hier: Vollsperrung in der Sudetenstraße
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund von Sanierungsarbeiten im Butzbacher Pfad wird es erforderlich, die Sudetenstraße im Mündungsbereich Butzbacher Pfad in der Zeit vom 15.08. bis voraussichtlich 28.08.2022 voll zu sperren.
Die Sudetenstraße bleibt aus der Richtung „Spessartstraße“ als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v.d.Höhe, den 10.08.2022