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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 32. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Sitzungstermin:

Donnerstag, 18.04.2024, 20:00 Uhr

Raum, Ort:

Bürgerhaus Rodheim, Grabengasse 12, Saal

Sitzungsbeginn:

20:00 Uhr

Sitzungsende:

21:40 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD

Mitglieder

Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Jörg Egerter - CDU

Herr Alexander von Griesheim - CDU

Vertretung für: Herrn Heiko Müller

Herr Hans-Otto Jacobi - FDP

Herr Christian Lamping - FWG

Herr Dieter Kurth - STIMME

Magistrat

Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU

Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Stadtverordnete/r

Herr Gerald Harff - FWG

Herr Rainer Schaub - FWG

Frau Claudia Hetjes - SPD

Verwaltung

Herr Denis Grosch -

Herr Nils Schellhammer -

Herr Volker Stuhl -

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen

3.1

Anträge der Fraktion SPD vom 10.03.2024Interkommunale Zusammenarbeit bei der ArchivverwaltungSatzung und Benutzungsordnung des Stadtarchivs der Stadt Rosbach

3.1.1

Antrag der Fraktion SPD vom 10.03.2024Interkommunale Zusammenarbeit bei der Archivverwaltung

3.1.2

Antrag der Fraktion SPD vom 10.03.2024Satzung und Benutzungsordnung des Stadtarchivs der Stadt Rosbach

4

Sportzentrum Eisenkrain, Ober-Rosbach1. Plankonzept2. Aufstellung des Bebauungsplanes OR 9a "Homburger Straße" 1. Änderung und Erweiterung

5

Antrag der Fraktion STIMME vom 04.04.2024, Mehr Transparenz durch Livestream der Stadtverordnetenversammlung

6

Verschiedenes

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Beschluss:

Herr Dr. Rathjens eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.

Er begrüßt Herrn Seegmüller, der als Planer zum TOP 4 ausführen wird, sowie Dr. Brunk und Herrn Beuck vom Rodheimer Geschichts- und Heimatverein e.V. und Dr. Limlei vom Heimatgeschichtsverein 1984 Rosbach v. d. Höhe e.V., die zum TOP 3 ausführen werden.

Die Sitzung findet gemeinsam mit dem Umwelt- und Planungsausschuss sowie dem Ortsbeirat Ober-Rosbach statt.

2.

Genehmigung des Protokolls

Beschluss:

Die Protokolle zur 29., 30. und 31. Sitzung sind erstellt und werden in der kommenden Sitzung mit dem Protokoll zur heutigen 32. Sitzung beschlossen.

3.

Mitteilungen

Beschluss:

Es wird direkt auf TOP 3.1 eingegangen.

3.1.

Anträge der Fraktion SPD vom 10.03.2024

Interkommunale Zusammenarbeit bei der Archivverwaltung

Satzung und Benutzungsordnung des Stadtarchivs der Stadt Rosbach

Sachdarstellung:

Bürgermeister Maar führt kurz aus, dass beide Anträge inhaltlich zusammenhängen und die Verwaltung in diesem Kontext Kontakt zum Land Hessen aufgenommen hat. Die hierfür zu-ständige Archivberatungssstelle sei jedoch aktuell nicht besetzt, eine Antwort steht aus.

Auf Ebene der Bürgermeister wurde eine Umfrage zu Bedarfen einer interkommunalen Zusammenarbeit getätigt. 18 von 19 Rückmeldungen besagen, dass die Kommunen keinen Bedarf hieran sehen.

Die meisten Kommunen bedienen sich Personen auf geringfügig beschäftigter Basis.

Herr Dr. Rathjens führt als Antragsteller kurz zum Thema ein und übergibt dann das Wort an die Anwesenden der beiden Vereine.

Herr Dr. Brunk führt aus, dass die aktuellen Ressourcen und Kompetenzen der ehrenamtlich tätigen Vereine nicht ausreichen, um dem Bedarf sowie die Herausforderungen, wie etwa die Digitalisierung der Archive, zu decken. Herr Dr. Limlei unterstreicht diese Ausführungen.

Herr Dr. Rathjens fragt, ob die Heimatgeschichtsvereine konkrete Wünsche an die Stadt formulieren könnten.

Die Vereine wünschen sich eine Fachkraft, die sich dem Thema Archivierung widmet und den Vereinen dabei als Ansprechpartner zu Verfügung steht. Durch die strukturierte Archivverwaltung können zudem Lagerflächen eingespart werden.

Herr Beuck betont die hierbei notwendige Unterscheidung zwischen Archiv und Stadtarchiv. Die im Stadtarchiv für relevant erachteten Dokumente wandern in ein Archiv, dass dann eine historische Bedeutung erlangt.

Herr Egerter fragt, ob sich die Vereine eine ehrenamtliche oder hauptamtliche Fachkraft wünschen und ob in der Verwaltung eine solche Stelle vorhanden ist bzw. durch vorhandene Stelle abgedeckt werden kann. Herr Dr. Brunk geht davon aus, dass eine ausgebildete hauptamtliche Fachkraft notwendig sei. Bürgermeister Maar erläutert, dass hierfür aktuell keine Stelle vorhanden ist und entsprechend neu geschaffen werden müsste.

Herr Kurth betont, dass die Aufstellung einer Satzung rechtlich festgeschrieben sei und die Stadt sich Gedanken darum machen muss, wie und in welchem Umfang man diese umsetzen kann.

Herr Lingnau bittet um Auflistung der Aufstellungsfristen.

Herr Lamping wünscht sich einen Weg, der mit den kommunalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einerseits und den Ansprüchen andererseits vereinbar ist.

Herr Beuck betont, dass die Arbeit der historischen Archive Schwerpunkt der Vereine ist, die Archive der Stadt seit 1972 bislang nicht in der Tiefe bekannt und eine Einordnung, was hiervon archivwürdig erscheint, nicht ohne Weiteres durch die Vereine möglich sei.

Herr Jacobi stellt die Frage in den Fokus, was ab dem Zeitpunkt 1972 archivwürdig sei und was nicht. In diesem Kontext stellt er die Frage, ob sich die Verwaltung mit ehemaligen Mitarbeitenden in Verbindung gesetzt hat, die sich auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung diesem Thema widmen können. Bürgermeister Maar führt aus, dass dies bislang nicht der Fall war, die Einstellung auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung eine geeignete Maßnahme sein könnte.

Herr Lingenau regt an, diese Themen in die Beratung durch das Land einfließen zu lassen.

Dr. Brunk betont, dass die Tatsache, dass bislang keine Kommune im Wetteraukreis eine solche Satzung hat, keine Entschuldigung sein darf und dies rechtliche Grundlage sei. Dr. Limlei bittet darum, die Chance zu ergreifen und sich dem Thema zu widmen.

Die Anträge werden an die Verwaltung zurückverwiesen. Der Beratungstermin mit der Archivberatungsstelle des Landes Hessen wird abgewartet, die Ergebnisse werden nachgereicht.

3.1.1.

Antrag der Fraktion SPD vom 10.03.2024

Interkommunale Zusammenarbeit bei der Archivverwaltung

Sachdarstellung:

Sachdarstellung s. 3.1.

Beschluss:

Der Antrag wird an die Verwaltung zurückverwiesen.

3.1.2.

Antrag der Fraktion SPD vom 10.03.2024

Satzung und Benutzungsordnung des Stadtarchivs der Stadt Rosbach

Sachdarstellung:

Sachdarstellung s. 3.1.

Beschluss:

Der Antrag wird an die Verwaltung zurückverwiesen.

4.

Sportzentrum Eisenkrain, Ober-Rosbach

1. Plankonzept

2. Aufstellung des Bebauungsplanes OR 9a "Homburger Straße" 1. Änderung und Erweiterung

Sachdarstellung:

Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit dem Umwelt- und Planungsausschuss sowie dem Ortsbeirat Ober-Rosbach behandelt.

Bürgermeister Maar führt kurz zum Thema ein und bedankt sich für die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den Vereinen im Rahmen der Konzepterstellung.

Außerdem berichtet er von der schriftlichen Absage zum beantragen Förderprogramm. Eine Förderung in den kommenden Jahren sei jedoch nicht auszuschließen.

Der Bürgermeister übergibt das Wort an Herrn Stuhl als Fachbereichsleiter der Stadtplanung. Dieser führt kurz zur Historie des Projekts ein, erläutert bisher gefasste Beschlüsse. Er ergänzt zu den Ausführungen des Bürgermeisters, dass der Fortgang des von der Stadt ausgewählten Förderprogramms in den kommenden Jahren noch nicht entschieden sei. Herr Stuhl betont die Einbindung der Vereine von Beginn an im Projektverlauf.

Das Sportzentrum soll in mehreren Bauabschnitten, beginnend mit dem Bau einer Dreifeld-Sporthalle, umgesetzt werden. Die hierfür notwendigen Erweiterungsflächen sind zum aktuellen Zeitpunkt bereits im Regionalen Flächennutzungsplan enthalten. Das zu beschließende Plankonzept dient als Grundlage für das anstehende Bauleitverfahren.

Herr Stuhl übergibt an den Fachplaner, Herrn Seegmüller.

Plankonzept

Herr Seegmüller führt aus, dass der Kern des Plankonzepts vorsieht, zunächst die neue Sporthalle zu errichten, ohne die alte Halle abzureißen. Dies soll deshalb geschehen, da sonst dringend benötigte Kapazitäten über einen längeren Zeitraum wegfallen. Außerdem sieht das Plankonzept einen weiteren Kunstrasen-Sportplatz im nordwestlichen Bereich des Geländes vor, wo aktuell die Sporthalle steht, sodass drei Sportplätze, hiervon zwei Kunstrasenplätze, zur Verfügung stehen.

Eine Herausforderung ist die abfallende Topographie des Geländes, da alle Sportplätze eben errichtet werden müssen.

Herr Lingenau fragt, ob die vier Meter hohe Lärmschutzwand die beste Lösung sei und regt an, mit den Anwohnern Kontakt aufzunehmen und seitens der Stadt zu prüfen, ob bauliche Änderungen an den Gebäuden, wie Lärmschutzfenster, gefördert werden könnten. Herr Stuhl führt aus, dass das Thema Lärmschutz in der Bauleitplanung unumgänglich sei und die vorgesehene Wand begrünt oder anderweitig in das Gelände eingepasst werden kann. Herr Seegmüller ergänzt, dass, selbst wenn das Thema Schallschutz anderweitig geregelt werden kann, dennoch vier Meter hohe Ballfangzäune errichtet werden müssen.

Herr Lingnau fragt, ob eine Betrachtung des Worst-Case im Hinblick auf die Lärmschutzthematik als einzige Option erachtet wird oder auch andere Szenrien angedacht werden. Herr Seegmüller führt aus, dass im Rahmen der Bauleitplanung eine Maximalbelastung im Schallbereich sinnvoll erscheint, um im Nachgang nicht nachsteuern zu müssen. Die Einschränkung, in der tatsächlichen Umsetzung beispielsweise nur zwei Sportplätze parallel bespielen zu lassen, sei problemlos möglich.

Herr von Griesheim fragt nach den Kosten der Wand. Herr Seegmüller führt aus, dass er vor Kurzem für eine Mauer von 60 Meter Länge mit etwa 120.000 Euro kalkuliert hat.

Aufstellung des Bebauungsplanes OR 9a "Homburger Straße" 1. Änderung und Erweiterung

Herr Stuhl führt kurz zu den Inhalten der Bauleitplanung ein. Es steht ein zweistufiges Verfahren an, im Rahmen dessen ein Zeitraum von etwa einem Jahr zu rechnen sei. Es wird mit dem Aufstellungsbeschluss und der ersten Beteiligungsrunde gestartet sowie diverse Gutachten in Auftrag gegeben

Herr Lingenau fragt, warum die angrenzenden Tennisplätze nicht im Bebauungsplan berücksichtigt wurden. Herr Stuhl führt aus, dass die Anlagen der Sportwelt im Außenbereich liegen und daher nicht in den Geltungsbereich einbezogen werden.

Beschluss:

1.

Das Plankonzept der Planungsbüros Seegmüller und Englisch Stand: 11.07.2023 (Anlage 1) bildet die Grundlage für die Entwicklung der Sportanlage Eisenkrain als gemeinsames Sportzentrum für Ober- und Nieder-Rosbach.

2.

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Aufstellung des Bebauungsplanes OR 9a „Homburger Straße“ 1. Änderung und Erweiterung beschlossen. Der Geltungsbereich ist der im Anhang (Anlage 2) beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen

Planziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Sportanlage Eisenkrain zu einem Sportzentrum für die Stadtteile Ober-Rosbach und Nieder-Rosbach.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Die Bauleitplanung erfordert insofern eine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2aBauGB in die Begründung zu integrieren.

Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

5.

Antrag der Fraktion STIMME vom 04.04.2024, Mehr Transparenz durch Livestream der Stadtverordnetenversammlung

Sachdarstellung:

Herr Kurth führt kurz zum vorliegenden Antrag aus.

Bürgermeister Maar verweist auf eine Sitzung des Ältestenrats aus dem Jahr 2020, in der das Thema bereits einmal behandelt wurde. Die damals kalkulierten Kosten beliefen sich auf etwa 5.500 Euro für 10 Sitzungen je Jahr. Es gäbe jedoch auch kostengünstigere Lösungen.

Herr Lingenau fragt nach der Aufzeichnung und Speicherung der Übertragung. Bürgermeister Maar führt aus, dass die Speicherung in der Verwaltung kritisch gesehen wird, weil gegebenenfalls auch Dritte als Zuschauer auf den Aufzeichnungen zu sehen seien. Hierfür seien gegebenenfalls Genehmigungen einzuholen.

Herr Lamping führt aus, dass die Installation eines Rednerpults mit der gewachsenen Diskussionsstruktur nicht verträglich sei und Sitzungen somit in die Länge gezogen würden.

Herr Kurth erläutert, dass technische Lösungen bestehen, um einen gangbaren Weg zu finden. Die Speicherung würde in anderen Kommunnen unterschiedlich gehalten.

Herr Dr. Rathjens fragt nach der Annahme dieser technischen Lösungen in anderen Kommunen.

Herr Lingnau führt aus, dass in der parallellaufenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung von Kronberg 12 Personen via Youtube online zuschauen würden und dass auf Youtube auch vergangene Sitzungen abrufbar sind. Außerdem gibt er zu bedenken, ob für den Einstieg auch das Streamen einer Tonspur ausreichend erscheint.

Herr Ergerter fasst zusammen, dass die Entscheidungsgrundlage durch die Verwaltung vorbereitet werden muss und die offenen Fragen zu technischen Varianten und rechtlichen Rahmenbedingunge sowie den entsprechenden Kosten beantwortet werden müssen.

Beschluss:

Keine Abstimmung. Der Antrag wird an die Verwaltung zurückverwiesen.

6.

Verschiedenes

Beschluss:

Herr Lamping bedankt sich bei den Fraktionsvorsitzenden im Kontext des Resulitionsentwurfs zum Thema Bahnverbindung, welcher in kommender Stadtverordnetenversammlung eingebracht wird. Herr Lingnau bedankt sich für das Engagement und wirbt dafür, das Thema auch in der Bevölkerung noch mehr zu streuen und diese entsprechend durch eine Unterschritensammlung oder Petition mit einzubinden.

Herr Dr. Rathjens schließt die Sitzung um 21:40 Uhr.

Rosbach v. d. Höhe, den 17.05.2024

Dr. Hans-Peter Rathjens

Nils Schellhammer

Vorsitz

Schriftführung