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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 32/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

hier: Vollsperrung in der Rosenstraße Einmündung Rodheimer Straße

Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende

verkehrsregelnde Anordnung

getroffen:

Aufgrund von Arbeiten zum Herstellen von Hausanschlüssen wird es erforderlich die Rosenstraße an der Einmündung zur Rodheimer Straße vom 14.08.2023 bis voraussichtlich 01.09.2023 Uhr für den Fahrverkehr voll zu sperren.

Die Rosenstraße bleibt aus Richtung Taunusblick bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.

Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.

Rosbach v. d. Höhe, den 07.08.2023

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-
(Maar)
Bürgermeister