Arbeitskreis radgerechtes Rosbach (AKRR) eine Stellungnahme abgegeben.
Aktuell befinden sich die durch das Planungsbüro vorgeschlagene Maßnahmen in interner Abstimmung. Die gemeinsame Stellungnahme des SIB und AKRR wird hierbei berücksichtigt. Nach Einarbeitung der Änderungen wird das Konzept nochmal mit dem SIB, AKRR und der Verwaltung erörtert. Danach soll das Konzept den Gremien vorgestellt und von diesen beschlossen werden.
| 11 . | Anfrage der Fraktion SPD vom 08.05.2022 Städtische Parkplatzsituation |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Anfrage der Fraktion SPD vor.
1. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um in Ober-Rosbach dem Phänomen Dauerparken am Friedhof, dauerhaftes Abstellen von Anhängern sowie parken auf nicht genehmigten Flächen am Marktplatz zu begegnen?
2. Wie oft wird in der Stadt überprüft, ob die Nutzung von nicht genehmigten Parkräumen bzw. Parkflächen ein Durchkommen von Rettungswagen und Feuerwehr behindert oder sogar unmöglich macht?
3. Erfolgen solchen Überprüfungen auch nachtsüber und wenn ja, wie oft?
Gemäß § 50 Absatz 2 HGO überwacht die Stadtverordnetenversammlung die gesamte Verwaltung der Stadt, mit Ausnahme der Erfüllung der Auftragsangelegenheiten im Sinne des § 4 Absatz 2 HGO.
In § 4 Absatz 2 HGO ist geregelt, dass der Bürgermeister die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden als Auftragsangelegenheit wahrnimmt.
Die Anfrage entspricht somit nicht den Vorgaben der HGO bezüglich einer Überwachung der Verwaltung durch die Stadtverordnetenversammlung und kann somit nicht beantwortet werden.
| 12 . | Anfrage der Fraktion SPD vom 08.05.2022 Verteuerung Energie |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Anfrage der Fraktion SPD vor.
1. Wie stark wird der städtische Haushalt in 2022 von der Verteuerung der Energie nach aktuellem Stand betroffen?
Ovag Strom
Die Verteuerung der Energie hat auf den Haushalt 2022 keine Auswirkung, da zwischen der Stadt und der Ovag ein Stromliefervertrag bis zum 31.12.2022 geschlossen wurde. Der garantierte Durchschnittspreis liegt bei 22,29 Cent. Dies entspricht dem Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr 2022. Bei der Haushaltsplanung wurde erfahrungsgemäß ein Puffer von 5 % für verbrauchsabhängige Schwankungen eingebaut. Von extremen Preissteigerungen konnte bei der Haushaltsplanung im Sommer 2021 nicht ausgegangen werden, zumal eine Preissicherheit durch den Stromliefervertrag vorlag. Ab dem Jahr 2023 ist mit einer Preissteigerung um ca. 20% zu rechnen. Der Stadt liegt ein entsprechendes Angebot der Ovag vor. Der Vertrag wird geprüft und die Entscheidung wird im Sommer/Herbst getroffen.
Mainova Gas
Die Verteuerung der Energie hat auf die zweite Hälfte des Haushaltsjahres 2022 eine Auswirkung. Die Stadt hat mit Mainova einen Erdgasliefervertrag bis 30.06.2023 abgeschlossen. Die Preisgarantie ist bis zum 30.06.2022 vereinbart. Der Preis ab dem 01.07.2022 liegt bei ca. 122,00 EUR/MWh. Hieraus ergibt sich eine Steigerung im 2. Halbjahr 2022 dieser Haushaltsposition um ca. 65.000 €, das ist eine Preissteigerung um 44%. Bei der Haushaltsplanung 2022 wurde mit einer 5% Preissteigerung/Verbrauchsabweichung kalkuliert.
Die neuen Energie-Vertragsabschlüsse werden bei der Haushaltsaufstellung 2023 beachtet.
| 13 . | Anfrage der Fraktion STIMME vom 09.05.2022 Verlagerung des Recyclinghofes |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Anfrage der Fraktion STIMME vor.
Vorbemerkung:
Die Verlagerung des Recyclinghofs ist eines von vielen Entwicklungs- und Bauprojekten der Stadt. Nicht alle diese Projekte können mit der gleichen Intensität bearbeitet werden. Da die Verlagerung des Wertstoffhofs nicht zwingend notwendig ist, ist die Bearbeitung weniger prioritär als z.B. eine Kita oder ein Wasserhochbehälter. Die zum Betrieb des Wertstoffhofs notwendigen Dinge sind organisatorisch lösbar.
Der Magistrat hat sich in seiner Sitzung am 10. Februar 2021 dafür ausgesprochen, den Wertstoffhof in die unmittelbare Nachbarschaft des Regenrückhaltebeckens in einem möglichen 3. Bauabschnitt des Gewerbegebietes zu verlegen. Dabei hat er alle Rahmenbedingungen in seine Entscheidung einbezogen.
1. Was hat die Prüfung der Gegenfinanzierungsmöglichkeiten nach über acht Monaten ergeben?
Derzeit gibt es nur die Finanzierung über Steuermittel bzw. Kredite. Ein Förderprogramm gibt es nicht. Die einzig mögliche Gegenfinanzierung würde sich bei einer Verlagerung des Bau- und Recyclinghofs ergeben, da der aktuelle Standort dann veräußert werden könnte. Auf der anderen Seite müssten dann jedoch auch ein Betriebsgebäude und entsprechende Hallen neu errichtet werden. Der Wetteraukreis möchte nicht Betreiber des Recyclinghofs werden und beteiligt sich im Rahmen der Gleichbehandlung auch nicht an den Kosten. Der Recyclinghof in Butzbach sei beispielsweise auch von der Stadt Butzbach ohne Zuschüsse des Kreises entwickelt worden.
2. Was hat die Lösungsfindung um die Erweiterung des dritten Bauabschnitts beim RP nach über sieben Monaten ergeben?
Das Baurecht für die Errichtung eines Recyclinghofes südlich des Regenrückhaltebeckens kann mittels Bebauungsplan geschaffen werden. Ein RegFNP-Änderungsverfahren ist nicht erforderlich, wenn die benötigte Fläche unter der Darstellungsgrenze des RegFNP von 5.000 m² bleibt. Für den Recyclinghof (ohne Verlagerung des Bauhofes) ist diese Fläche ausreichend.
Im Haushalt 2022 wurden Mittel für die Erstellung eines RegFNP-Änderungsantrages für den 3. Bauabschnitt des Gewerbegebietes eingestellt. Für diesen Antrag müssen ein naturschutzfachliches und ein artenschutzfachliches Gutachten erstellt werden.
3. Wie beurteilt der Magistrat die Tatsache, dass allein das benötigte Gelände für den Recyclinghof im Gewerbegebiet um das 6-fache, nämlich 600.000 € (4000 qm x 150 €) höher liegt, als in der Ursprungsvorlage in Höhe von 100.000 € (4000 qm x 25 €)?
4. Wie beurteilt der Magistrat den unterschiedlichen Kostenaufwand für eine Verlagerung des Bauhofs in das Gewerbegebiet – im Gewerbegebiet 150 € pro qm, in der Ursprungsvorlage 25 € pro qm, plus Ausgleichsfläche für 3,50 € pro qm?
5. Hat der Magistrat berücksichtigt, dass bei den für Recyclinghof und Bauhof beanspruchten Flächen im Gewerbegebiet zu erzielende Steuereinnahmen entfallen?
Zu den Fragen 3 bis 5 verweise ich auf die Vorbemerkung
6. Wie viel Kosten sind bisher für externe Planer, Sachverständige o.ä. im Zusammenhang mit der geplanten Verlagerung entstanden?
Für Machbarkeitsstudien und Umweltprüfungen sind bisher 19.171,38 € verausgabt worden.
7. Wie viel Kosten sind bisher für dir Instandhaltung des Bauhofs, insbesondere für das Gebäude, seit den Verlagerungsplanungen entstanden? Ist mit weiteren kostenträchtigen Maßnahmen zu rechnen?
Folgende Instandhaltungskosten sind bislang für das Gebäude des Bauhofs angefallen:
Grundhafte Sanierung (HH 01.111.40/0145.842853)
2018: 0 €
2019: 370 €
2020: 64.000 €
2021: 68.000 €
2022: Restabwicklung Waschplatz/ Ölabscheider
Instandhaltungskosten (Aufwand: HH 01.111.10.616100)
2018: 2.700 €
2019: 1.500 €
2020: 3.700 €
2021: 19.500 €
Mit folgenden Kosten ist noch zu rechnen:
2022/2023: Erneuerung Sanitäreinrichtung Herren: rund 55.000 €
2025ff: Dachsanierung Werkstattdach (bei Bedarf, da Eternit):
· Planung/Vorbereitung: rund 15.000 €
· Bauausführung: ist zu ermitteln
8. Wann ist bei realistischer Betrachtung überhaupt mit einer Verlagerung des Recyclinghofs in einen möglicherweise dritten Bauabschnitt zu rechnen?
Für das Bauleitplanverfahren und den Grunderwerb müssen ca. 1 ½ Jahre einkalkuliert werden.
9. Ist sich der Magistrat bewusst, dass eine in jeder Hinsicht gewinnerbringende Entwicklung des jetzigen Standorts in der Dieselstraße damit in recht weite Ferne gerückt wird?
Siehe Vorbemerkung
10. Wann werden endlich alle für die Standortfrage relevanten Stellungnahmen und Gutachten der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt?
11. Wann kann mit einer Beschlussvorlage gerechnet werden?
Antwort 10 und 11:
Die Verwaltung plant alle relevanten Unterlagen aus „einem Guß“ vorzulegen. Da zuerst andere dringlichere Projekte bearbeitet werden müssen, ist ein genauer Zeitpunkt für den Gremienlauf noch nicht zu bestimmen. Haushaltsmittel für die Erstellung eines RegFNP-Änderungsantrages für den 3. Bauabschnitt des Gewerbegebietes sind im Haushaltsplan 2022 eingestellt. Diese Mittel können aber auch für die Schaffung von Baurecht an einem anderen Standort eingesetzt werden.
Rosbach v. d. Höhe, den 09.06.2022
| Katharina Hantl | Andreas Kraus |
| Vorsitz | Schriftführung |