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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 29/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Sitzungstermin:

Dienstag, 20.06.2023, 20:05 Uhr

Raum, Ort:

Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal

Sitzungsbeginn:

20:05 Uhr

Sitzungsende:

21:06 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Frau Katharina Hantl - CDU

Mitglieder

Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Lilith Ernst - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Minh Goertz - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Jörg Egerter - CDU

Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU

Herr Heiko Müller - CDU

Frau Katharina Schäfer - CDU

Herr Marco See - CDU

Herr Alexander von Griesheim - CDU

Herr Hans-Otto Jacobi - FDP

Herr Jens Christopher Jacobi - FDP

Frau Elke Sommermeyer - FDP

Herr Gerald Harff - FWG

Frau Beate Karschny - FWG

Herr Christian Lamping - FWG

Herr Rainer Schaub - FWG

Herr Walter Soff - FWG

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD

Herr Walter Horz - STIMME

Herr Christoph Käding - STIMME

Herr Andreas Kunkel - STIMME

Herr Dieter Kurth - STIMME

Frau Andrea Overhage - STIMME

Magistrat

Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU

Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU

Herr Stadtrat Ernst Gruner - FWG

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD

Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME

Verwaltung

Frau Julia Ziegeler -

Nicht Anwesende:

Mitglieder

Herr Joachim Höhler - CDU

entschuldigt

Herr Roman Lack - CDU

entschuldigt

Herr Peter Kopp - SPD

entschuldigt

Herr Wolfgang Lingenau - SPD

entschuldigt

Herr Christian Thiel - SPD

entschuldigt

Magistrat

Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP

entschuldigt

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen 20.06.2023

3.1

Berichtswesen nach § 28 GemHVO - Quartalsbericht zum 31.03.2023

3.2

Jahresabschluss 2021 - Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über die Aufstellung des Jahresabschlusses nach § 112 Abs. 9 HGO

3.3

Kindertagesstättenbericht der Stadt Rosbach v. d. Höhe- Bedarfsplan für 2023/2024- Ausblick für 2024/2025

4

Kleine Anfragen 20.06.2023

5

Unterbringung von Flüchtlingen

Grundsatzentscheidung zur weiteren Vorgehensweise

5.1

Änderung der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 zur kurzfristigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Schaffung von weiteren Flüchtlingsunterkünften

6

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v. d. HöheVorhabenbezogener BebauungsplanOR/15 3. Änderung Teilbereich "Aldifiliale"

hier: Verlängerung der Fristen zur Beantragung und Durchführung des Bauvorhabens aus dem Durchführungsvertrag

7

Kinderbetreuung, Förderrichtlinie - Häusliche Kindertagespflege

8

Antrag der Fraktion FDP vom 09.06.2023

Auswirkungen von Digitalisierung der Stadt Rosbach auf Personal- und Platzbedarf

9

Anfrage der Fraktion FDP vom 08.05.2023

Auswirkungen des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst für die Stadt Rosbach

10

Anfrage der Fraktion STIMME vom 10.06.2023

Altes Rathaus - Kosten

11

Anfrage der Fraktion STIMME vom 10.06.2023

Energiespar-Contracting

12

Anfrage der Fraktion STIMME vom 10.06.2023

Photovoltaik-Anlagen auf Flächen und auf städtischen Gebäuden

13

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.06.2023

Betreuung von in Rosbach untergebrachten Geflüchteten

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Die Stadtverordnetenvorsteherin Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 15.06.2023 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.

2.

Genehmigung des Protokolls

Das Protokoll der 21. Sitzung wird einstimmig angenommen.

3.

Mitteilungen 20.06.2023

Herr Bürgermeister Maar informiert über folgende Punkte:

Bauantrag Grundstück: Feldbergstraße 18, Gemarkung Rodheim

Vorhaben: Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus an ein freistehendes Wohnhaus sowie Umnutzung der Garage

Der Magistrat hat dem Bauantrag über die Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus an ein freistehendes Wohnhaus sowie der Umnutzung der Garage in der Feldbergstraße 18 als Büro eines Handwerksbetriebs zugestimmt.

Bauantrag

Grundstück: Taunusstraße 78, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Umbau eines Einfamilienhauses

Der Magistrat hat dem Bauantrag über den Umbau eines Einfamilienhauses in der Taunusstraße 78 zugestimmt.

Seeweg 3 - Sanierung Gebäude - Freigabe zur Ausführung

Der Magistrat hat die weitere Beauftragung (LP 1-9) für insgesamt 64.000,00 € brutto beschlossen.

Das Dach wird mit Betonziegeln und einem Dachflächenfenster ausgeführt.

Untervermietung des Ladenlokals in der Kirchstr. 2

Der Magistrat hat die Untervermietung des Ladenlokals im Erdgeschoss des Objekts „Kirchstr. 2“ für den Betrieb eines Eiscafés beschlossen.

Der Untermietvertrag wird erst nach Gründung der UG unterzeichnet. Der Prozess zur Gründung ist angestoßen, sodass die UG in Kürze eingetragen sein sollte. Das Untermietverhältnis beginnt am 01.07.2023 und endet spätestens am 31.12.2027.

Im Rahmen des Förderprograms erworbene Gegenstände gehen im Fall einer frühzeitigen Kündigung (vor dem 31.12.2027) des Untermietverhältnisses kostenfrei in das Eigentum der Stadt Rosbach über.

Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sowie eines Stellvertreters

Gleichzeitig Abberufung der derzeitigen Datenschutzbeauftragten sowie des Stellvertreters

Mit Wirkung zum 01.06.2023 wurde gemäß § 5 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz die Firma varISO GmbH zum Datenschutzbeauftragten und stellvertretenden Datenschutzbeauftragten bestellt.

Damit wurden die Bestellungen der bisherigen Datenschutzbeauftragten sowie deren Stellvertreter zum 01.06.2023 aufgehoben.

Jahresabschluss 2021

- Aufstellungsbeschluss des Magistrats

- Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach § 100 HGO

1. Jahresabschluss 2021

Der Magistrat hat den Jahresabschluss der Stadt Rosbach v. d. Höhe zum 31.12.2021 wie folgt festgestellt:

  • Die Vermögensrechnung zum 31.12.2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 114.186.638,54 € ab.
  • Die Ergebnisrechnung zum 31.12.2021 schließt mit einem Jahresüberschuss von 2.901.935,54 € ab.
  • Die Finanzrechnung schließt mit einem Finanzmittelüberschuss von 7.232.362,09 € ab.

2. Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach § 100 HGO

Der Magistrat hat über- und außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 100 HGO von insgesamt 61.883,97 € beschlossen.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen, welche als erheblich anzusehen sind und von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen sind, liegen nicht vor.

2. Nachtrag zum Vertrag über die kommunale Jugendarbeit und der Koordination der Flüchtlingshilfe

Der 2. Nachtrag zum Vertrag vom 04.10.2010 über die kommunale Jugendarbeit und der Koordination der Flüchtlingshilfe wurde beschlossen.

Der Nachtrag beinhaltet einen dynamischen Maßstab für die Personalbemessung. Um die Verpflichtung aus dem Aufgabenübertragungsvertrag gegenüber dem Kreis zu erfüllen, muss der Vertrag mit JJ e.V. angepasst werden. Der Betreuungsschlüssel liegt bei einer Fachkraft (Sozialarbeiter/in, Sozialpädagoge/in, Sportpädagoge/in oder gleichgestellte Fachkraft) auf 100 Geflüchteten.

Photovoltaikanlage Kläranlage

Die Photovoltaik-Anlage der Kläranlage ist seit Ende Mai in Betrieb.

Workshop Jugendparlament

Die Abschlussveranstaltung Jugendparlament fand am 12.06.2023 statt. Sobald der Abschlussbericht vorliegt wird dieser zugestellt.

Zisterne Villa Konfetti

Die Zisterne der Villa Konfetti wurde repariert und wieder angeschlossen.

Tätigkeitsbericht Jugendhilfe

Der Tätigkeitsbericht für die Jugendbetreuung liegt noch nicht vor. Es wird versucht, diesen zeitnah zu erstellen. Wegen der sozialarbeiterischen Betreuung der Flüchtlinge musste die Berichterstellung zurückgestellt werden.

Bearbeitungsstand von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung

Antrag der Fraktion FDP vom 05.03.2022

Tagesmutter-Konzept

Die Kindertagespflege „Piccolino“ in Rodheim ist im Mai 2023 in Betrieb genommen worden. Mittlerweile sind alle 10 Plätze vergeben.

Herr Dr. Rathjens berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 06.06.2023 und am 13.06.2023 getagt hat. In der Sitzung vom 06.06.2023 ging es um die Unterbringung von Flüchtlingen und um die Kinderbetreuung-Förderrichtlinie - Häusliche Kindertagespflege.

In der Sitzung vom 13.06.2023 wurde in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Umwelt- und Planungsausschuss der Tagesordnungspunkt „Windpark Winterstein Verpachtung von Flächen der Stadt Rosbach v. d. Höhe zur Windkraftnutzung“ beraten.

Herr Horz berichtet, dass der Umwelt- und Planungsausschuss am 13.06.2023 zusammen mit dem Haupt- und Finanzausschuss getagt hat. Hier wurde der Tagesordnungspunkt „Windpark Winterstein Verpachtung von Flächen der Stadt Rosbach v. d. Höhe zur Windkraftnutzung“ beraten sowie der Tagesordnungspunkt „Bauleitplanung der Stadt Rosbach v. d. Höhe/ Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ OR/15 3. Änderung Teilbereich "Aldifiliale"

hier: Verlängerung der Fristen zur Beantragung und Durchführung des Bauvorhabens aus dem Durchführungsvertrag“.

3.1.

Berichtswesen nach § 28 GemHVO - Quartalsbericht zum 31.03.2023

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlagenbezeichnung MV/2023/509 wird verwiesen.

Folgende Unterlagen werden zum Berichtstag 31.03.2023 vorgelegt:

-

Quartalsbericht I/2023 – Gesamtergebnishaushalt

-

Realisierungsbericht Investitionsprogramm I/2023

-

Realisierungsbericht Finanzierung Investitionsprogramm I/2023

-

Schuldenübersicht / Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 31.03.2023

Erläuterungen zum Quartalsbericht I/ 2023:

Gesamtergebnishaushalt

Das anteilig geplante Ergebnis zum Quartalsende 31.03.2023 beträgt -253.767,50 €. Das derzeitige Jahresergebnis beträgt 812.740,57 €. Damit wurde das geplante anteilige Ergebnis um 1.066.508,07 € übertroffen. Die nachfolgende Tabelle zeigt auf, wie sich die einzelnen Steuerarten zum 31.03.2023 entwickelt haben:

Bis zum Ende des 1. Quartals 2023 konnten von den geplanten anteiligen Steuereinnahmen 107,53 % realisiert werden.

Die folgende Tabelle zeigt den Durschnitt des Steueraufkommens der 1. Quartale der letzten vier Jahre im Vergleich zu diesem Jahr:

Die Hauptsteuereinnahmen im 1. Quartal 2023 liegen insgesamt 1.266.671,38 € über dem Durchschnitt der letzten 4 Jahre.

1. Ordentliche Erträge

Privatrechtliche Leistungsentgelte:

runter

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte:

hoch

Kostenersatzleistungen und -erstattungen:

runter

Steuern und steuerähnliche Erträge:

hoch

Erträge aus Transferleistungen:

runter

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke:

hoch

Erträge aus Auflösung von Sonderposten:

hoch

Sonstige ordentliche Erträge:

hoch

Im 1. Quartal wurde der anteilige Planansatz bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten nicht erreicht. Dies liegt unter anderem an den jahreszeitbedingt fehlenden Umsatzerlösen (Veranstaltungen und Holzverkäufe vermehrt gegen Mitte und Ende des Jahres) und den Mindereinnahmen bei den Mieten und Pachten (Wegfall Mietverhältnis Kögler; anteilige interne Verrechnung der Flüchtlingsunterkünfte; 2 unbewohnte Dachgeschosswohnungen im Seeweg 3). Bei den Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten fehlt derzeit noch die Rechnungsabgrenzung bei den Friedhofsgebühren, welche erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten stattfinden wird. Bei den Kostenersatzleistungen und -erstattungen steht die Verrechnung der Personalkosten von JJ e.V. für das 1. Halbjahr 2023 noch aus. Die Stadt Rosbach leiht JJ e.V. für die Grundschulbetreuung Mitarbeitende der ehemaligen Hortbetreuung. Die Abrechnung der Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge steht noch aus, was aktuell auf diesem Konto zu fehlenden Einnahmen führt. Die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer haben im Bereich der Steuern und steuerähnlichen Erträge zu einem Überschuss geführt.

2. Ordentliche Aufwendungen

Personalaufwendungen:

hoch

Versorgungsaufwendungen:

hoch

Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen:

hoch

Abschreibungen:

=

Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse:

hoch

Steueraufwendungen und gesetzliche Umlagen:

hoch

Sonstige Ordentliche Aufwendungen:

hoch

Minderaufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen

  • teilweise nicht besetzte Stellen (keine nahtlose Stellennachbesetzung) und/oder Langzeiterkrankung
  • Sonderzuwendungen für Arbeitnehmer werden erst später im Jahr ausgezahlt (November)
    Minderaufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
  • Beförsterungskosten für das 1. Quartal liegen noch nicht vor
  • Abschlagszahlungen an JJ e.V. für die Jugendberatung und Koordination von Flüchtlingen sind noch nicht erfolgt
  • die Fremdentsorgungskosten 03/2023 sowie einige Grundbesitzabgaben Müll sind noch nicht vollständig erfasst
  • ausstehende Endabrechnungen von Strom, Gas, Wasser und Abwasser
  • Einsparungen bei Fremdinstandhaltungskosten und Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte, Gerichtskosten sowie Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung

Die Abschreibungen wurden mit dem Planansatz berücksichtigt, da die Verbuchung erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erfolgen.

3. Finanzergebnis

Finanzerträge:

runter

Zinsen und andere Finanzaufwendungen:

hoch

4. Ordentliches Ergebnis

Ordentliche Erträge:

hoch

Ordentliche Aufwendungen:

hoch

Das ordentliche Ergebnis beträgt zum 31.03.2023 814.470,57 €. Damit weicht es vom anteiligen Planansatz von –294.467,50 € um 1.108.938,07 € ab. Die wesentlichen Ursachen wurden zuvor bereits erläutert.

5. Außerordentliches Ergebnis

Außerordentliche Erträge:

runter

Außerordentliche Aufwendungen:

=

Die außerordentlichen Erträge ergeben sich aus einer Spende der Rodheimer Weihnachtsmänner aus dem Erlös ihrer Tombola sowie aus den Verkäufen von Sachanlagevermögen (defekten Hobelbank, Heckenschere und einem Metall Gerätehaus). Außerordentliche Aufwendungen sind im 1. Quartal nicht angefallen.

6. Jahresergebnis

Das anteilig geplante Jahresergebnis zum 31.03.2023 beträgt -253.767,50 € und wurde zum Berichtstag mit 812.740,57 € um 1.066.508,07 € übertroffen.

Investitionsprogramm

01.111.40 – Bauhof

Bauhof grundhafte Sanierung (Dach, Rolltore, usw.)

Dach- und Rolltor sind abgeschlossen; Sanierung Sanitärräume noch nicht begonnen.

02.126.10 – Brandschutz

Grundhafte Sanierung Feuerwehrhaus Rosbach

Planer für Objekt- und technischen Ausbau wurden beauftragt. Geplanter Sanierungsbeginn ist Herbst 2023.

06.365.10 – Kinderbetreuung

Neubau Kindertagesstätte Rodheim

Ausführungsplanung ist abgeschlossen; Ausschreibung wird vorbereitet.

08.424.20 – Schwimmbad

Grundhafte Sanierung Schwimmbad

Sanierungsarbeiten laufen

10.522.10 - Städtische Liegenschaften

Sanierung städt. Liegenschaften

Hainerweg: Fenster getauscht; Ausschreibung Aufstockung läuft, Baugenehmigung fehlt noch. Seeweg in Planung Ausführung voraus. Herbst 2023. Friedberger Str. 2 + 4 Heizung soll dieses Jahr getauscht werden.

Umbau Homburger Straße 2 Altes Rathaus

Fachplanungen zur Kostenermittlung sind beauftragt.

12.541.10 - Planung, Bau u. Unterhaltung von Straßen

Straßenausbauprogramm OR/NR/RH

Am Kirschenberg ist sollen bis Mitte Juni abgeschlossen sein, Schulstraße und Neue Straße haben begonnen.

12.547.10 - Förderung ÖPNV

Barrierefreier Umbau Buswartehallen

Die Umbauarbeiten des ersten Maßnahmenpakets wurden im Juni 2022 abgeschlossen. Das zweite Maßnahmenpaket soll ab Frühjahr 2024 umgesetzt werden. Aufgrund der durch Hessen Mobil geplanten Baumaßnahmen (Deckenerneuerung) entlang der B455, die im Sommer 2023 beginnen und bis zum Frühjahr 2024 andauern soll, müssen die Umbauarbeiten der Bushaltestellen bis dahin verschoben werden. Grund dafür ist, dass während dieser Zeit dann auf den Umleitungsstrecken kein Haltestellenausbau erfolgen darf. Eine Verschiebung des Baubeginnes des barrierefreien Umbaues der Wartehalle wurde bereits mit dem Fördermittelgeber besprochen und auch genehmigt.

14.561.10 - allgem. Aufgaben des Umweltschutzes

Förderung Photovoltaik-Balkonmodule

Im Rahmen der Förderung von Photovoltaik-Balkonmodulen wurden im 1. Quartal 2023 10 Förderanträge à 200 € bewilligt (noch aus Haushaltsmitteln Vorjahr). Weitere 11 Anträge aus dem 1. Quartal 2023 können bewilligt und ausgezahlt werden, sobald der Haushalt 2023 aufsichtsbehördlich genehmigt ist.

15.573.10 - öffentl. Einrichtungen, Bürgerhäuser

Bahnhofsgelände Rodheim

Ist abgeschlossen. Aktuell findest die Zusammenstellung aller Unterlagen/ Berichte und Zahlen statt um die für diese Maßnahme beantragten Hessenkasse-Mittel abzurufen.

Schuldenübersicht / Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Im I. Quartal 2023 war die Aufnahme eines Liquiditätskredites (sog. Kassenkredit) nicht erforderlich.

Investitionskredite wurde ebenfalls nicht aufgenommen. Somit steht die Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 4.500.000,-- € noch vollumfänglich zur Verfügung.

Der Schuldenstand der Stadt sinkt zum 31.03.2023 gegenüber dem letzten Berichtstag (31.12.2023) von 21.221.631,88 € um 219.609,29 € auf insgesamt 21.002.022,59 €.

Die liquiden Mittel zum Berichtsstichtag 31.03.2023 betrugen 8.659.784,15 €.

Kennzahlen der Stadt Rosbach v. d. Höhe

Einwohnerdaten und Dokumentenausstellung

Die Einwohnerzahl zum 31.03.2023 beträgt 14.085 (Quelle: ekom21) – davon 13.537 mit Hauptwohnsitz in Rosbach. Die amtliche Einwohnerzahl gem. Hess. Statistischem Landesamt lag zum 30.06.2022 noch bei 13.016.

Nachfolgend sind die Einwohnerzahlen getrennt nach Haupt- und Nebenwohnsitz sowie nach Stadtteilen dargestellt:

Das Bürgeramt der Stadt Rosbach v. d. Höhe hat in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.03.2023 zahlreiche Dokumente für die Bürgerinnen und Bürger ausgestellt:

Einsatzstatistik der Feuerwehr

Die Einsatzstatistik der Feuerwehren Rosbach und Rodheim weist insgesamt 25 Einsätze nach, davon 20 in Rosbach und 5 in Rodheim. Um welche Arten von Einsätzen es sich genau handelt, zeigt folgende Grafik:

Flüchtlingszahlen

Derzeit hat die Stadt Rosbach 70 Weltflüchtlinge in 9 Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, 4 davon durch den Wetteraukreis angemietet. Dazu kommen 136 Ukrainische Flüchtlinge in 12 Gemeinschaftsunterkünften.

Korrigierte Jahreszahlen der Grafik oben:

30.06.2022 30.09.2022 31.12.2022 31.03.2023

Kindergärten in Rosbach v. d. Höhe – Belegung, Personal- und Bewerbersituation

Einrichtung

Betriebs-erlaubnis

Aktuelle Platz-kapazität

Platz-

Reduzierung

El-Maßnahme

Stadtteile gesamt

Rosbach gesamt

Rosbach

Kita Am Kirschenberg

40

29

98

121

Kita Bergstraße

48

36

Tagespflege

25

25

Rodheim

Kita Regenbogen

24

23

23

Tagespflege

+8 ab Mai 2023

0

Einrichtung

Platz-kapazität gem. Betriebs-erlaubnis

Platzredu-zierung

EI-Maßnahmen

Platzredu-zierung

EI-Maßnahmen

Kinderanzahl

Stadtteile gesamt

Zur Verfügung stehend

Rosbach gesamt

Rosbach

Kinderhaus Bergstraße

75

0

0

220

385

Villa Konfetti

75

10

3

Kita Luna / Taunusblick

90

10

3

Rodheim

Kita Regenbogen

75

165

Alte Schule

100

10

2

In den Kitas (abzgl. Kindertagespflege) werden derzeit 481 Kinder betreut.

Die Rahmenkapazität vom Kinderhaus Bergstraße war um eine Gruppe (12 Kinder) minimiert, da im Februar noch ein höherer (nicht wie unten benannt) Personalmangel vorhanden war und somit nach § 25c HKJGB nicht die volle Kinderanzahl betreut werden durfte. Seit April werden bereits wieder Kinder schrittweise aufgenommen um die 4. Gruppe zu befüllen. Immer entsprechend des zur Verfügung stehenden Personals.

Personalbemessung Rosbacher Kindertagesstätten 2023

- vollständige Darstellung -

Stadt Rosbach

1

2

3

4

Einrichtungen

HKJGB

(inkl. 22% AZ)

Soll / KiföG + Freistellung Leitung

+ 2,5 % Zuschlag

SOLL

Personalstand

IST

Defizit

gesamt

Personal-

Bestand

Kinderhaus Bergstraße

14,6

16,7

16,6

-0,1

Kita Am Kirschenberg

5,8

6,9

7,1

0,2

Kita Villa Konfetti

6,4

8,9

8,6

-0,3

Kita Luna

5,6

10,1

9,4

-0,7

Kita Regenbogen

9,9

11,9

12,6

0,7

Kita Alte Schule

7,5

9,8

10,2

0,4

Summe

49,7

64,3

64,5

0,2

Das Ende der Übergangsregelung zum Mindestpersonalbedarf nach § 57 HKJGB ist mit dem 31.07.2023 angegeben. Die Nutzung der Übergangsregelung wurde inzwischen bis 31.07.2024 verlängert.

Die Nutzung der Übergangsregelung nimmt die Stadt Rosbach nicht in Anspruch.

Wir erfüllen alle Fördervoraussetzungen für die Beanspruchung KiQuTG.

Die Vorgaben aus dem Gute-Kita-Vertrag wurden bereits seit dem 01.08.2020 durch die Stadt Rosbach erfüllt. In fast allen Kindertagesstätten werden sowohl Leitungen als auch deren Stellvertretungen vom Kinderdienst (anteilig) freigestellt. Der Fachkraft-Kind-Schlüssel wird in den Rosbacher Kinderbetreuungseinrichtungen ebenfalls bereits seit 01.08.2020 umgesetzt.

Die Stadt Rosbach unternimmt Anstrengungen freie Stellen schnellstmöglich zu besetzen. Durch die Höhergruppierung in TVöD SuE 8b und den entsprechenden Stellenausschreibungen konnte ein höherer Bewerberfluss festgestellt werden.

Es ist davon auszugehen, dass freiwerdende Stellen in nächster Zeit wieder besetzt werden können.

Das Defizit in der Villa Konfetti (Kita Obergärten) kann durch die derzeitige Berufspraktikantin, die zum Sommer übernommen wird, behoben werden. Das Defizit der Kita Luna (Kita Taunusblick) wird sich zum Sommer 2023 erübrigen, da hier ein Integrationskind eingeschult wird (zusätzlicher Bedarf 15 Std.) und einzelne Mitarbeiterinnen ihre Stunden aufstocken.

Mitwirkung beim Ausbau der Personalkapazität – Teilnahme am Landesprogramm Fachkraftoffensive:

  • Gezielte Einstellung von Auszubildenden, nachdem diese erfolgreich ihre Ausbildung abgeleistet haben
  • Ausbildung von Sozialassistenten, Piva´s und Berufspraktikanten (letztes Ausbildungsjahr Erzieherausbildung)

Berufspraktikanten wurden bereits für Sommer 2023 eingestellt: 2x Kinderhaus, 1x Kita Regenbogen, 1x Kita Alte Schule.

PivA werden weiter ausgebildet (3 Jahre Ausbildung) 1x Kita Luna, 1x Kita Am Kirschenberg, 1x Kita Regenbogen.

Neue PivA ab August 2023: 1x Kinderhaus Bergstraße; 1x Kita Villa Konfetti; 1x Kita Regenbogen.

Freiwillige Standards der Stadt Rosbach im Übergang zum KiQuTG zum Mindestbedarf (§25c Abs. 1 HKJGB):

  • Mittelbar pädagogische Zeiten + 2,5% Vorbereitungszeit zum Gesamtpersonalbedarf
  • Sprachförderung je Einrichtung 10 Stunden
  • Maximale Leitungsfreistellung (ergibt sich durch den personellen Mindestbedarf = 100%) gefordert 20% des Gesamt personellen Mindestbedarf (höchstens 1,5 VZÄ) – in der Regel ist die Leitung zu 100% freigestellt und die Stellvertretung mit den verbleibenden Std. Beispiel Kinderhaus und Regenbogen 29 Std., in den anderen Kitas entsprechend der Kinderanzahl zwischen 5-12 Std. freigestellt (§25c Abs. 3 HKJGB)
  • Ausfallzeiten werden entsprechend bereits mit 22% des personellen Mindestbedarfs nach KiQuTG berechnet, der Mindeststandard liegt sonst noch bei 15%
  • Weitere Anlagen sind der Mitteilungsvorlage MV/2023/509 beigefügt.

3.2.

Jahresabschluss 2021 - Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über die Aufstellung des Jahresabschlusses nach § 112 Abs. 9 HGO

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlagenbezeichnung MV/2023/515 wird verwiesen.

Der Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe hat in seiner Sitzung am 07.06.2023 den Jahresabschluss zum 31.12.2021 aufgestellt.

Jahresabschluss zum 31.12.2021

Die Vermögensrechnung zum 31.12.2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 114.186.638,54 € ab.

In dieser Bilanzsumme ist der Jahresüberschuss aus der Ergebnisrechnung zum 31.12.2021 in Höhe von 2.901.935,54 € enthalten. Gegenüber der Planung für das Jahr 2021 (-1.488.400,00 €) stellt dies eine Verbesserung von 4.390.335,54 € dar.

Das Jahresergebnis setzt sich aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.005.693,88 € (Plan/Ist-Abweichung 3.495.993,88 €) und aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 896.251,66 € (Plan/Ist-Abweichung 894.341,66 €) zusammen.

Die Finanzrechnung zum 31.12.2021 schließt mit einem Finanzmittelbestand in Höhe von 12.221.526,61 € ab. Gegenüber dem Finanzmittelbestand zum Jahresanfang (4.989.164,52 €) bedeutet dies eine Verbesserung von 7.232.362,09 €.

Die Veränderung des ordentlichen Ergebnisses zum Planansatz ergibt sich aus folgenden Positionen:

Erträge

Privatrechtliche Leistungsentgelte

219.645,28 €

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

-238.794,28 €

Kostenersatzleistungen und -erstattungen

-472.554,14 €

Steuern und steuerähnliche Erträge

3.308.647,85 €

Erträge aus Transferleistungen

-95.754,41 €

Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke und allgemeinen Umlagen

67.852,76 €

Erträge aus der Auflösung von SoPo aus Investitions-zuweisungen

-15.352,51 €

Sonstige ordentliche Erträge

-374.138,42 €

Aufwendungen

Personalaufwendungen

-331.658,41 €

Versorgungsaufwendungen

-53.217,44 €

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

-531.948,88 €

Abschreibungen

-229.996,40 €

Aufwendungen für Zuweisungen/Zuschüsse, sowie besonderen Finanzaufwendungen

-365.253,22 €

Steueraufwendungen einschl. gesetzlichen Umlageverpflichtungen

550.277,26 €

Sonstige ordentliche Aufwendungen

-2.354,31 €

Im Bereich der privatrechtlichen Leistungsentgelte ist der Mehrertrag fast ausschließlich auf Mehrerträge im Bereich des Holzverkaufes (+215 TEUR) begründet.

Auch das Jahr 2021 war noch sehr stark durch die Corona-Pandemie geprägt. Die Minderung der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte gegenüber dem Ansatz resultiert in erster Linie aus den Schließungen der Kinderbetreuungseinrichtungen (Produkt 06.365.10) während der 2. Lockdown-Phase. Hierdurch kam es zu Mindereinnahmen im Bereich der Betreuungsgebühren in Höhe von ca. 106 TEUR und im Bereich des Essensgeldes in Höhe von 56. TEUR, die jedoch durch eine Landeszuweisung (siehe Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen) abgefedert werden konnte. Auch im Bereich der öffentlichen Einrichtungen/Bürgerhäuser (Produkt 15.573.10) ist es zu coronabedingten Schließungen gekommen, die Mindereinnahmen in Höhe von knapp 14 TEUR zur Folge hatten.

Im Produktbereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (02.122.10) kam es zu Mindereinnahmen in Höhe von ca. 41TEUR bei den Erträgen aus Bußgeldern und Verwarnungen.

Bei den Kostenersatzleistungen und – Erstattungen ist die größte Abweichung gegenüber dem Planansatz im Bereich der Erstattungen durch verbundene Unternehmen (Abrechnung Stadt / Stadtwerke) in Höhe von knapp 227 TEUR zu verzeichnen. Die Abrechnung der Leistungen von Stadt und Stadtwerke wird am Jahresende nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und ist daher im Vorfeld schlecht planbar. Bei der Erstattung des Wetteraukreises für die Flüchtlingsunterbringung (Produkt 05.351.10) sind ebenfalls Mindereinnahmen in Höhe von ca. 82.000 € zu verzeichnen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Anzahl der Flüchtlinge im Jahr 2021 um ca. 50 % zurückgegangen ist.

Im Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung (Produkt 06.365.10) sind Mindereinnahmen durch Kostenerstattungen für Maßnahmen der Einzelintegration in Höhe von ca. 15 TEUR entstanden. Die Erstattungen sind abhängig vom individuellen Integrationsbedarf und daher im Voraus schlecht planbar.

Im Bereich der Steuern und steuerähnlichen Erträge entfallen die Mehrerträge wie folgt auf die einzelnen Steuerarten:

Im Jahr 2021 sind die Ausgleichleistungen aus dem Familienleistungsgesetzt mit 644.245,59 € gegenüber dem Plan um 96 TEUR geringer ausgefallen, was sich bei den Erträgen aus Transferleistungen widerspiegelt.

Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke sind auf der eine Seite im Bereich der Betriebskostenförderung für die städtischen Kindertagesstätten Mindereinnahmen in Höhe von ca. 107 TEUR zu verzeichnen. Auf der anderen Seite konnte diese kompensiert werden durch eine nicht geplante und coronabedingte Landeszuweisung für Gebührenausfälle in Höhe von 203 TEUR.

Auch die sonstigen ordentlichen Erträge liegen um 374.138,42 € unterhalb des Planansatzes. Unter den sonstigen ordentlichen Erträgen werden u.a. Erträge aus Mietnebenkosten, die Konzessionsabgaben, Teilnahmegebühren Ferienspiele und sonstige Verkaufserlöse verbucht. Im Wesentlichen beruht diese Differenz auf Erträgen aus der Entnahme aus der FAG-Rückstellung (Finanzausgleich) in Höhe von 320.000 €. Nach dem die Berechnungsdatei der Rückstellung für die Kreis- und Schulumlage (FAG-Rückstellung) durch das Hessische Ministerium der Finanzen überarbeitet wurde, kommen wir hier zu dem Ergebnis, dass kein Rückstellungsbedarf besteht. Dies wiederum führt dazu, dass die in der Haushaltsplanung erwarteten Erträge aus der Auflösung der FAG-Rückstellung ausbleiben. Im Gegenzug erhöhen sich die ordentlichen Ergebnisse der Vorjahre und damit auch die Rücklagen entsprechend, sodass der Vorgang ergebnisneutral ist.

Die Abweichung vom Planansatz im Bereich der Personalaufwendungen resultieren aus Einsparungen aufgrund verschiedener Umstände. Zum einen aus unterjährigen, vorher nicht planbaren Abwesenheiten, wie Langzeiterkrankungen, Mutterschutz und Elternzeiten und unbezahltem Sonderurlaub. Des Weiteren resultieren die Minderaufwendungen aus nicht planbaren unterjährigen Stellenvakanzen aufgrund von Kündigungen. Darüber hinaus gestaltete sich auch die Personalgewinnung für die Besetzung der neu geschaffenen zweiten IT-Stelle länger als geplant (Kündigungsfristen). Die Installation der stv. Kita-Leitungen im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes wurden mit acht Monaten geplant, letztendlich aber erst mit Wirkung vom 01.07.2021 (6 Monate) umgesetzt.

Im Bereich der Versorgungsaufwendungen sind die Minderaufwendungen durch eine geringere Zuführung bei den Pensionsrückstellungen (-50 TEUR) begründet.

Im Bereich der Sach- und Dienstleistungen liegen die wesentlichen Minderaufwendungen/ Einsparungen begründet in den Aufwendungen für Beratung/ Sachverständige Bauleitplanung und Bodenordnung (-663 TEUR):

Weiterhin fallen die Abschreibungen mit 2.557 TEUR im Vergleich zum Plan (2.787 TEUR) um 230 T€ geringer aus. Der Grund liegt in der verzögerten Fertigstellung der Baumaßnahmen. Die Abschreibungen beginnen jeweils erst mit Fertigstellung/offizieller Abnahme.

Im Bereich der Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sind die Minderaufwendungen vornehmlich durch einen geringeren Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2021 an den freien Träger VzF (- 345 T€) begründet.

Aufgrund der positiven Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen sind im Bereich der Steueraufwendungen Mehraufwendungen für die Gewerbesteuerumlage (+331 TEUR) und im Bereich der Heimatumlage (+206 TEUR) zu verzeichnen.

Unter den außerordentlichen Erträgen werden vornehmlich Spenden, periodenfremde Erträge und Erträge aus Veräußerungen von Sachanlagevermögen ausgewiesen. Die Mehrerträge in Höhe von ca. 906 TEUR begründen sich im Wesentlichen durch Vertragsstrafen Baugebiet Sang (+ 131 TEUR) und Grundstücksverkäufen in der Taunussstraße und im Gewerbegebiet (+770 TEUR).

2. Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach § 100 HGO

Im Haushaltsjahr 2021 sind über-/außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 61.883,97 € geleistet worden, die der nachträglichen Genehmigung durch die städtischen Gremien bedürfen.

Gemäß § 7 der Haushaltssatzung entscheidet der Magistrat über die Leistungen von über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 100 HGO, soweit diese nicht als erheblich anzusehen sind.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von jeweils 15.000 € gelten als nicht erheblich.

Der Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe hat in seiner Sitzung am 07.06.2023 diese Mittel in Höhe von 61.883,97 € (gemäß beigefügter Aufstellung) im Rahmen der Zuständigkeit gem. § 7 Haushaltssatzung genehmigt.

Über über- und außerplanmäßige Ausgaben welche als erheblich anzusehen sind und der nachträglichen Genehmigung bedürfen, hat die Stadtverordnetenversammlung zu entscheiden. Solche sind im Haushaltsjahr 2021 nicht angefallen.

Weitere Anlagen sind der Mitteilungsvorlage MV/2023/515 beigefügt.

3.3.

Kindertagesstättenbericht der Stadt Rosbach v. d. Höhe

- Bedarfsplan für 2023/2024

- Ausblick für 2024/2025

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlagenbezeich-nung MV/2023/517 wird verwiesen.

Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.8.2011 ist vom Magistrat jährlich ein Bericht über die Kinderbetreuung in Rosbach vorzulegen.

Analog den früheren Verfahren wurde der Bericht vom Magistrat in seiner Sitzung vom 07.06.2023 förmlich festgestellt.

Die Inhaltlichen Schwerpunkte:

-

Personalbemessung in allen Einrichtungen sowie Personalgewinnung

-

Das Zuschusswesen des Landes

-

Die Rosbacher Kostenbeiträge

-

Die Betriebskosten und der kommunale Zuschussbedarf

-

Bedarfshochrechnungen U3/Ü3

-

Die derzeitige Belegung der Einrichtungen Stadtteil übergreifend

-

Die Kindertagespflege

-

Einzelintegrationsmaßnahmen

Im Magistrat wurde beschlossen den Bericht künftig in der vorgelegten Tiefe nur noch alle drei Jahre fortzuschreiben. Jährlich soll dann jedoch ein Kurzbericht in Form der Geburtenzahlen, des Nachfrageverhaltens und der zur Verfügung stehenden Plätze erstellt und an die Gremien sowie Elternvertretungen verteilt werden. Bei wesentlichen Änderungen soll eine Fortschreibung aber in jedem Fall erfolgen.

Das Verfahren ist damit vergleichbar zum Bedarfsplan der Feuerwehr der

Stadt Rosbach v. d. Höhe beziehungsweise zur Schulentwicklungsplanung des Wetteraukreises.

Beteiligung Beiräte:

Der Bedarfsplan wird zur Information an den Stadtelternbeirat und die AG Kinderbetreuung verteilt.

Weitere Anlagen sind der Mitteilungsvorlage MV/2023/517 beigefügt.

Herr Dr. Rathjens stellt den Antrag, die Mitteilungsvorlage in den Haupt- und Finanzausschuss zu überweisen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Herr Maar bittet darum, den Tagesordnungspunkt erst nach der Sommerpause im Haupt- und Finanzausschuss zu behandeln.

4.

Kleine Anfragen 20.06.2023

Es liegen drei „kleine Anfragen“ vor.

Kleine Anfrage der Fraktion STIMME vom 18.06.2023 in der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2023

Die Beantwortung liegt schriftlich vor.

Bahnhofsvorplatz Rodheim - Parkplätze

1. Wie viele Parkplätze wurden in diesem Bereich gekennzeichnet?

2. Wie wurden sie gekennzeichnet (Unterschied zur übrigen Fläche)?

3. Wurden Parkplätze bestimmten Personen zugewiesen (mit amtl. Kfz-Kennzeichen versehen)?

4. Warum wurde die Fläche vor dem Eingang zu den „Appartements NUN“ nicht als Parkplätze gekennzeichnet

Im Bereich des Bahnhofvorplatzes wurden insgesamt 21 öffentliche Pkw-Stellplätze angelegt, davon 4 als Behindertenparkplätze (2 am Bahnübergang und 2 direkt am Bahnhofsgebäude bzw. Bahnsteig) und 4 Plätze zum Laden von E-Fahrzeugen.

Die öffentlichen Pkw-Parkplätze sind alle in Richtung der Gleisanlage angeordnet.

Die in Richtung Wohngebiet Seelhof angeordneten Pkw-Parkplätze sind Privatparkplätze und den anliegenden Reihenhäusern zugeordnet.

Da sich die DB Maßnahme “Erneuerung des Bahnübergangs“ verzögert, kann der geplante Endzustand des Zufahrtbereichs Hauptstraße erst zu einem späteren Zeitpunkt, nach Fertigstellung der DB Maßnahme, hergestellt werden.

Daher wurde im Zufahrtsbereich vorerst ein überfahrbares Provisorium ausgeführt.

Die hier geplanten 6 Parkplätze und eine Grünfläche vor den NUN-Appartements (Haus-Nr. 78) können somit erst später baulich umgesetzt werden.

Die Oberflächen dieser Bereiche wurden durchgängig gepflastert, die Zufahrtslage und -breite wird durch den Einbau von Absperrpfosten auf den Stand vor der Umbaumaßnahme begrenzt.

Der Pflasterbelag der Parkplätze ist durch eine einheitliche Anthrazitfläche, die zusätzlich mit einem Tiefbord eingefasst ist, erkennbar.

Die restliche Verkehrsfläche besteht aus Pflaster in unterschiedlichen Grautönen.

Die Behindertenparkplätze und die E-Ladeplätze sind durch eine Beschilderung kenntlich gemacht.

Kleine Anfrage der Fraktion FWG vom 19.06.2023 in der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2023

Die Beantwortung liegt schriftlich vor.

Sachstand bzgl. der „Zukunft Innenstadt“-Maßnahmen

Wie ist der Sachstand bzgl. der Umsetzung der „Zukunft Innenstadt“-Maßnahmen? (Eiscafé am Marktplatz in Ober-Rosbach, Vinothek in Rodheim)

Wann ist mit der Fertigstellung der Projekte zu rechnen?

Sachstand Eiscafé am Markt

Der Betreiber hat den Bauantrag eingereicht. Dieser ist bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Wetteraukreis) bereits in Bearbeitung und wird freundlicherweise prioritär behandelt. Um den Prozess zu beschleunigen, wurde die Untere Denkmalschutzbehörde im Vorfeld eng in die Planungen eingebunden und in Vor-Ort-Terminen alle offenen Punkte geklärt. Auch eine Abstimmung mit der Landesdenkmalpflege erfolgte bereits: es bestehen keine Bedenken an den geplanten baulichen Maßnahmen. Seitens des Kreisbauamtes wurden Nachforderungen zum Antrag gestellt. An der Nachreichung dieser wird aktuell gearbeitet. Das Ladenlokal ist bereits entkernt, die Toiletten rückgebaut und zur Renovierung vorbereitet. Die Betreibertoilette wird zeitnah errichtet. Sobald der Bauantrag genehmigt wurde, startet die Bauphase in allen Belangen. Angebote zu allen Gewerken sind eingeholt. Eine Fertigstellung im Spätsommer bleibt das Ziel.

Sachstand Vinothek Rodheim

Der Bauantrag für die Vinothek wurde Anfang Juni bei der Bauaufsicht eingereicht. Es wurden Abstimmungen zur Bauausführung mit den Nutzern (Juz und Vinothek) getroffen. Die Fachplaner sind beauftragt und nehmen nun die Tätigkeiten auf.

Verfallen die Fördermittel des Landes bei weiteren Verzögerungen bzw. wie gedenkt der Magistrat derartiges zu verhindern?

Fördermittel

Bezüglich der Maßnahme Kirchstraße bestehen keine Bedenken innerhalb der Frist fertig zu werden. Hinsichtlich der Maßnahme Vinothek steht bereits jetzt fest, dass eine Fertigstellung bis zum Ende des Jahres nicht möglich ist. Daher wurde der Fördermittelgeber frühzeitig darüber in Kenntnis gesetzt. Es erfolgte eine förmliche Anfrage auf Mittelübertragung. Diese wurde noch nicht endgültig beantwortet. Grundsätzlich wurde die entsprechende Förderrichtlinie verlängert. Der Fördermittelgeber weist jedoch explizit darauf hin, dass die Verlängerung der Richtlinie nicht gleichzusetzen ist mit einer Verlängerung der Mittelbereitstellung. Das Fachreferat im zuständigen Ministerium, gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern des Bündnisses für die Innenstadt, positioniert die Thematik aktuell prioritär an den entsprechenden Stellen und hofft auf eine positive Rückmeldung der entscheidenden Instanzen. Uns wurde jedoch anheimgestellt, die noch verfügbaren Fördermittel nach Möglichkeit bis Ende dieses Jahres zu verausgaben, da aktuell keine verbindliche Aussage darüber getroffen werden können, ob es zu einer tatsächlichen Verlängerung der Mittelbereitstellung kommen werde. Derzeit gilt noch ein erforderlicher Abruf der Fördermittel bis zum 01.12.2023. Die Verwaltung versucht dem nachzukommen.

Kleine Anfrage der Fraktion SPD vom 20.06.2023 in der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2023

Die kleine Anfrage wird mündlich beantwortet.

Errichtung Vinothek Bahnhof Rodheim / Betreuung Jugendliche

Wie stellt sich aktuell die Betreuungssituation Rodheimer Jugendlicher durch JJ e.V. vor dem Hintergrund der Errichtung einer Vinothek im Rodheimer Bahnhof dar?

Bürgermeister Maar berichtet, dass das Jugendzentrum in Rodheim aufgrund der Umbaumaßnahmen bis auf weiteres geschlossen bleibt. Dafür ist das Jugendzentrum in Rosbach montags bis freitags von 14:00 – 19:00 Uhr geöffnet.

In Rodheim kam es in letzter Zeit verstärkt zu Vandalismus, jedoch nicht zu den Öffnungszeiten des Jugendzentrums sondern eher abends/nachts, wenn das JUZ bereits geschlossen hat.

Weiterhin weist der Bürgermeister darauf hin, dass in Rodheim während der Baustelle der 2. Rettungsweg nicht gewährleistet sein kann. Ohne diesen 2. Rettungsweg kann das JUZ nicht genutzt werden. Sobald die Arbeiten dort abgeschlossen sind, wird in Rodheim wieder eröffnet.

5.

Unterbringung von Flüchtlingen

Grundsatzentscheidung zur weiteren Vorgehensweise

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/535 wird verwiesen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Rosbach v. d. Höhe wird künftig nach folgender Priorisierung die Unterbringung von Flüchtlingen sicherstellen:

-

Anmietung von Wohneinheiten mit mind. 10 Unterbringungsplätzen und einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren (oder unbefristet)

-

Bau eines Mehrparteienhauses/einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Grundstück Stürzelheimer Straße 33

-

Prüfung der Errichtungsmöglichkeit einer Notunterkunft in Ortsrandlage im Stadtteil Rodheim

-

Prüfung der Errichtungsmöglichkeit einer Notunterkunft in Ortsrandlage im Stadtteil Nieder-Rosbach

-

Prüfung der Errichtungsmöglichkeit einer Notunterkunft in Ortsrandlage oder alternativ im Gewerbegebiet im Stadtteil Ober-Rosbach

Über die Umsetzung konkreter Einzelprojekte entscheiden die jeweiligen Gremien entsprechend der Zuständigkeiten nach der Hauptsatzung.

Aufgrund der Bedenken zu Punkt zwei des Beschlussvorschlages stellt Herr Hans-Otto Jacobi von der Fraktion FDP den Antrag, die Vorlage in die nächste Stadtverordnetenversammlung zu schieben.

Die Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag der FDP abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen

(FDP)

23 Nein-Stimmen

(1 SPD, 5 Grüne, 5 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Antrag ab.

Die Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen

(1 SPD, 5 Grüne, 5 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)

3 Nein-Stimmen

(3 FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

5.1.

Änderung der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 zur kurzfristigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Schaffung von weiteren Flüchtlingsunterkünften

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/550 wird verwiesen.

Beschlussvorschlag:

- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine Änderung Haushaltssatzung für das Jahr 2023 wie folgt:

Haushaltssatzung

der Stadt Rosbach v. d. Höhe

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juli 2021 (GVBl. S. 498), hat die Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Pos. 10 + 21)

33.909.970 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Pos. 19 + 22)

35.268.840 EUR

mit einem Saldo von

- 1.358.870 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Pos. 26)

162.800 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Pos. 27)

0 EUR

mit einem Saldo von

162.800 EUR

mit einem Jahresfehlbetrag von (Pos. 30)

-1.196.070 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf (Pos. 19)

871.530 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Pos. 23)

10.049.250 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Pos. 28)

16.452.050 EUR

mit einem Saldo von -6.402.800 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Pos. 31)

1.000.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Pos. 32)

1.513.700 EUR

mit einem Saldo von

-513.700 EUR

mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von (Pos. 34)

-6.044.970 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

1.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf

18.800.000 EUR

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

5.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

7.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

400 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

453 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 28.02.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 100 HGO gelten ab einer Höhe von 25.000 EUR als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Ausgenommen von dieser Regelung sind überplanmäßige Auszahlungen bei der Gewerbesteuerumlage.

Rosbach v.d. Höhe, den 20.06.2023

Der Magistrat der Stadt
Rosbach v.d. Höhe
Steffen Maar
Bürgermeister
  • Darüber hinaus beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Änderung des Investitionsprogrammes für den Planungszeitraum 2022 bis 2026.

Die Summen im Investitionsprogramm werden wie folgt festgesetzt:

2022:

13.585.000 € (unverändert)

2023:

16.452.050 € (bisher: 15.452.050 €; plus 1.000.000 €)

2024:

10.612.440 € (unverändert)

2025:

17.200.000 € (unverändert)

2026:

4.113.000 € (unverändert)

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen

(1 SPD, 5 Grüne, 3 FDP, 5 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)

3 Enthaltungen

(3 FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

6.

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v. d. Höhe

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

OR/15 3. Änderung Teilbereich "Aldifiliale"

hier: Verlängerung der Fristen zur Beantragung und Durchführung des Bauvorhabens aus dem Durchführungsvertrag

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/541 wird verwiesen.

Beschlussvorschlag:

(1)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach beschließt dem Antrag der ALDI SÜD Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. oHG zur Verlängerung der Frist zur Einreichung der Bauantragsunterlagen gem. §3 Abs. 3 des Durchführungsvertrages von einem Jahr auf drei Jahre nach Bekanntmachung des Bebauungsplans am 10.06.2022 zuzustimmen.

(2)

Der beantragten Verlängerung der Frist um zwei Jahre zur Fertigstellung der Baumaßnahme auf sieben Jahre nach Bekanntmachung des Bebauungsplans am 10.06.2022 wird ebenfalls zugestimmt.

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

7.

Kinderbetreuung, Förderrichtlinie - Häusliche Kindertagespflege

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/536 wird verwiesen.

Beschlussvorschlag:

Die Richtlinie zum Förderprogramm „Häusliche Kindertagespflege“ wird beschlossen.

Das Datum des Inkrafttretens der Richtlinie ist abhängig vom Zeitpunkt der Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht.

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

8.

Antrag der Fraktion FDP vom 09.06.2023

Auswirkungen von Digitalisierung der Stadt Rosbach auf Personal- und Platzbedarf

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion FDP vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordneten der Stadt Rosbach v. d. Höhe fordern den Magistrat auf, vor Beratungen eines eventuellen Rathaus-Neubaus ein Konzept zur Zukunft des Arbeitens in der Stadtverwaltung vorzulegen. Hierbei ist für die einzelnen Funktionsbereiche für einen Zeitraum der nächsten 5 Jahre darzulegen,

-

welche Überlegungen es neben den bisherigen Ergebnissen auf weitere beabsichtigte Digitalisierungen u.a. im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) gibt;

-

wie sich die Arbeit der Verwaltung in Zukunft verändern soll, insbesondere im Hinblick auf die unter dem Stichwort „New Work“ diskutierten Ansätze und

-

welche Konsequenzen sich daraus voraussichtlich für Personal- und Flächenbedarfe in der Rosbacher Stadtverwaltung ergeben.

Zusätzlich soll benannt werden, welche Flächengrößen in welchen städtischen Gebäuden insgesamt für ein kontinuierliches Nutzen durch die Stadtverwaltung zur Verfügung stehen können und wie hoch bislang monatliche Mietkosten für welche Gebäudeflächen sind.

Die Antragstellende Fraktion stellt den Antrag zurück.

9.

Anfrage der Fraktion FDP vom 08.05.2023

Auswirkungen des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst für die Stadt Rosbach

1. Wie hoch sind die Steigerungen jeweils in absoluten Zahlen und Prozenten im Vergleich von 2021 zu 2022 bei den tatsächlich besetzten Stellen in diesen Bereichen?

Bereiche

Absolute Zahlen

Prozentwerte

Erläuterungen

Gemeindeorgane

47.200 €

23,77 %

Zuordnung eines MA aus Kostenstellen-bereich Verwaltung zu Gemeindeorgane

Innere Verwaltung

(Fachbereiche 1 - 4)

88.300 €

3,25 %

Einstellung Beamtin 07/2022

Bauhof

48.900 €

3,86 %

Brandschutz

- 8.400 €

- 13,42 %

Stundenreduzierung

Büchereien

26.000 €

54 %

Neueinstellung während ATZ-Freistellungsphase

Schwimmbad

0 €

0 %

Forstwirtschaft

- 600 €

- 0,55 %

Kinderbetreuung

242.200 €

4,85 %

Gute-Kita-Gesetz: Implementierung stv. Kita-Leitungen

Zuschüsse VzF

86.100 €

16,32 %

Gemäß den Haushaltsplänen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 wurden die Personalkosten für die in der Verwaltung tätigen Mitarbeitenden lediglich auf zwei Kostenstellen aufgegliedert dargestellt: Gemeindeorgane und Innere Verwaltung.

Eine differenziertere Darstellung nach Fachbereichen ist für diese Betrachtungszeiträume daher nicht gegeben.

2. Wie hoch sind die Steigerungen jeweils in absoluten Zahlen und Prozenten im Vergleich von 2022 zu 2023 bei

a) den bislang tatsächlich besetzten Stellen in den Bereichen?

Bereiche

Absolute Zahlen

Prozentwerte

Erläuterungen

Gemeindeorgane

29.100 €

11,84 %

Innere Verwaltung

(Fachbereiche 1 - 4)

260.000 €

9,26 %

Bauhof

-111.600 €

-8,47 %

Langzeiterkrankte, vakante Stellen erst unterjährig besetzt, TZ-EZ-Tätigkeit

Brandschutz

2.700 €

4,99 %

Büchereien

700 €

0,93 %

Schwimmbad

0 €

0 %

Keine Einstellung vorgenommen.

Forstwirtschaft

1.900 €

1,78 %

Kinderbetreuung

531.600 €

10,09 %

3. Gruppe Kita Am Kirsch., zusätzliche

I-Kräfte für Integra-tionsmaßnahmen

Zuschüsse VzF

185.800 €

30,26 %

b) vorgesehener Anzahl laut Stellenplan?

Die vakanten Stellen in den Bereichen Innere Verwaltung, Forstwirtschaft, Schwimmbad und Kinderbetreuung, die zum 30. Juni 2022 nicht besetzt waren, würden eine Steigerung in absoluten Zahlen und prozentual wie folgt bedeuten:

Innere Verwaltung 115.800 € / 3,96 %, Schwimmbad 59.300 € / 100 %, Forstwirtschaft 50.300 € / 32,53 % und Kinderbetreuung 156.700 € / 2,89 %.

3. Wie hoch sind die Steigerungen jeweils in absoluten Zahlen und Prozenten im Vergleich von 2023 zu 2024 bei den tatsächlich besetzten Stellen in den Bereichen bei

a) den bislang tatsächlich besetzten Stellen in den Bereichen?

Bereiche

Absolute Zahlen

Prozentwerte

Gemeindeorgane

18.200 €

6,61 %

Innere Verwaltung

(Fachbereiche 1 - 4)

348.300 €

11,36 %

Bauhof

147.600 €

12,24 %

Brandschutz

7.000 €

12,24 %

Büchereien

9.200 €

12,24 %

Schwimmbad

0 €

0 %

Forstwirtschaft

13.000 €

12,24 %

Kinderbetreuung

709.800 €

12,24 %

Zuschüsse VzF

k.A.

k.A.

In der Haushaltsplanung 2023 wurde eine Tariferhöhung von 3% zu Grunde gelegt. Im Zuge der tariflichen Einigung wurde eine Tariferhöhung für 2023 mit 4,54 % und für 2024 mit 10,54 % vereinbart.

b) vorgesehener Anzahl laut Stellenplan?

Die Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 ist derzeit in der Planung, daher kann hierzu keine Aussage getroffen werden.

10.

Anfrage der Fraktion STIMME vom 10.06.2023

Altes Rathaus - Kosten

1. Wie hoch sind die bisher angefallenen Planungs-, Gutachter- und Angebotskosten etc. seit 2017?

Die Honorarkosten betragen gesamt 41.800,45 € brutto, darin enthalten sind die erste Einschätzung Gebäude 2017, die Kosten Statiker der ersten und zweiten Notabstützung, das 3-D-Aufmaß Gebäude (gefordert Landesdenkmalamt), das Schadensgutachten Zimmermannsarbeiten für altes Rathaus und Sommerhaus (gefordert Landesdenkmalamt), das Ho-norar der Fachingenieure (HLS, Elektro, Brandschutz, Statik) und des Architekten zur Aufstellung der ersten Kostenschätzung altes Rathaus + Sommerhaus. Die bauhistorische Untersuchung des Gebäudes wurde vom Landesdenkmalamt beauftragt und bezahlt.

2. Wie hoch belaufen sich die Kosten für die erforderlich gewordenen Sicherungsmaßnahmen des Gebäudes?

Die Gesamtkosten für beide Maßnahmen belaufen sich auf 53.388,18 € brutto.

3. Gab/gibt es für diese Kosten Fördermittel, falls ja, in welcher Höhe?

Ja, es wurden für die vom Denkmalschutz geforderten Untersuchungen Förderanträge gestellt. Das Landesdenkmalamt hat die Maßnahmen mit 13.500,- € brutto gefördert.

11.

Anfrage der Fraktion STIMME vom 10.06.2023

Energiespar-Contracting

1. Wurde inzwischen die dena Kontaktiert?

Ja. Die Stadt Rosbach v.d. Höhe steht seit dem 16. März mit der dena in Kontakt. Ein LOI wurde bereits unterzeichnet. Mehr hierzu in untenstehender Ausführung des Sachstandes.

2. Wann ist endlich mit einem Ergebnis nach nunmehr bald sieben Jahren zu rechnen?

Die Verwaltung wartet weiterhin auf die Vereinbarung eines Termins zur Darstellung der Ergebnisse der Orientierungsberatung durch den Projektentwickler. Die Terminvereinbarung mit Projektentwickler, dena und der Verwaltung koordiniert die LEA. Zuletzt wurde der Verwaltung am 07. Juni angekündigt, dass man sich um einen Termin kümmere. Mehr hierzu in untenstehender Ausführung des Sachstandes.

3. Ist dem Magistrat und der Verwaltung wirklich bewusst, wie viel Steuergeld und wie viel CO2 man mit dem System des Energiesparcontractings in den letzten Jahren in Rosbach hätte einsparen können?

-Legt man die Erkenntnisse der dena zugrunde, wären es deutlich über ½ Million Euro Ersparnis und wenigstens 1/3 weniger CO2- Ausstoß

Dem Magistrat und der Verwaltung ist bekannt, dass mittels Energiesparcontracting sowohl CO2 Emissionen als auch Geld eingespart werden kann. Auf Grund der Arbeitsweise von LEA und dena ist aber bislang nicht gelungen, diese Potenziale zu heben.

Sachstand:

Einstieg nach den letzten Sachstands-Updates vom 26. April 2022 sowie vom 18. Oktober 2022 (jeweils in StVV).

Die vom Projektentwickler gestellten Nachforderungen, um die Gebäude umfänglich bewerten zu können, reichte die Stadt umgehend nach. Im nächsten Schritt fanden im November und Dezember 2022 die Begehung der ausgemachten Liegenschaften statt.

Auf Basis der zuvor erhobenen Daten und der Eindrücke vor Ort erarbeitete der Projektentwickler eine Auswertung, die dann mit der Stadt abgestimmt wird. Ein Abschlussbericht ist das Endprodukt der Leistung (Orientierungsberatung).

Am 23. Februar 2023 unterbreitete die LEA einen Terminvorschlag zur Abstimmung der weiteren Schritte und Perspektiven. Aufgrund diverser Terminüberschneidungen bei Vertretern der Verwaltung konnte dieser Termin nicht wahrgenommen werden und es wurde umgehend um Verlegung desselbigen gebeten. Noch am selben Tag wurde dies seitens der LEA bestä-tigt und angekündigt, sich in der kommenden Woche mit alternativen Terminvorschlägen wieder zu melden.

Am 07. März wurde dann angekündigt, in den kommenden zwei Wochen mit Terminvorschlägen auf die Stadt Rosbach v.d. Höhe zuzukommen. In einer separaten Mail am gleichen Tag erhielt die Verwaltung eine Einladung zu einer Veranstaltung am 16. März im Hause der LEA in Wiesbaden.

Herr Altvater nahm am 16. März seitens der Stadt teil. Die LEA teilte im Rahmen des Termins mit, dass das Projekt zur Betreuung von Kommunen für die Orientierungsberatung nicht wei-ter durch die LEA begleitet werden kann. Es wurde kommuniziert, dass die Ausarbeitung der Orientierungsberatung durch den Projektentwickler für die Stadt Rosbach v.d. Höhe nahezu abgeschlossen sei, das Projekt aber nun zur weiteren Fortführung an die dena übergeben wird. Aus diesem Grund waren auch Vertreterinnen der dena vor Ort. Es wurde festgehalten, dass die LEA einen Termin zur Vorstellung der Ergebnisse der Orientierungsberatung koordi-niert (wie bereits in den o.g. Mails angekündigt). Teilnehmen sollen die LEA selbst, die dena (um einen nahtlosen Übergang für das Projekt zu ermöglichen), der Projektentwickler (Herr Kapitel, dieser hat die Orientierungsberatung ausgeführt) und Vertreter der Verwaltung der Stadt Rosbach v.d. Höhe.

In einer Mail vom 22. März wurde der Termin seitens der LEA wie folgt zusammengefasst: „In Rosbach wird die Orientierungsberatung voraussichtlich bis Ende April abgeschlossen sein. Die Ergebnisse werden dann vor Ort in Rosbach vorgestellt werden. Hier wird die LEA und die Dena in Präsenz bei wirken. Termin Ende April/Anfang Mai ist in Klärung. Eine Umsetzungsberatung durch das Modellvorhaben der Dena wird im Nachgang besprochen und ein LOI aufgesetzt.“

Am 24. März ließ die dena der Stadt Rosbach v.d. Höhe den LOI zukommen. Zu einigen Punkten gab es Abstimmungsbedarf zwischen Stadt und dena. Alle Themen konnten geklärt werden, der vom Bürgermeister unterzeichnete LOI für die Teilnahme am dena-Modellvorhaben „CO2ntracting: build the future“ liegt der dena vor.

Am 18. April fragte die dena an, ob bereits ein Termin vereinbart wurde, um die Orientierungsberatung zu besprechen. Die Verwaltung teilte mit, dass die LEA diesen Termin koordinieren wolle (s.o.), bisher jedoch weiterhin kein Vorschlag vorliege.

Auf Nachfrage seitens der Verwaltung, wann endlich mit einem Termin zwecks Präsentation der Orientierungsberatung zu rechnen sei, teilte die LEA am 21. April mit, dass eine Klärung zu Beginn der kommenden Woche erfolgen soll.

Am 26. Mai fragte die Verwaltung erneut bei der LEA an, wie der Stand zur Terminvereinbarung ist. Die LEA teilte mit, dass deren Stand sei, dass die dena diesbezüglich mit der Stadt Rosbach v.d. Höhe Kontakt aufgenommen habe. Die Verwaltung antwortete, dass die LEA sich doch um die Koordinierung des Termins kümmern und die Projektverantwortlichkeit erst im Termin/nach dem Termin offiziell an die dena abgebe wollte. Zudem bat die Verwaltung darum, die Zuständigkeit zwischen LEA und dena zu klären und teilte mit, dass es der Stadt nicht wichtig sei, wer den Termin vereinbart, sondern dass die Ergebnisse zeitnah und endlich präsentiert werden.

Die LEA teilte daraufhin am 07. Juni mit, dass man sich um die Koordinierung des Termins kümmere und hierzu Rücksprache mit der dena und dem Projektentwickler (Herrn Kapitel) halte.

Seit dem 07. Juni gibt es keine Neuigkeiten.

12.

Anfrage der Fraktion STIMME vom 10.06.2023

Photovoltaik-Anlagen auf Flächen und auf städtischen Gebäuden

1. Soll die vorstehend zitierte Antwort, die MiEG sei ausgelastet, heißen, dass sich die Stadt Rosbach beim Ausbau der Solarenergie von der Personalkapazität einer Firma abhängig macht?

Nein. Neben den Projekten mit der MiEG hat die Stadt Projekte mit anderen Anbietern durch-geführt, bzw. plant diese.

2. Ist dem Magistrat/der Verwaltung bekannt, dass nahezu jede Solarfachfirma Wirtschaftlichkeitsberechnungen anbietet und darüber hinaus entsprechende „Solarrechner“ z.B. vom Umweltinstitut München e.V., SMA oder der EnergieAgentur NRW angeboten werden?

Ja

3. Wurden bei der Prüfung die Erkenntnisse aus dem hessischen Solarkataster hinzugezogen/ausgewertet?

Ja

4. Nach nunmehr 19 Monaten sollte ein Ergebnis der Prüfungen im Sinne des o. zitierten Beschlusses vorliegen, wann wird er der StVV vorgelegt?

Um personelle Kapazitäten des Fachbereiche 3 und 4 sowie der Stabsstelle bei der Erarbeitung eines Konzeptes so schonen, hat die Verwaltung die MiEG mit in die Erarbeitung eines Konzeptes einbezogen. Als Mitglied in der MiEG profitiert die Stadt so von dem dort vorhandenen know-how, ohne Kosten für Beratungsleistungen zu verursachen. Die MIEG arbeitet ehrenamtlich. Dies hat unter Umständen längere Bearbeitungszeiten zur Folge.

Im Bereich der Dickmühle hat die MiEG ein Plankonzept für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 1,5 MW erstellt. Die Rahmenbedingungen für derartige „kleine“ Anlagen sind zurzeit nicht besonders günstig. Die MiEG ist zurzeit auf der Suche nach einem geeigneten Partner, der den dort erzeugten Strom abnimmt.

Eine weitere Anfrage einer Energiegenossenschaft für den Bereich Tannenmühle liegt vor.

Beide Flächen befinden sich überwiegend im Privateigentum.

Am 12.06.2023 wurde die Hessische Zentralenergie eG (HZG) von 8 Energiegenossenschaf-ten gegründet. Die MiEG gehört zu den Gründungsmitgliedern. Dies eröffnet die Möglichkeit, den Photovoltaikausbau auf den städtischen Flächen, aufbauend auf den geleisteten Vorar-beiten der MiEG, zu beschleunigen.

Weiterhin hat die MiEG alle bebauten Grundstücke auf Eignung und Stromverbrauch hin überprüft. Neben der grundsätzlichen Eignung der Dächer / Flächen spielen hierbei vor allem wirtschaftliche Aspekte eine Rolle. Nicht immer refinanziert sich eine Anlage durch die Ein-speisevergütung.

Deshalb hat sich die Verwaltung zunächst auf die städtischen Gebäude mit hohem (städtischen) Stromverbrauch konzentriert.

Am 09.05.2023 hat die Betriebskommission eine Kooperation mit der MiEG zur Stromversor-gung des Wasserpumpwerks Am Pfingstborn geschlossen. Dort wird eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 18,80 kWp errichtet. Die Vorbereitungsarbeiten zur Installation der An-lage laufen.

Auf der Kläranlage wurde eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 29,6 kWp installiert. Die Anlage befindet sich im Eigentum der Stadt (und wurde nicht von der MiEG installiert), sie ist Ende Mai 2023 in Betrieb gegangen.

Am neuen Trinkwasserhochbehälters Johanneshecke soll ebenfalls eine Photovoltaikanlage für den Eigenverbrauch errichtet werden.

Im Zuge der Sanierung des Fahrzeughallendaches der Rosbacher Feuerwehr an der Adolf-Reichwein-Halle soll eine Photovoltaikanlage installiert werden.

Auf dem Dach der neuen Kita in Rodheim wird eine Photovoltaikanlage installiert werden.

Ich gebe dem Fragesteller trotz der o.g. Projekte dahingehend Recht, dass der Auftrag ein Konzept zu erstellen, bislang nicht erledigt ist.

Um die Stadtverordneten bestmöglich über den derzeitigen Sachstand zu unterrichten, wird die Verwaltung, sobald es die Personalkapazität zulässt, eine Zusammenstellung der bisherigen Ergebnisse fertigen.

Ich bitte dabei zu bedenken, dass die Zuweisung und Unterbringung von Flüchtlingen ab dem 1. Juli 2023 die personellen Kapazitäten -insbesondere der auch für PV zuständigen Fachbe-reiche 3 und 4- weiter einschränken.

5. Für welche Projekte gedenkt der Magistrat/die Verwaltung die im Haushalt 2023 einge-stellten 200.000 € einzusetzen?

Trinkwasserhochbehälters Johanneshecke

Fahrzeughallendach der Rosbacher Feuerwehr

13.

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.06.2023

Betreuung von in Rosbach untergebrachten Geflüchteten

1. Wie können die Ressourcen für die Betreuung von Geflüchteten in Rosbach an den ab-sehbar erhöhten Bedarf angepasst werden?

Das Personal für die sozialarbeiterische Betreuung richtet sich nach dem vom Wetteraukreis vorgegebenen Schlüssel. Der Verein JJ, an den die Betreuung übertragen wurde, kümmert sich in Absprache mit der Stadt um die ausreichende Versorgung an Sozialarbeiter/innen.

2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für die Unterstützung der Betreuung und In-tegration von Geflüchteten durch die Zivilgesellschaft (Vereine, Initiativen …)?

Im letzten Jahr konnte die Stadt zum Teil auf Ehrenamtliche, die bereits 2015/2016 tätig wa-ren, zurückgreifen. So besteht seit letztem Jahr bereits wieder ein ehrenamtliches Deutsch-kursangebot, welches in den Räumen der kath. Kirche in Ober-Rosbach angeboten wird.

Auch haben die privaten Wohnungsgeber, die entweder selbst direkt Personen aufgenommen haben oder der Stadt Wohnraum zur Unterbringung zur Verfügung gestellt haben, sich oft-mals – quasi als „Paten“ – um Belange der Geflüchteten gekümmert. Andererseits sind durch Corona und die längere „Zuwanderungspause“ auch einige Aktive – zum Großteil auch aus Altersgründen - nicht mehr dabei.

Die Verwaltung versucht aktuell, neue ehrenamtliche Strukturen aufzubauen und wieder ei-nen „Runden Tisch“ zu etablieren. Hierzu erging in der letzten Woche ein Aufruf in den Medi-en.

3. Wie kann die Stadt Rosbach solche Aktivitäten fördern oder unterstützen

Die Verwaltung kann insbesondere die Strukturen und den Rahmen für die Administration der Ehrenamtlichen bieten sowie Ansprechpartner für Interessierte sein. Der Impuls zu helfen und die Motivation sich zu engagieren muss aus der Zivilgesellschaft selbst kommen.

Rosbach v. d. Höhe, den 03.07.2023

Katharina Hantl

Julia Ziegeler

Vorsitz

Schriftführung