hier: Vollsperrung eines Teilstücks in der Pfortgasse
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund von Kanalarbeiten wird es erforderlich, die Pfortgasse Höhe der Hausnummer 4 vom 31.07.2024 bis voraussichtlich 14.08.2024 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Der Radverkehr kann den Baustellenbereich passieren.
Die Pfortgasse bleibt aus beiden Richtungen bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 18.07.2024