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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 02. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Sitzungstermin:

Dienstag, 05.05.2026

Sitzungsbeginn:

20:05 Uhr

Sitzungsende:

21:20 Uhr

Raum, Ort:

Saal, Bürgerhaus Rodheim, Grabengasse 12, 61191 Rosbach v. d. Höhe

Anwesenheitsliste
Anwesend
Vorsitz

Katharina Hantl - CDU 

Mitglieder

Jörg Egerter - CDU 

Dr. Philipp Gerlach - CDU 

Heiko Müller - CDU

Katharina Schäfer - CDU  

Henrik Schnabel - CDU  

Marco See - CDU  

Alexander von Griesheim - CDU 

Christian Habrecht - STIMME 

Walter Horz - STIMME 

Christoph Käding - STIMME  

Andreas Kunkel - STIMME 

Virginia Neisel - STIMME 

Andrea Overhage - STIMME 

Mathilda Willitsch - STIMME

Arne Drinkuth - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

Nicole Jeritslev - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  

Dr. Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

Beate Karschny - FWG 

Christian Lamping - FWG 

Gerhard Metzger - FWG 

Rainer Schaub - FWG 

Claudia Hetjes - SPD  

Armin Hofmann - SPD 

Tom Jacob - SPD 

Peter Kopp - SPD 

Hans-Otto Jacobi - FDP 

Jens Christopher Jacobi - FDP 

Magistrat

Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD 

Gerd Bourda - STIMME  

Norbert Schön - STIMME 

Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  

Gerald Harff - FWG 

Steffen Maar - parteilos 

Johann Baptist Schneiderbauer - CDU 

Abwesend
Mitglieder

Harry Paduch - CDU

  entschuldigt

Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

  entschuldigt

Uta Meißner - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

  entschuldigt

Magistrat

Guido Martin - CDU

entschuldigt

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

TOP

Betreff

Vorlage

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2026

3

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.04.2026

4

(Nachtrag)

Mitteilungen 05.05.2026

MV/2026/088

5

(Nachtrag)

Kleine Anfragen 05.05.2026

AF/2026/087

6

Ernennung des Stadtbrandinspektors und stellvertretenden Stadtbrandinspektors der Freiwilligen Feuerwehr Rosbach zu Ehrenbeamten

7

Wahl für die Integrationskommission

MV/2026/050

8

3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate

GRV/2026/066

9

Antrag der Fraktion SPD vom 26.04.2026, Barrierefreiheit Trauerhalle Rodheim

AT/2026/076

10

Antrag der Fraktion FWG vom 27.04.2026, Flexibilisierung der Öffnungszeiten des Rodheimer Schwimmbads

AT/2026/074

11

Anfrage der Fraktion CDU vom 20.04.2026, Grünschnittentsorgung Bauhof

AF/2026/073

12

Anfrage der Fraktion SPD vom 26.04.2026, Situation Erich-Kästner-Schule

AF/2026/075

13

Anfrage der Fraktion SPD vom 27.04.2026, Situation Schwimmbad Rodheim

AF/2026/083

14

Anfrage der Fraktion STIMME vom 27.04.2026, Grünschnittabgabe am Recyclinghof Rosbach - fehlende Übergangslösungen

AF/2026/081

15

Anfrage der Fraktion STIMME vom 27.04.2026, Sachstandsabfrage zur weiteren Entwicklung und Vermarktung der verbleibenden Flächen im

Gewerbegebiet Rosbach

AF/2026/082

Protokoll

Öffentlicher Teil

Zu 1.

Eröffnung der Sitzung

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 30. April 2026 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.

Zu 2.

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2026

Die Niederschrift vom 24.02.2026 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Zu 3.

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.04.2026

Die Niederschrift vom 14.04.2026 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Zu 4.

Mitteilungen 05.05.2026

MV/2026/088

Bauantrag: Hedwig-Kohn-Straße, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Neubau Halle mit Ausstellung, Lager, Produktion, Überdachung und Tiefgarage sowie Bürogebäude einschl. zwei Betriebswohnungen - Ausnahme/Abweichung -

Dem Neubau einer Halle als Lager, Produktion mit Überdachung und Tiefgarage sowie Bürogebäude mit zweit Betriebswohnungen in der Hedwig-Kohn-Straße wurde zugestimmt.

Der Ausnahme zur Errichtung zweier dem Gewerbebetrieb untergeordneter und dem Betrieb zugeordneter Betriebswohnungen wurde zugestimmt.

Der Abweichung von der Stellplatzsatzung zur Errichtung mehrerer Zufahrten mit einer Zufahrtsbreite von insgesamt 21,00 m wurde zugestimmt.

Bauantrag: Am Teich 14, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Genehmigungsfreie Errichtung eines Stellplatzes - isolierte Befreiung -

Dem isolierten Befreiungsantrag zur Errichtung eines Stellplatzes in genehmigungsfreier Größe von bis zu 50 m2 im markierten Bereich außerhalb der Baugrenze in „Am Teich 14“ wurde zugestimmt.

Bauvoranfrage: Hohlweg 4, Gemarkung Rodheim

Vorhaben: Errichtung von 2 Stellplätzen als Carport mit Abstellraum für Fahrräder und Geräte

Der Magistrat hat zur Bauvoranfrage bzgl. der Errichtung von zweit Stellplätzen als Carport mit Abstellraum für Fahrräder und Geräte in Hohlweg 4 wie folgt Stellung genommen:

Die Fragen 1 und 2 wurden wie folgt beantwortet: Nein. Das Vorhaben liegt nicht innerhalb eines Bebauungsplans und unterliegt nach § 34 BauGB dem Einfügen in die nähere Umgebung. Es liegt keine GRZ vor, von welcher abgewichen werden kann.

Die Fragen 3 und 4 werden wir folgt beantwortet: Ja.

Formlose Bauvoranfrage, Grundstück Hauptstraße 35

Vorhaben: Nutzungsänderung von Räumlichkeiten einer ehemaligen Kindertagesstätte zu zwei Wohnungen - Abweichen von der Stellplatzsatzung, Änderung zum Beschluss v. 27.08.25 aufgrund gesetzlicher Änderung

Der formlosen Bauvoranfrage zur Abweichung von der Stellplatzsatzung wurde zugestimmt.

Die Zustimmung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass

1.

die eingetragene Baulast von 2 Stellplätzen für die Nutzung der Kindertagesstätte auf dem städtischen Grundstück Hauptstraße 27 gelöscht wird und

2.

ein Stellplatz entsprechend der Stellplatzsatzung der Stadt Rosbach v. d. Höhe auf dem Grundstück Hauptstraße 35 hergerichtet wird. Der weitere erforderliche Stellplatz für das Bauvorhaben ist gemäß der Stellplatzsatzung abzulösen.

Bauantrag: Am Kirschenberg 11, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Abstellraum, Carport und Stellplatz

Dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Abstellraum, Carport und Stellplatz in Am Kirschenberg 11 wurde zugestimmt.

Bauantrag: Am Pfingstborn 18, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Erweiterung eines bestehenden Gebäudes zu einem 5 Familienhaus

Der beantragten Erweiterung eines bestehenden Gebäudes zu einem 5 Familienhaus in „Am Pfingstborn 18“ wurde zugestimmt.

Neubau 3-Feld-Sporthalle Eisenkrain - Beauftragung Planungsleistung Bauphysik

Der Magistrat hat die Beauftragung mit 55.800,00 € brutto für die Planungsleistung der Bauphysik beschlossen.

Beauftragung einer steuerlichen Fachberatung zur Prüfung und Gestaltung des umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzugs beim Neubau der Dreifachsporthalle

Es wurde die steuerliche und rechtliche Prüfung sowie der Entwicklung eines Gestaltungskonzepts zur Sicherstellung des umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzugs beim geplanten Neubau der Dreifachsporthalle beauftragt. Die Beauftragung erfolgt auf Basis des vorliegenden Angebots zu einem Pauschalhonorar in Höhe von 26.800,00 Euro.

Feuerwehr Rosbach – Nachtrag NA1 Fa. Herbst – Pultdach u. Fassade

Die Beauftragung des Nachtrags NA1 vom 23.01.2026 zum Hauptauftrag vom 03.07.2024 in Höhe von 40.900,00 € brutto wurde beschlossen.

FW Rosbach - Übernahme der Objektplanung

Die Beauftragung des Honorarangebotes für die Leistungsphasen 5 bis 9 der Objektplanung, inkl. Entwässerungsberechnung, in Höhe von 220.900,00 € brutto wurde beschlossen.

Parkplatz Sportallee - Beauftragung Planer LP 5-8

Der Auftrag für Planungsleistung der Leistungsphasen 5-8 HOAI wurde für 47.000,00 € brutto erteilt.

Grundstücksangelegenheiten

Erwerb eines Grundstücks am Lohgraben

Der Erwerb des Grundstücks in der Gemarkung Rodheim, Im Bruch, mit einer Größe von 1.583 m² wurde beschlossen.

Der Kaufpreis beträgt 2,40 €/m², insgesamt 3.799,20 €

Ausweisung einer Fläche für legales Graffiti

Die zum Parkplatz hin gelegene Wand der Sporthalle Eisenkrain wird für Legales Graffiti freigegeben.

Folgende Regeln sollen für die Nutzer gelten:

-

Das Sprayen ist nur an der hierfür gekennzeichneten Wand zugelassen.

-

Vorhandene Fugen müssen vor dem Sprühen abgeklebt werden.

-

Alle sonstigen Flächen um und an der Sporthalle Eisenkrain dürfen nicht beschmutzt oder beschädigt werden. Gegebenenfalls sind diese vorher abzudecken.

-

Mitgebrachte Materialien (Dosen und Sonstiges) sind umgehend wieder mitzunehmen und dürfen nicht wild entsorgt werden.

-

Die aufgebrachten Graffiti dürfen keine rassistischen, fremdenfeindlichen, antisemitischen, politischen oder pornografischen Inhalte enthalten. Ebenso ist der Missbrauch der Fläche für Werbezwecke untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden dem Verursacher die Kosten für die Entfernung in Rechnung gestellt.

-

Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr, jegliche Haftung seitens der Stadt Rosbach v. d. Höhe ist ausgeschlossen.

-

Die Nutzungszeit der Fläche wird auf werktags von 14:00 – 19:00 Uhr begrenzt.

-

Die Nutzer sollen sich gegenseitig mit Respekt begegnen und noch nicht fertig gestellte Bilder nicht übermalen oder mutwillig zerstören.

Neuregelung der Sachzuwendung für das Ehrenamt der Blütenkönigin

1.

Der Beschluss der Magistratssitzung vom 07.02.2024, wonach der amtierenden Blütenkönigin ein Dienst-Handy kostenfrei zum Verbleib zur Verfügung gestellt wird, wurde aufgehoben.

2.

Der jeweiligen Blütenkönigin werden ab der Amtszeit 2026/2027 zur Anerkennung ihres ehrenamtlichen Engagements folgende Budgets zur Verfügung gestellt:

a)

ein Budget in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro (brutto) für die Anschaffung von technischen Endgeräten (z. B. Mobiltelefon, Laptop, Tablet mit Zubehör).

b)

ein Budget in Höhe von bis zu 500,00 Euro (brutto) für die Anschaffung von repräsentativer Kleidung, die im Rahmen der Amtsausübung benötigt wird.

3.

Die angeschafften Gegenstände gehen in das Privateigentum der Blütenkönigin über.

Sporthalle Eisenkrain - Optimierung Raumprogramm zur weiteren Planung

Die Umsetzung des optimierten Raumprogramms in der weiteren Planung der Sporthalle Eisenkrain wurde beschlossen.

Bahnhof Rodheim v. d. Höhe - Sanierung Dach und Fassade - Vergabe Dacharbeiten

Der Magistrat hat beschlossen, die Beauftragung für das Gewerk Dacharbeiten für 165.000,00 € brutto zu vergeben.

Mietvertrag Friedberger Str. 33 zur Flüchtlingsunterbringung – Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 31.05.2028

Der Magistrat hat die Verlängerung des am 11.05.2022 zum Zweck der Flüchtlingsunterbringung geschlossenen Mietvertrags für das Gebäude Friedberger Str. 33 in 61191 Rosbach v. d. Höhe für den Zeitraum von zwei weiteren Jahren bis zum 31.05.2028 beschlossen.

Sachstand Adolf-Reichwein-Halle

Durch Wassereintritt durch die 2017 sanierten Fensterbänder wurde das Dachgebälk geschädigt. Ab September 2025 bis April 2026 wurden Bestandsuntersuchungen durchgeführt und Gutachten erstellt.

Am Holzdachtragwerk wurden am 01.04.2026 ein schwer geschädigter BSH-Binder mit Pilzbefall und zusätzlich ein BSH-Binder mit einem ca. 80 cm langer, durchgehender Riss festgestellt; daraufhin musste die Halle am 02.04.2026 aus statischen Gründen gesperrt werden.

Ursache ist Wassereintritt über die Fensterbänder. Die Pilzsanierung dieses Binders erfolgt zusammen mit dem Ausbau und der Erneuerung der Fensterbänder.

Als Notmaßnahme wird bis ca. Ende Mai 2026 der gerissene Binder für ca. 2.600 € durch Metallbauteile verklammert, um die Halle bis zur Hauptsanierung (Austausch Fensterbänder) wieder nutzbar zu machen

Die Gesamtsanierung von Fensterbändern und BSH-Bindern soll auf Basis der Gutachten bis vor Winter 2026 geplant und größtenteils umgesetzt sein. Hierfür werden derzeit Planungsbüros beauftragt, neue Fensterbänder mit fachgerechtem Dachanschluss und reduzierten Wärmebrücken geplant sowie Angebote der beteiligten Gewerke eingeholt. Für die Hauptsanierung muss die Halle gesperrt werden.

Bis Ende 2026 sind der abschnittsweise Austausch der Fensterbänder, die lokale Instandsetzung des Pilz geschädigten Binders, anschließend die Risssanierung aller BSH-Binder im Innenbereich und die Erstellung eines Risskatasters vorgesehen.

Neustrukturierung des Personalservices; Auslagerung der Bezügeabrechnung auf die Kommunale Versorgungskasse Darmstadt sowie Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung

Mit der Kommunalen Versorgungskasse Darmstadt (VK Darmstadt) wurde eine Verwaltungsvereinbarung über die Berechnung, Festsetzung und Zahlbarmachung von Bezügen mit Wirkung zum 1. September 2026 abgeschlossen. Nach dem Weggang einer langjährigen Personalsachbearbeiterin wurde die die Vakanz im Personalservice intern ausgeglichen. Dazu wurde die zentrale (Post, Telefon, Bestellungen, Ausfahrten von Gremienvorlagen und Einladungen) neu strukturiert. Ein Mitarbeiter aus der Zentrale wurde anschließend in den Personalservice umgesetzt. Die Stelle in der Zentrale soll künftig wegfallen.

Wahl eines Magistratsmitglieds in die Mobilitätskommission

In der 01. konstituierenden Sitzung des Magistrates wurde Frau Betina Quägber-Zehe in die Mobilitätskommission gewählt.

Wahl von zwei Magistratsmitgliedern in die Betriebskommission

In der 01. konstituierenden Sitzung des Magistrates wurden folgende Mitglieder in die Betriebskommission gewählt:

Herr Gerd Bourda

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens

Wahl eines Magistratsmitglieds in die Integrationskommission

In der 01. konstituierenden Sitzung des Magistrates wurde Herr Dr. Hans-Peter Rathjens in die Integrationskommission gewählt.

Zu 5.

Kleine Anfragen 05.05.2026

AF/2026/087

Es liegt eine kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN zum Thema Schwimmbad vor.

Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Vereinen oder anderen geeigneten Trägern die Nutzung des Schwimmbads außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu gestatten, beispielsweise für einen Frühschwimmerclub oder Kurse?

Unter welchen Voraussetzungen wäre eine solche Nutzung denkbar?

Antwort:

Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit einem Verein oder geeigneten Träger die Nutzung des Schwimmbads außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu gestatten, z.B. für Kurse oder einen Frühschwimmerclub.

Allerdings sind dabei folgende Themen zu beachten:

Betriebsaufsicht – Wasseraufsicht

Die Wasseraufsicht könnten befähigte Rettungsschwimmer eines Vereins übernehmen. Sollte dies nicht möglich sein, wäre zusätzliches Personal dafür bereitzustellen und zu finanzieren.

Die Betriebsaufsicht muss durch eine Fachkraft (Fachangestellter für Bäderbetriebe oder Schwimmmeister) sichergestellt sein. Diese Fachkraft muss nicht die Wasseraufsicht wäh-rend des Kurses übernehmen, dafür reichen befähigte Rettungsschwimmer. Die Fachkraft muss jedoch die Technik bedienen (Dosierung von Chemikalien, Filter spülen und säubern), beaufsichtigen und die Wasserqualität überprüfen – und dies bevor Gäste das Bad/Wasser nutzen. Die derzeitigen Öffnungszeiten zielen auf einen Einschichtbetrieb unter der Woche außerhalb Ferien ab. Eine z.B. frühere Öffnung des Bades, würden zu einer Ausweitung des Schichtbetriebes und damit grundsätzlich zu Mehrkosten im Personalbereich führen. Allerdings stehen nach Rückmeldung des Dienstleisters kurzfristig keine weiteren Personalkapazitäten zur Ausweitung des Schichtbetriebes zur Verfügung. Sollte ein Verein über eine Fach-kraft verfügen, wäre dies grundsätzlich möglich.

Ruhetag – Arbeitszeiten, Wasserqualität

Neben der Einhaltung des Arbeitszeitenschutzgesetzes, wonach ein Beschäftigter nur max. 6 Tage in derselben Woche arbeiten darf, dient der Ruhetag jedoch auch der Sicherstellung der Wasserqualität. Diese hängt von der Anzahl der Besucher und den „Regenerationszeiten“ des Wassers ab.

Ein Betrieb des Bades am Ruhetag kann deshalb nur dann durchgeführt werden, wenn die Wasserqualität nicht gefährdet wird.

Es liegt eine weitere kleine Anfrage der Fraktion SPD zum Thema Jugendzentrum vor.

Wann ist mit der Wiedereröffnung des Jugendzentrums Rodheim zu rechnen?

In Beantwortung der Anfrage vom 29.09.24 wurde die Eröffnung für Juni 2025 avisiert.

Antwort:

1. Bau- und Ausstattungsstand

Die baulichen Arbeiten im Erdgeschoss des Bahnhofsgebäudes Rodheim (Bereich Jugend-zentrum) sind abgeschlossen.

Die Räumlichkeiten des Jugendzentrums sind aus baulicher Sicht betriebsbereit.

Die Zuwegung ist ab Ende April 2026 wieder uneingeschränkt nutzbar.

Dach- und Fassadenarbeiten werden zwar voraussichtlich bis Herbst 2026 andauern, der Zu-gang zum Jugendzentrum bleibt jedoch währenddessen gewährleistet.

Aktuell werden durch den externen Träger der Jugendarbeit, die Jugendberatung und Ju-gendhilfe e.V. (JJ) die eingelagerten Möbel und Einrichtungsgegenstände auf ihren Zustand, ihre Funktionalität und ihre Eignung für den künftigen Betrieb geprüft und sodann vom Bauhof in das Jugendzentrum verbracht.

2. Gründe für die Verzögerung gegenüber der ursprünglichen Planung

Die genannte Prognose „Eröffnung Juni 2025“ konnte nicht gehalten werden. Hierfür waren im Wesentlichen folgende, erst im Bauverlauf deutlich gewordene Gründe maßgeblich:

-

erhebliche, zunächst nicht erkennbare Substanzschäden (u. a. Grundleitungen, Bodenplat-ten, Fachwerkaußenwände),

-

daraus resultierende statisch zwingend erforderliche Maßnahmen (Stahlträgerkonstruktion, Horizontalsperren etc.),

-

die notwendige Umstellung von einer einfachen Instandhaltung zu einer umfassenden Kernsanierung mit Nutzungsänderung (Baugenehmigung erforderlich).

Diese baulichen Herausforderungen haben zu einer erheblichen Ausweitung des Projektumfangs und zu einer zeitlichen Verzögerung geführt. Im Ergebnis konnte damit jedoch eine deutlich höhere Qualität erreicht werden (Barrierefreiheit, höhere Aufenthaltsqualität, energieeffiziente Fußbodenheizung, vergrößertes Außengelände).

3. Personalsituation beim Träger und Auswirkungen auf den Eröffnungstermin

Die offene Frage der Wiedereröffnung liegt aktuell nicht mehr an der baulichen Fertigstellung, sondern an der Personalsituation beim externen Träger:

-

Eine langjährige Mitarbeiterin der Jugendberatung und Jugendhilfe e.V., die in der offenen Jugendarbeit sowie in der Flüchtlingsbetreuung in Rosbach tätig war, hat den Träger verlassen.

-

Der Träger befindet sich derzeit in einem personellen Umbruch und arbeitet an einer Neuaufstellung seines Teams für den Standort Rodheim und Rosbach.

Aufgrund dieser noch nicht abschließend geklärten Personalsituation kann zum heutigen Zeitpunkt kein seriöser, konkreter Eröffnungstermin genannt werden. Die Stadtverwaltung steht mit dem Träger in engem Austausch und hat deutlich gemacht, dass eine zeitnahe Wiederaufnahme des Betriebs im Jugendzentrum Rodheim hohe Priorität hat. Der Träger wurde um konkrete Lösungsvorschläge und einen belastbaren Zeitplan für die personelle Besetzung und die Wiedereröffnung gebeten.

4. Weiteres Vorgehen und Zeithorizont

Aus Sicht der Stadt ist eine Inbetriebnahme des Jugendzentrums kurzfristig möglich, sobald der Träger die notwendige personelle Kontinuität sichergestellt hat.

Der Magistrat geht – vorbehaltlich der Klärung der Personalfrage beim Träger – davon aus, dass eine Wiedereröffnung im Laufe der nächsten Monate erfolgen kann.

Ein genaues Datum kann erst benannt werden, wenn der Träger der Stadt die verbindliche Besetzung und Konzeption bestätigt hat.

Sobald dem Magistrat ein verlässlicher Eröffnungstermin benannt wird, wird die Stadtverordnetenversammlung hierüber umgehend informiert. Ziel des Magistrats ist es, das Jugendzentrum Rodheim dauerhaft, qualitativ und verlässlich zu betreiben. Dies setzt neben der baulichen Fertigstellung eine stabile personelle Grundlage beim Träger voraus; genau an dieser Stelle wird derzeit intensiv gearbeitet.

Zu 6.

Ernennung des Stadtbrandinspektors und stellvertretenden Stadtbrandinspektors der Freiwilligen Feuerwehr Rosbach zu Ehrenbeamten zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Steffen Maar vereidigt Herrn Steffen Winkler als neuen Stadtbrandinspektor sowie Herrn Martin Schneider als dessen Stellvertreter.

Im Anschluss werden beide in das Ehrenbeamtenverhältnis zu Ehrenbeamten ernannt. Bürgermeister Maar überreicht den ernannten Ehrenbeamten die Ernennungsurkunden.

Anschließend wird der langjährige Stadtbrandinspektor, Herr Clemens Harff, aus seinem Amt verabschiedet. Bürgermeister Steffen Maar würdigt dessen jahrzehntelanges Engagement und den Einsatz für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Rosbach und führt dessen Werdegang bei der Feuerwehr in Rosbach aus.

Herr Clemens Harff richtet zum Abschied Dankesworte an seine Kollegen und Kolleginnen der Feuerwehr im Publikum und an die Stadtverordnetenversammlung.

Zu 7.

Wahl für die Integrationskommission ungeändert beschlossen

MV/2026/050

Folgende Personen sind zu wählen:

-

Ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung

-

Sachkundige Einwohner (mindestens Zwei)

Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN und STIMME legen eine gemeinsame Liste vor:

Als Mitglied aus der Stadtverordnetenversammlung:

1. Nicole Jeitslev

Als sachkundige Bürgerinnen und Bürger:

1. Frau Saha Heidary

2. Frau Behnaz Hussaini

3. Herr Can Ice

4. Frau Aissata Sangaré

5. Frau Aneta Wioletta Kleinhenz-Magdziarz

6. Frau Sara Lepanto

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Da niemand widerspricht, erfolgt die Wahl per Handaufheben.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Zu 8.

3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate verwiesen

GRV/2026/066

Beschluss:

Die Frage kommt auf, ob die als Höchstbeträge genannten Zahlen im Beschluss ebenfalls angepasst werden müssen. Da es noch Klärungsbedarf zur Vorlage gibt, wird die Vorlage zurückgestellt und in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.

Zu 9.

Antrag der Fraktion SPD vom 26.04.2026, Barrierefreiheit Trauerhalle Rodheim verwiesen

AT/2026/076

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion SPD vor.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, die Trauerhalle auf dem Rodheimer Friedhof mit einem

barrierefreien Zugang zum Bereich der Trauergäste versehen zu lassen.

Abstimmungsergebnis:

Der Antrag wird vom Antragsteller in den Umwelt- und Planungsausschuss überwiesen. Zu dem Punkt soll der Ortsbeirat Rodheim eingeladen werden.

Zu 10.

Antrag der Fraktion FWG vom 27.04.2026, Flexibilisierung der Öffnungszeiten des Rodheimer Schwimmbads vertagt

AT/2026/074

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion FWG vor.

Herr Drinkuth verlässt wegen Befangenheit den Saal.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, die Öffnungszeiten des Rodheimer Schwimmbads dahingehend zu flexibilisieren, dass an zwei Wochentagen (z. B. Donnerstag und Freitag) eine Öffnung des Bades bis 20:00 Uhr ermöglicht wird. Im Gegenzug erscheint an diesen beiden Tagen eine um jeweils eine Stunde spätere Öffnung des Bades angebracht, um letztlich keine Mehrkosten zu generieren.

Abstimmungsergebnis:

Der Antragsteller stellt den Antrag zurück und bittet den Magistrat zu prüfen, was die Flexibilisierung kosten würde.

Die Fraktion SPD bittet darum zu prüfen, welche Kosten entstehen würden, wenn zumindest in den Sommerferien sieben Tage die Woche geöffnet wäre.

Herr Drinkuth wird wieder in den Saal geholt, das Ergebnis wird mitgeteilt.

Zu 11.

Anfrage der Fraktion CDU vom 20.04.2026, Grünschnittentsorgung Bauhof zur Kenntnis genommen

AF/2026/073

1. Was hat die Stadt bisher unternommen, um auf dem Bauhof eine tragfähige und dauerhaft funktionierende Lösung in Bezug auf die Grünschnittannahme umzusetzen?

2. Wie sieht die von der Stadt erarbeitete Lösung aus?

Aufgrund erheblicher Sicherheitsbedenken wurden in Abstimmung mit dem AWB Container gestellt, welche mit einer Treppenkonstruktion ausgestattet wurden, um ein Einwerfen von oben zu ermöglichen. Im Rahmen der Möglichkeiten wurden die Mitarbeiter angehalten die Bürger zu unterstützen.

In der KW 18 wurde dieses System, ebenfalls in Abstimmung mit dem AWB, durch probeweises Stellen von 2 kleineren Containern mit niedrigerer Einwurfhöhe ersetzt, somit kann auf die Treppenkonstruktion verzichtet werden. Nach Einschätzung der Verwaltung sollte das zur Verfügung stehende Volumen ausreichen, dies gilt es aber zu beobachten.

Zusätzlich wird im Zuge der Ersatzbeschaffung der Waage, die Anordnung des Recyclinghofes und Bauhofes überprüft, mit dem Ziel, möglichst ebenerdige Sammelstellen für Grün-schnitt zu schaffen. Die Ausarbeitung befindet sich aktuell in Abstimmung und wird dann in den Gremienlauf gehen.

3. Wann wird diese umgesetzt?

Großflächige Umgestaltung/Anordnung Bauhof und Recyclinghof ist für Ende 2026, ggf. 2027 vorgesehen, da diese in direktem Zusammenhang mit der Beschaffung der Waage und Umbau der Sanitäreinrichtungen am Bauhof stehen.

Zu 12.

Anfrage der Fraktion SPD vom 26.04.2026, Situation Erich-Kästner-Schule zur Kenntnis genommen

AF/2026/075

1. Wie haben sich die Schülerzahlen an der Erich-Kästner-Schule in Rodheim entwickelt und wie lautet die Prognose für die nächsten Jahre?

Die Entwicklung der Schülerzahlen an der Erich-Kästner-Schule ist differenziert zu betrachten:

Insgesamt lag die Schülerzahl laut Schulentwicklungsplan im Schuljahr 2021/2022 bei 377 Schülerinnen und Schülern.

Historisch zeigt sich eine leicht rückläufige Entwicklung von über 400 Schülerinnen und Schülern (2012/2013) auf das aktuelle Niveau.

Die Prognose geht von einem weiteren Rückgang aus:

ca. 370 (2022/23)

bis etwa 331 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2027/2028

Nach Schulzweigen ergibt sich ein deutlich unterschiedliches Bild:

Grundschule: relativ stabil mit rund 180–215 Schülerinnen und Schülern in den kommenden Jahren.

Hauptschule: dauerhaft sehr geringe Zahlen (ca. 40–47 insgesamt).

Realschule: ebenfalls rückläufig bzw. auf niedrigem Niveau stabilisiert.

2. Wie ist die Sicherheit des Erhalts des Schulstandorts derzeit und mit Blick in die Zukunft einzuschätzen?

Die Einschätzung zur Zukunft des Standorts ergibt sich maßgeblich aus dem Erlass des Hessischen Kultusministeriums:

Es wird ausdrücklich festgestellt, dass insbesondere im Realschulzweig ein deutlicher Rückgang der Schülerzahlen vorliegt.

Teilweise werden Mindestklassengrößen nicht mehr erreicht, sodass schulformübergreifender Unterricht bereits Praxis ist.

Das Ministerium stellt fest, dass

ein mangelndes öffentliches Bedürfnis im Sinne des Hessischen Schulgesetzes bestehen kann und

das Elterninteresse sinkt.

Zugleich wird betont:

Die weitere Entwicklung – insbesondere durch Integration von Schülerinnen und Schülern aus Intensivklassen – ist noch offen und im Rahmen der nächsten Fortschreibung neu zu bewerten.

Zusammenfassend:

Der Schulstandort ist aktuell Bestandteil der genehmigten Schulentwicklungsplanung, steht jedoch – insbesondere im Bereich der Sekundarstufe I – unter strukturellem Druck. Eine langfristige Sicherung ist aus heutiger Sicht nicht uneingeschränkt gesichert, sondern ab-hängig von der weiteren Entwicklung der Schülerzahlen und des Wahlverhaltens.

Der Schulentwicklungsplan und der zugehörige Erlass des Ministeriums sind der Antwort als Anlage angehängt.

3. Werden Gespräche mit dem Wetteraukreis geführt, um den Schulstandort zu sichern und welche Maßnahmen sollen gegebenenfalls ergriffen werden?

Wir haben bereits mit dem Wetteraukreis Gespräche über die Situation an der EKS geführt. Uns allen ist die Problemlage bewusst. Sowohl der Magistrat als auch der Wetteraukreis

setzen sich für den Erhalt des Standorts ein. Die letztendliche Entscheidung liegt aber an den Schülerzahlen.

Zu 13.

Anfrage der Fraktion SPD vom 27.04.2026, Situation Schwimmbad Rodheim zur Kenntnis genommen

AF/2026/083

1. Was ist der Grund, die Öffnungszeiten zu reduzieren?

Vorrangiger Grund ist die unbedingte Notwendigkeit der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Dieses besagt, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht über-schreiten darf. Eine Verlängerung auf in Ausnahmefällen maximal zehn Stunden ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Außerdem müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Unter diesem Aspekt die Öffnungszeiten des Rodheimer Freibades betrachtet, haben wir folgende Situation:

Öffnungszeiten außerhalb der Ferien: 11:00 – 19:00 Uhr (8 Stunden).

Unter Berücksichtigung der notwendigen Vor- und Nachbereitungszeiten kommt es hier zu Arbeitszeiten von ca. 9:00 – 19:30 Uhr (ca. 10 Stunden – unter Berücksichtigung der gesetz-lich vorgeschriebenen Pause von 45 Minuten). Damit ist es gerade noch möglich, in einem Ein-Schicht-Betrieb unter Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes zu arbeiten, was zu ei-ner erheblichen Kostenreduktion führt.

Öffnungszeiten in den Ferien: 10:00 – 20:00 Uhr (10 Stunden).

Hieraus resultieren notwendige Arbeitszeiten von ca. 8:00 – 20:30 Uhr (ca. 12 Stunden – unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Pause von 45 Minuten). Hier muss ganz klar in einem Zwei-Schicht-Betrieb gearbeitet werden, da ansonsten die gesetzlich zulässige Arbeitszeit dauerhaft überschritten würde. Da allerdings in den sechs Wochen Schulferien eine verlässliche und ausgiebige Freizeitgestaltung für die zu Hause Gebliebenen geboten wer-den soll, wurden die Öffnungszeiten so gestaltet.

Aufgrund des Arbeitszeitgesetzes ist außerdem jedem Beschäftigten ein freier Tag pro Wo-che zu gewähren. Diese Vorgabe führt zusammen mit notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung der Wasserqualität und zur Reinigung des Edelstahlbeckens zu einem Schließungstag pro Woche.

Auch hat der beauftragte Dienstleister bei der für das Freibad Rodheim eingeplanten Perso-nalkapazität keine Möglichkeit, den freien Tag zu besetzen.

Die Folgen der Nichteinhaltung des Arbeitszeitgesetzes sind gravierend: So sieht das Gesetz Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 € vor. Eine weitere Problematik ergibt sich besonders im Bereich eines Schwimmbades. Hier wird im Falle eines Badeunfalls unter anderem von der Staatsanwaltschaft geprüft, ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wurde, um die Schuld-frage zu klären.

Ein weiterer Grund ist die Notwendigkeit, die Wirtschaftlichkeit des Freibadbetriebes zu opti-mieren bei gleichzeitiger Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, um die Sicherheit des Be-triebes und damit der Badegäste zu gewährleisten. Bei Betrieb eines Freibades handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Kommune, die insgesamt zu wirtschaftlichen Verlusten führt. Diese sollte allerdings aufgrund des notwendigen sorgfältigen Umgangs mit Steuergeldern in Grenzen gehalten werden. Durch entsprechende Maßnahmen bezüglich der Gestal-tung der Öffnungszeiten konnte ein wichtiger erster Schritt in Sachen Wirtschaftlichkeit voll-zogen werden.

Nähere Erläuterungen hierzu finden sich unter Punkt 3.

2. Wieviel Einnahmenausfall ist zu erwarten?

Die Einnahmen für ein Freibad hängen in erster Linie von der Wetterlage ab. So war in der vergangenen Saison zu beobachten, dass an heißen, sonnigen Tagen um die 2.000 Besu-cherinnen und Besucher im Freibad waren, während an den Regentagen manchmal nur 7-9 Eintritte am Tag für das Freibad gezählt werden konnten.

Zum Beispiel waren im Jahr 2025 die besucherstärksten Zeiten im Juni, also außerhalb der Sommerferien (Öffnungszeiten Mo. – Do. 11:00 – 19:00 Uhr, Sa. u. So. 9:00 – 19:00 Uhr), mit durchschnittlichen Besucherzahlen von 505/d, während im Juli (Sommerferien mit Öff-nungszeiten von 9:00 – 20:00 Uhr) nur 281/d gezählt werden konnten.

Alleine schon diese Zahlen belegen, dass ein Einnahmenausfall nicht seriös vorhersagbar ist und längere Öffnungszeiten nicht zwangsläufig zu höheren Besucherzahlen oder Mehreinnahmen führen, wenn die Rahmenbedingungen (Wetter, Nachfrage) nicht stimmen. Daraus resultiert die Notwendigkeit, die Betriebskosten zu optimieren, unabhängig von möglichen Einnahmen.

3. Wurden Alternativen zu den Schließungszeiten geprüft und falls ja, welche?

Es wurden verschiedene Möglichkeiten geprüft, um vertretbare Öffnungszeiten in Verbindung mit einem einigermaßen wirtschaftlichen Betrieb des Freibades zu vereinen. Hierzu wurden zahlreiche Dienstplanmodelle aufgestellt, Angebote verschiedener Dienstleister verglichen und Berechnungen durchgeführt.

Anfangs erfolgte die Einholung von Angeboten für den Schwimmbadbetrieb mit den Öffnungszeiten des Vorjahres. Hier reichten die ersten Angebote von geschätzten 133.000 € bis hin zu über 400.000 € netto unter Berücksichtigung des damals vorhandenen eigenen Schwimmmeisters.

Wie stark sich nur geringe Änderungen der Öffnungszeiten wirtschaftlich auswirken, wurde sehr eindrucksvoll deutlich bei der Darstellung des Tagessatzes in einem vorliegenden Angebot:

Öffnungszeiten

Tagessatz

netto

11:00 – 19:00 Uhr

1.100 €

10:00 – 20:00 Uhr

1.950 €

Zwei Stunden längere Öffnungszeiten führen somit zu Mehrkosten von 850 € netto/Tag. In Prozent: 25% längere Öffnungszeit kostet 77% mehr. Grund hierfür ist, dass die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu einem erheblich höheren Personalaufwand und damit zum Zwei-Schicht-Modell führt.

Weiterhin erfolgte eine Gegenüberstellung der notwendigen Dienststunden bei den Öffnungszeiten von 2025 zu denjenigen für 2026. Diese ergaben einen Unterschied von ca. 650 - 850 Stunden pro Saison. Bei dieser Spanne wurde der witterungsabhängig notwendige Personaleinsatz berücksichtigt. Bei den uns angebotenen Stundensätzen von 50,00 bis hin zu 95,00 € (teilweise zzgl. Sonn- und Feiertagszuschlägen) für eine Fachkraft besteht hiermit erhebliches Einsparpotential.

4. Die auf der städtischen Homepage hinterlegte Haus- und Badeordnung datiert vom 10.02.26. In der Mitteilung des Magistrats über die Beauftragung eines Dienstleisters  vom 27.01.26 wurde nicht erwähnt, dass es zu Einschränkungen der Öffnungszeiten  oder gar der Schließung an einem kompletten Wochentag kommen wird. War dem Magistrat zum Zeitpunkt der Mitteilung bewusst, dass dies der Fall sein wird?

Ja. Diese waren Teil der am 26.11.2025 beschlossenen Neukonzeption für das Freibad Rodheim.

5. Wieviel Mehrkosten hätte Öffnungszeiten analog zur Frühsaison 2025 verursacht?

Nach dem vorliegenden wirtschaftlichsten Angebot netto ca. 36.000 €. Diese Zahl korrespondiert auch mit den unter Punkt 3 ermittelten voraussichtlichen Mehrstunden bei Öffnungszeiten wie in 2025. Mittelt man die anfallenden Mehrstunden und multipliziert diese mit dem Stundensatz von 50,00 €, ergibt dies 37.500,00 €.

6. Wieviel Geld wurde durch die Beauftragung des Dienstleisters eingespart?

In der Saison 2025 entstanden ermittelte Gesamtkosten für Personal in Höhe von ca. 187.000 €. Für den Dienstleister sind, nachdem der eigene Schwimmmeister nicht mehr zur Verfügung steht, 162.600 € zu zahlen. Dies ergibt eine Ersparnis von ca. 24.400 €.

Zu 14.

Anfrage der Fraktion STIMME vom 27.04.2026, Grünschnittabgabe am Recyclinghof Rosbach - fehlende Übergangslösungen zur Kenntnis genommen

AF/2026/081

1. Warum wurde die Nutzung der vorhandenen Treppe nicht durch eine pragmatische Übergangslösung ergänzt, indem – wie zuvor mündlich diskutiert – temporär ein  Radlader bereitgestellt wurde. Insbesondere am Mittwoch, dem Tag, an dem gezielt  Senioren zur Abgabe geraten wurde, wäre dies sinnvoll gewesen?

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Schaufel eines Radladers auf Kofferraumhöhe ein deutlich erleichtertes und barriereärmeres Entsorgen  insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger ermöglicht hätte.

Ein Radladereinsatz während des Publikumsverkehrs ist aus Arbeitsschutz- und Verkehrssicherungsgründen nicht als einfache Übergangslösung geeignet. Die einschlägigen Arbeitsschutzregeln verlangen eine Trennung von Personen-, Anliefer- und innerbetrieblichem Ver-kehr. Gerade Radlader mit Leichtgutschaufeln weisen erhebliche Sichtfeldeinschränkungen auf; aktuelle tödliche Unfälle auf Wertstoff- und Kompostanlagen zeigen die Relevanz dieser Gefahr. Eine Nutzung der Radladerschaufel als bürgernaher Einfüllpunkt wäre daher nicht verantwortbar.

2. Warum wurde nicht vorübergehend ein Bereich des Hofes freigeräumt, um Grünschnitt ebenerdig abzulegen, der anschließend mittels Radlader in die Container verbracht werden könnte?

Bei der Frage zu 2 ist dies ebenfalls zu beachten. Die Abwurfstelle muss so groß dimensioniert sein, dass das Volumen eines ca. 38 m³ dorthin passt, Rangierfläche besteht, sie einsehbar ist. Das Rangieren mit einem Radlader während der Öffnungszeiten ist nicht sicher.

https://www.welt.de/regionales/nrw/article68b5ccc6cf33b514cb80e811/Toedlicher-Unfall-56-Jaehriger-von-Radlader-ueberrollt.html?utm_source=chatgpt.com

https://www.welt.de/regionales/nrw/article69a5ba42cc6f44c0f427a911/37-jaehrige-beim-ran-gieren-mit-radlader-ueberrollt-tot.html?utm_source=chatgpt.com

https://www.bild.de/regional/mecklenburg-vorpommern/neppermin-tragischer-unfall-auf-wert-stoffhof-6882223d0e680a76f4e943f7?utm_source=chatgpt.com

Die nun gewählte Variante mit zwei niedrigen Containern vermeidet diese Unfallgefahren. 2

3. Aus welchen Gründen wurden derartige oder vergleichbare einfache und kostenneutrale Übergangslösungen den Bürgerinnen und Bürgern trotz der vorausgegangenen öffentlichen Diskussion nicht angeboten?

Die Flächen im Bereich des Bauhofgeländes sind bereits ausgelastet. Eine Fläche zur Verbesserung der Situation bedarf einer größeren Fläche, dies erfordert eine komplette Betrachtung aller genutzten Flächen. Dies erfolgt aktuell im Zuge der Ersatzbeschaffung Waage.

Zu 15.

Anfrage der Fraktion STIMME vom 27.04.2026, Sachstandsabfrage zur weiteren Entwicklung und Vermarktung der verbleibenden Flächen im Gewerbegebiet Rosbach zur Kenntnis genommen

AF/2026/082

1. Wie ist der aktuelle Stand der Vermarktung der noch verfügbaren Gewerbegrundstücke (Anzahl freier, reservierter bzw. in Verhandlung befindlicher Flächen)?

Mit den Restflächen des ersten Bauabschnitts, welche gemeinsam mit den Flächen des zweiten Bauabschnitts vermarktet werden, standen der Stadt Rosbach v. d. Höhe 96.677 m² Gewerbefläche im Gebiet Südumgehung Ost zur Verfügung. Dem gegenüber steht eine Nachfrage von rund 740.000 m², die sich auf etwa 225 Bewerbungen aufteilen.

Mit aktuellem Stand wurden Gewerbeflächen in einer Größenordnung von 73.175 m² (76 %) an elf Vorhaben verkauft. Für weitere 8.624 m² (9 %) befindet sich die Verwaltung in konkreten Ansiedlungsgesprächen mit zwei Unternehmen. Drei Flurstücke mit insgesamt 14.224 m² (15 %) noch zur Verfügung – eines davon (8.784 m²) ist – bei Bedarf – realistisch in zwei Teilstücke aufteilbar. Für dieses explizite Grundstück stand die Verwaltung im vergangenen Jahr mit zwei Unternehmen im konkreten Austausch zu Ansiedlungen. Diese führten jedoch schlussendlich aus unterschiedlichen Gründen nicht zu Gremienvorlage für Verkaufsbeschlüsse.

Der aktuelle Vermarktungsstand ist im beigefügten Plan grafisch aufbereitet.

2. Welche konkreten Planungen bestehen für die noch unbebauten Flächen?

Die noch nicht bebauten Flächen sind teilweise bereits verkauft (Rechzentrum firstcolo 11.555 m², Unternehmensgruppe Schweng 3.213 m²), befinden sich in konkreter Vorbereitung für Verkaufsbeschlüsse (8.624 m², s. 1.), oder stehen noch zur Vermarktung zur Verfügung (14.224 m², s. 1.). Bei den beiden in Planung befindlichen Flächen handelt es sich um Vorhaben aus den Bereichen Personaldienstleistung bzw. Freizeitgestaltung.

3. Gibt es bereits Interessenten oder laufende Verhandlungen für diese Grundstücke (soweit öffentlich darstellbar)?

s. 2.

4. Wann ist mit weiteren Baubeginnen auf den verbleibenden Flächen zu rechnen?

Das Bauvorhaben von firstcolo wird zeitnah starten, der Spatenstich erfolgt im Juni. Die Fertigstellung ist laut aktueller Planung im vierten Quartal 2027 geplant, die Inbetriebnahme des Rechenzentrums erfolgt unmittelbar darauf. Das Vorhaben der Unternehmensgruppe Schweng befindet sich im Bauantragsverfahren – die Stadt wurde bereits zur Stellungnahme aufgefordert und hat diese am 11. März positiv beantwortet. Für die in Planung befindlichen Flächen gilt, dass die Umsetzung jeweils zeitnah nach positiver politischer Entscheidung zum Verkauf der Grundstücke erfolgen soll.

5. Welche zeitliche Perspektive sieht die Stadt für die vollständige Entwicklung bzw. Auslastung des Gewerbegebietes?

Weiterhin gehen bei der Wirtschaftsförderung regelmäßig Ansiedlungsanfragen ein. Der Wirtschaftsstandort Rosbach v. d. Höhe ist (auch) für Unternehmen von Außerhalb hochattraktiv. Die Vermarktungsstrategie der Kommune beruht auf einem qualitativen Ansatz: Auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28. Februar 2023 (GRV/2023/451) kommen nur solche Unternehmen für eine Ansiedlung in Frage, die die hohen Mindestanforderungen erfüllen (mind. 70 % der Maximalpunktzahl in der Bewertungsmatrix). Diese Hürde nehmen etwa 10 % der eingehenden Bewerbungen. Ziel ist es, den Standort zielgerichtet, bestmöglich und in jeder Hinsicht nachhaltig weiterzuentwickeln. Die zeitliche Perspektive ist in erheblichem Maß davon abhängig, welche Unternehmen sich mit welchen Vorhaben auf Flächen am Standort bewerben. Die Stadt begleitet laufende Prozesse so, dass diese mög-lichst zeiteffizient von der Interessensbekundung, über die Bewerbung und den Verkaufsbeschluss, bis zur baulichen Umsetzung gestaltet werden. Auch hier besteht jedoch eine Abhängigkeit von den Bewerbern (Einreichung aller Unterlagen, Bauverpflichtung, etc.) sowie von Dritten (u.a. Baugenehmigung). Der bisherige Vermarktungsprozess hat zudem gezeigt, dass Flächenreserven (unterschiedlicher Größenordnung) durchaus von Vorteil sein können, um auf eingehende hochattraktive Bewerbungen reagieren zu können.

6. Welche Maßnahmen plant die Stadt, um die Vermarktung der restlichen Flächen aktiv voranzubringen?

Die Flächen werden auf der städtischen Homepage abgebildet. Zudem steht die Wirtschaftsförderung in regelmäßigem Austausch mit (über-)regionalen (Vermarktungs-)Partner, wie der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung im Wetteraukreis, der FrankfurtRheinMain GmbH oder der Hessen Trade and Invest, welche die Verfügbarkeit der kommunalen Flächen in Rosbach auch in ihren jeweiligen Netzwerken kommunizieren. Die Wirtschaftsförderung nimmt zudem seit 2021 jährlich als Besucher auf der Immobilienmesse Expo Real teil, in deren Rahmen u.a. Gespräche mit Projektentwicklern und Unternehmen geführt werden.

7. Sind seitens der Stadt Anpassungen der ursprünglichen Planung oder Strategie vorgesehen, und wenn ja, welche?

Für die aktuell in Vermarktung befindlichen Bauabschnitte sind derzeit keine (weiteren) Anpassungen der Vergabemethodik, oder der Vermarktungsstrategie vorgesehen.

Für einen möglichen dritten Bauabschnitt soll die Vergabemethodik erneut eruiert und auf die dann geltenden politischen Wünsche und grundlegenden Anforderungen angepasst werden. Zudem kann die Beteiligung an einem Gemeinschaftsstand der Kreiswirtschaftsförderung zusammen mit interessierten Wetterauer Kommunen auf der Expo Real (wie seit 2024 praktiziert) die proaktive Vermarktung der Flächen fördern.

Ende des Protokolls

Vorsitz:

Katharina Hantl

Protokollführung:

Julia Ziegeler