hier: Teilsperrungen mit Einbahnstraßenregelung Ringstraße und Junkergasse
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund von Arbeiten an der Versorgungsleitung werden Teilsperrungen mit Einbahnstraßenregelungen in der Ringstraße und in der Junkergasse erforderlich. Die Sperrungen werden in 2 nacheinander folgenden Bauabschnitten in der Zeit vom 05.09. bis voraussichtlich 14.10.2022 durchgeführt.
Für die Dauer der jeweiligen Bauarbeiten wird die Ringstraße als Einbahnstraße in Richtung Junkergasse und die Junkergasse zwischen Neue Straße und Ringstraße als Einbahnstraße in Richtung Hauptstraße eingerichtet.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v.d.Höhe, den 16.08.2022