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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 15. öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Ober-Rosbach

Sitzungstermin:

Donnerstag, 18.04.2024, 20:00 Uhr

Raum, Ort:

Bürgerhaus Rodheim, Grabengasse 12, Saal

Sitzungsbeginn:

20:00 Uhr

Sitzungsende:

21:18 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Herr Christian Lamping - FWG

Mitglieder

Herr Walter Horz - STIMME

Herr Peter Kopp - SPD

Magistrat

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen

4

Sportzentrum Eisenkrain, Ober-Rosbach1. Plankonzept2. Aufstellung des Bebauungsplanes OR 9a "Homburger Straße" 1. Änderung und Erweiterung

5

Verschiedenes

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Sachdarstellung:

Herr Lamping eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.

Er begrüßt Herrn Seegmüller, der als Planer zum TOP 4 ausführen wird.

Die Sitzung findet gemeinsam mit dem Umwelt- und Planungsausschuss sowie dem Haupt- und Finanzausschuss statt.

2.

Genehmigung des Protokolls

Sachdarstellung:

Es liegt kein Protokoll zum Beschluss vor.

3.

Mitteilungen

Sachdarstellung:

Keine Ausführungen.

4.

Sportzentrum Eisenkrain, Ober-Rosbach

1. Plankonzept

2. Aufstellung des Bebauungsplanes OR 9a "Homburger Straße" 1. Änderung und Erweiterung

Sachdarstellung:

Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit dem Umwelt- und Planungsausschuss sowie dem Haupt- und Finanzausschuss behandelt.

Bürgermeister Maar führt kurz zum Thema ein und bedankt sich für die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den Vereinen im Rahmen der Konzepterstellung.

Außerdem berichtet er von der schriftlichen Absage zum beantragen Förderprogramm. Eine Förderung in den kommenden Jahren sei jedoch nicht auszuschließen.

Der Bürgermeister übergibt das Wort an Herrn Stuhl als Fachbereichsleiter der Stadtplanung. Dieser führt kurz zur Historie des Projekts ein, erläutert bisher gefasste Beschlüsse. Er ergänzt zu den Ausführungen des Bürgermeisters, dass der Fortgang des von der Stadt ausgewählten Förderprogramms in den kommenden Jahren noch nicht entschieden sei. Herr Stuhl betont die Einbindung der Vereine von Beginn an im Projektverlauf.

Das Sportzentrum soll in mehreren Bauabschnitten, beginnend mit dem Bau einer Dreifeld-Sporthalle, umgesetzt werden. Die hierfür notwendigen Erweiterungsflächen sind zum aktuellen Zeitpunkt bereits im Regionalen Flächennutzungsplan enthalten. Das zu beschließende Plankonzept dient als Grundlage für das anstehende Bauleitverfahren.

Herr Stuhl übergibt an den Fachplaner, Herrn Seegmüller.

Plankonzept

Herr Seegmüller führt aus, dass der Kern des Plankonzepts vorsieht, zunächst die neue Sporthalle zu errichten, ohne die alte Halle abzureißen. Dies soll deshalb geschehen, da sonst dringend benötigte Kapazitäten über einen längeren Zeitraum wegfallen. Außerdem sieht das Plankonzept einen weiteren Kunstrasen-Sportplatz im nordwestlichen Bereich des Geländes vor, wo aktuell die Sporthalle steht, sodass drei Sportplätze, hiervon zwei Kunstrasenplätze, zur Verfügung stehen.

Eine Herausforderung ist die abfallende Topographie des Geländes, da alle Sportplätze eben errichtet werden müssen.

Herr Lingenau fragt, ob die vier Meter hohe Lärmschutzwand die beste Lösung sei und regt an, mit den Anwohnern Kontakt aufzunehmen und seitens der Stadt zu prüfen, ob bauliche Änderungen an den Gebäuden, wie Lärmschutzfenster, gefördert werden könnten. Herr Stuhl führt aus, dass das Thema Lärmschutz in der Bauleitplanung unumgänglich sei und die vorgesehene Wand begrünt oder anderweitig in das Gelände eingepasst werden kann. Herr Seegmüller ergänzt, dass, selbst wenn das Thema Schallschutz anderweitig geregelt werden kann, dennoch vier Meter hohe Ballfangzäune errichtet werden müssen.

Herr Lingnau fragt, ob eine Betrachtung des Worst-Case im Hinblick auf die Lärmschutzthematik als einzige Option erachtet wird oder auch andere Szenrien angedacht werden. Herr Seegmüller führt aus, dass im Rahmen der Bauleitplanung eine Maximalbelastung im Schallbereich sinnvoll erscheint, um im Nachgang nicht nachsteuern zu müssen. Die Einschränkung, in der tatsächlichen Umsetzung beispielsweise nur zwei Sportplätze parallel bespielen zu lassen, sei problemlos möglich.

Herr von Griesheim fragt nach den Kosten der Wand. Herr Seegmüller führt aus, dass er vor Kurzem für eine Mauer von 60 Meter Länge mit etwa 120.000 Euro kalkuliert hat.

Aufstellung des Bebauungsplanes OR 9a "Homburger Straße" 1. Änderung und Erweiterung

Herr Stuhl führt kurz zu den Inhalten der Bauleitplanung ein. Es steht ein zweistufiges Verfahren an, im Rahmen dessen ein Zeitraum von etwa einem Jahr zu rechnen sei. Es wird mit dem Aufstellungsbeschluss und der ersten Beteiligungsrunde gestartet sowie diverse Gutachten in Auftrag gegeben

Herr Lingenau fragt, warum die angrenzenden Tennisplätze nicht im Bebauungsplan berücksichtigt wurden. Herr Stuhl führt aus, dass die Anlagen der Sportwelt im Außenbereich liegen und daher nicht in den Geltungsbereich einbezogen werden.

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1.

Das Plankonzept der Planungsbüros Seegmüller und Englisch Stand: 11.07.2023 (Anlage 1) bildet die Grundlage für die Entwicklung der Sportanlage Eisenkrain als gemeinsames Sportzentrum für Ober- und Nieder-Rosbach.

2.

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Aufstellung des Bebauungsplanes OR 9a „Homburger Straße“ 1. Änderung und Erweiterung beschlossen. Der Geltungsbereich ist der im Anhang (Anlage 2) beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Planziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Sportanlage Eisenkrain zu einem Sportzentrum für die Stadtteile Ober-Rosbach und Nieder-Rosbach.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Die Bauleitplanung erfordert insofern eine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2aBauGB in die Begründung zu integrieren.

Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sind

einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

5.

Verschiedenes

Sachdarstellung:

Keine Ausführungen. Herr Lamping schließt die Sitzung um 21:18 Uhr.

Rosbach v. d. Höhe, den 17.07.2024

Christian Lamping

Nils Schellhammer

Vorsitz

Schriftführung