hier: Vollsperrung in der Rosenstraße Einmündung Rodheimer Straße
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund von Arbeiten zum Herstellen von Hausanschlüssen wird es erforderlich die Rosenstraße an der Einmündung zur Rodheimer Straße vom 14.08.2023 bis voraussichtlich 01.09.2023 Uhr für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Rosenstraße bleibt aus Richtung Taunusblick bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 07.08.2023