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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Gemäß § 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der derzeit gültigen Fassung wird nachfolgend die Haushaltssatzung der Stadt Rosbach v. d. Höhe für das Haushaltsjahr 2023 öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Der Wortlaut der Genehmigungen wird nachfolgend öffentlich bekannt gegeben.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, dem 31. Juli bis einschließlich Dienstag, den 08. August 2023 während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung, Homburger Str. 64, Zimmer 1.08, aus.

Zum Einsehen der Unterlagen wird um vorherige telefonische Anmeldung über unsere Zentrale (06003/822-0) gebeten.

Rosbach v. d. Höhe, den 28. Juli 2023

Der Magistrat
der Stadt Rosbach v. d. Höhe
gez.
(Maar)
Bürgermeister

Haushaltssatzung der Stadt Rosbach v.d. Höhe

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juli 2021 (GVBl. S. 498), hat die Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2023 folgende geänderte Haushaltssatzung beschlossen, die die beschlossene Haushaltsatzung vom 28.02.2023 ersetzt:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Pos. 10 + 21)

33.909.970 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Pos. 19 + 22)

35.268.840 EUR

mit einem Saldo von

- 1.358.870 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Pos. 26)

162.800 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Pos. 27)

0 EUR

mit einem Saldo

von 162.800 EUR

mit einem Jahresfehlbetrag von (Pos. 30)

-1.196.070 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf (Pos. 19)

871.530 EUR

und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Pos. 23)

10.049.250 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Pos. 28)

16.452.050 EUR

mit einem Saldo von

-6.402.800 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Pos. 31)

1.000.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Pos. 32)

1.513.700 EUR

mit einem Saldo von

-513.700 EUR

mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von (Pos. 34)

-6.044.970 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

1.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf

18.800.000 EUR

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

5.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

400 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

453 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen. Haushaltsplan 2023.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 28.02.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 100 HGO gelten ab einer Höhe von 25.000 EUR als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Ausgenommen von dieser Regelung sind überplanmäßige Auszahlungen bei der Gewerbesteuerumlage.

Rosbach v.d. Höhe, den 20.06.2023

Der Magistrat der Stadt Rosbach v.d. Höhe
Steffen Maar
Bürgermeister