hier: Vollsperrung in der Riedstraße
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich, die Riedstraße Höhe der Hausnummer 24 an der Ecke Stürzelheimer Straße vom 06.08.2024 bis voraussichtlich 07.08.2024 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Riedstraße sowie die Stürzelheimer Straße bleiben aus Richtung Holzhäuser Straße bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 16.07.2024