Gemäß § 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der derzeit gültigen Fassung wird nachfolgend die Haushaltssatzung der Stadt Rosbach v. d. Höhe für das Haushaltsjahr 2023 öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Der Wortlaut der Genehmigungen wird nachfolgend öffentlich bekannt gegeben.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, dem 31. Juli bis einschließlich Dienstag, den 08. August 2023 während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung, Homburger Str. 64, Zimmer 1.08, aus.
Zum Einsehen der Unterlagen wird um vorherige telefonische Anmeldung über unsere Zentrale (06003/822-0) gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 28. Juli 2023
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juli 2021 (GVBl. S. 498), hat die Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2023 folgende geänderte Haushaltssatzung beschlossen, die die beschlossene Haushaltsatzung vom 28.02.2023 ersetzt:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| im Ergebnishaushalt | ||
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| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Pos. 10 + 21) | 33.909.970 EUR |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Pos. 19 + 22) | 35.268.840 EUR |
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| mit einem Saldo von | - 1.358.870 EUR |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Pos. 26) | 162.800 EUR |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Pos. 27) | 0 EUR |
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| mit einem Saldo | von 162.800 EUR |
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| mit einem Jahresfehlbetrag von (Pos. 30) | -1.196.070 EUR |
| im Finanzhaushalt | ||
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf (Pos. 19) | 871.530 EUR |
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| und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Pos. 23) | 10.049.250 EUR |
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| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Pos. 28) | 16.452.050 EUR |
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| mit einem Saldo von | -6.402.800 EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Pos. 31) | 1.000.000 EUR |
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| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Pos. 32) | 1.513.700 EUR |
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| mit einem Saldo von | -513.700 EUR |
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| mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von (Pos. 34) | -6.044.970 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
1.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf
18.800.000 EUR
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
5.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 400 v.H. |
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| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 453 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf
| 400 v.H. | |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen. Haushaltsplan 2023.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 28.02.2023 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 100 HGO gelten ab einer Höhe von 25.000 EUR als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Ausgenommen von dieser Regelung sind überplanmäßige Auszahlungen bei der Gewerbesteuerumlage.
Rosbach v.d. Höhe, den 20.06.2023