hier: Vollsperrung in der Querstraße
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Gerüststellung wird es erforderlich die Querstraße Höhe der Hausnummer 2 vom 21.08.2024 bis zum 20.09.2024 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Querstraße bleibt aus der Richtung Steinstraße bzw. Baidergasse bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 20.08.2024