Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Baumaßnahme im Kreuzungsbereich Bergstraße und Kurt-Schumacher-Straße vom 28.07.2025 bis zum 01.08.2025 werden folgende Verkehrsmaßnahmen erforderlich:
- Die Bergstraße wird für den Fahrverkehr voll gesperrt und bleibt aus Richtung „Am Pfingstborn“ bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
- Die Kurt-Schumacher-Straße wird für den Fahrverkehr voll gesperrt und bleibt aus Richtung Taunusstraße bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Die Fahrbeziehung westliche Bergstraße zur südlichen Kurt-Schumacher-Straße und umgekehrt bleibt bestehen.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 17.07.2025