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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 34/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 03. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Sitzungstermin:

Dienstag, 09.06.2026

Sitzungsbeginn:

20:05 Uhr

Sitzungsende:

21:11 Uhr

Raum, Ort:

Saal, Bürgerhaus Rodheim, Grabengasse 12, 61191 Rosbach v. d. Höhe

Anwesenheitsliste

Anwesend

Vorsitz

Katharina Hantl - CDU 

Mitglieder

Dr. Philipp Gerlach - CDU

Heiko Müller - CDU

Harry Paduch - CDU

Katharina Schäfer - CDU

Henrik Schnabel - CDU

 ab 20:13 Uhr

Marco See - CDU

Alexander von Griesheim - CDU

Christian Habrecht - STIMME

Walter Horz - STIMME

Christoph Käding - STIMME

Andreas Kunkel - STIMME

Andrea Overhage - STIMME

Mathilda Willitsch - STIMME

Arne Drinkuth - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nicole Jeritslev - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Uta Meißner - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Dr. Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beate Karschny - FWG

Christian Lamping - FWG

Gerhard Metzger - FWG

Rainer Schaub - FWG

Claudia Hetjes - SPD

Armin Hofmann - SPD

Tom Jacob - SPD

Peter Kopp - SPD

Hans-Otto Jacobi - FDP

Jens Christopher Jacobi - FDP

Magistrat

Guido Martin - CDU 

Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD 

Gerd Bourda - STIMME 

Norbert Schön - STIMME 

Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

Gerald Harff - FWG 

Steffen Maar - parteilos 

Johann Baptist Schneiderbauer - CDU 

Abwesend

Mitglieder

Jörg Egerter - CDU

 entschuldigt

Virginia Neisel - STIMME

entschuldigt

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

TOP

Betreff

Vorlage

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.05.2026

3

(Nachtrag)

Mitteilungen 09.06.2026

MV/2026/153

3.1

Jugendarbeit Rosbach Jahresbericht 2025

MV/2026/051

3.2

Stadt Rosbach vor der Höhe Kindertagesstätten Bedarfsplan für 2026/2027 und Ausblick für 2027/2028

MV/2026/052-1

3.3

Gewährung einer Zuweisung aus dem Landesausgleichstock

MV/2026/104

4

(Nachtrag)

Kleine Anfragen 09.06.2026

AF/2026/154

5

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.Höhe, Bebauungsplan OR/28 „In der Preul“ 2. Änderung, Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB i. V. m. § 12 BauGB

hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss zur Einleitung der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 13a BauGB

GRV/2026/072

6

Kinderbetreuung:

Änderung der Kindertagesstättensatzung der Stadt Rosbach v. d. Höhe;

Änderung der Elternbeiratssatzung

GRV/2026/053-1

7

3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate

GRV/2026/066-1

8

Antrag der Fraktion STIMME vom 10.02.2026, Prüfung der Machbarkeit einer Verlegung der Stadtverwaltung der Stadt Rosbach v. d. Höhe in das neu zu errichtende Ärztehaus

AT/2026/342

9

Antrag der Fraktion CDU vom 30.05.2026, Öffnungszeiten Rodheimer Freibad

AT/2026/113

10

Antrag der Fraktion FWG vom 31.05.2026, Stellenbesetzungssperre Ordnungsamt

AT/2026/107

11

Antrag der Fraktion SPD vom 31.05.2026, Fragerecht in Ausschüssen

AT/2026/109

12

Anfrage der Fraktion FDP vom 30.05.2026, Sachstand Windrad-Bau in Rosbach

AF/2026/112

13

Anfrage der Fraktion FWG vom 31.05.2026, Ausbaupläne von Hessen Mobil bzgl. der B455 zwischen der A5 und dem Knoten Süd

AF/2026/111

14

Anfrage der Fraktion SPD vom 31.05.2026, Anzahl Defibrillatoren

AF/2026/108

15

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN vom 31.05.2026, Ausbau der Bahnhöfe als kommunale Nahverkehrsknotenpunkte zu Mobilitätsstationen

AF/2026/113

Protokoll

Öffentlicher Teil

Zu 1.

Eröffnung der Sitzung

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 05. Juni 2026 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.

Der Ältestenrat schlägt vor:

TOP 6 und 7 sollen ohne Aussprache erfolgen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der so geänderten Tagesordnung zu.

Zu 2.

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.05.2026

Die Niederschrift vom 05.05.2026 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Zu 3.

Mitteilungen 09.06.2026

MV/2026/153

Baugebiet Am Belgesbaum, 1. Bauabschnitt

Hier: Ankauf von Ökopunkten

Der Abschluss eines Vertrages zum Erwerb von 824.000 Öko-/Biotopwertpunkten zum Preis von brutto 458.000,00 € wurde beschlossen.

Die Biotopwertpunkte dienen dem Ausgleichsbedarf des Baugebietes RH 14 „Am Belgesbaum, 1. Bauabschnitt“.

Bauantrag: Homburger Straße 30, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Umnutzung Gaststätte in Büro und barrierefreie Wohnung im Erdgeschoss, Er-weiterungsbau durch Gaubenanbau und Errichtung von Balkonen, sowie Ausbau Spitzbo-den zur Errichtung einer Wohneinheit

Der beantragten Umnutzung einer Gaststätte in eine Bürofläche, der Errichtung einer barrierefreien Wohnung im Erdgeschoss, die Erweiterung durch Gaubenanbau, die Errichtung neuer Balkone sowie der Ausbau des Spitzbodens zur Errichtung einer Wohneinheit des bestehenden Mehrfami-lien- und Geschäftshauses Homburger Straße 30 wurde zugestimmt.

Bauantrag: Quellenweg 1, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Wohnhausaufstockung und Umbau; Veränderte Ausführung - Befreiung -

Der beantragten Wohnausaufstockung und dem Umbau in Quellenweg 1 wurde zugestimmt.

Der beantragten Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Geschossigkeit wird aufgrund Begründung im vorliegenden Einzelfall zugunsten des Wärmeschutzes zugestimmt. Anschließend lässt er über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

Bauvoranfrage: Am Pfingstborn 6a, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: "Erstellung von 14 PKW-Stellplätzen"

Der Magistrat hat zur Bauvoranfrage „Erstellung von 14 zusätzlichen PKW-Stellplätzen“ für Am Pfingstborn 6a wie folgt Stellung genommen:

Unter Vorbehalt der Zustimmung des Fachdienstes Bauordnung des Wetteraukreises und der Unteren Naturschutzbehörde wird der Verlagerung von zehn per Baulast gesicherten notwendigen Stellplätzen und der Errichtung von somit insgesamt 23 Stellplätzen (davon 14 neu) auf dem Grundstück Am Pfingstborn 6a (Gemarkung Ober-Rosbach, Flur 1, Flurstücke 1199/1, 1204 und 1205) zugestimmt.

Es ist die Mindeststellplatzgröße gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Rosbach zu beachten und die unabhängige Anfahrbarkeit nachzuweisen.

Bauantrag: Waldstraße 23, Gemarkung Rodheim, Flur 20, Flurstück 106/2, Vorhaben: Errichtung einer doppelseitig unbeleuchteten Werbeanlage

Der Errichtung einer unbeleuchteten, doppelseitigen Werbeanlage in der Waldstraße 23 wurde nicht zugestimmt.

Formlose Anfrage: Mühlweg, Gemarkung Rodheim

Vorhaben: Errichtung eines Einfamilienhauses

Der Magistrat hat zu der formlosen Anfrage über den Bau eines Einfamilien-Bungalows auf dem unbebauten Flurstück 304/9 der Flur 8 in der Gemarkung Rodheim wie folgt Stellung genommen:

Zu 1 und 2: Aufgrund der vorhandenen Bebauung im Mühlweg kann das Einfügen nach § 34 Abs. 1 BauGB aus Sicht der Stadt Rosbach bejaht werden. Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass der Fachdienst Bauordnung des Wetteraukreises dies anders beurteilt.

Zu 3: Die Zulässigkeit der geplanten Grenzbebauung der Nebengebäude (Garage, Schuppen, Fahrrad-Unterstellplatz) ist im Wesentlichen bauordnungsrechtlich zu beurteilen. Nach vorläufiger Einschätzung der Stadt Rosbach ist eine Grenzbebauung gemäß § 6 Abs. 10 HBO grundsätzlich möglich. Zur abschließenden Prüfung ist dies mit dem Wetteraukreis zu klären.

Zu 4: Hinsichtlich der eingetragenen Grunddienstbarkeit zugunsten des Nachbargrundstücks Mühlweg 23 (Sicherung des Dachüberstandes) kann die Stadt Rosbach keine Aussage treffen. Die Auswirkungen der Grunddienstbarkeit auf das geplante Vorhaben sind im Rahmen der Abstimmung mit dem Wetteraukreis zu klären.

Die vorstehenden Einschätzungen und Ausführungen erfolgen ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass die Erschließung des Grundstücks (insbesondere Zufahrt sowie Ver- und Entsorgung) noch mit dem Baumanagement I der Stadt Rosbach abzustimmen ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich insgesamt um eine unverbindliche Einschätzung der Stadt Rosbach handelt und die abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit bzw. Genehmigungsfähigkeit allein bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde, dem Wetteraukreis, liegt.

Grundstücksangelegenheiten

Prüfung und Entscheidung über die Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts

Der Magistrat hat beschlossen:

Bezüglich des Gewässerrandstreifens mit einer Fläche von ca. 510 m² der Grundstücke Gemarkung Nieder-Rosbach, Flur 5, Flurstücke 111 und 112, Brunnenmühle, wird auf das gesetzliche Vorkaufsrecht nach § 23 HWG (Hessisches Wassergesetz) verzichtet und stattdessen Verhandlungen zum Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages für die betroffene Fläche aufgenommen.

Ankauf eines Ackergrundstücks

Hier: Gemarkung Rodheim, Flur 12, Flurstück 49

Die Stadt erwirbt das Ackergrundstück in der Gemarkung Rodheim, Bei den Tannen, mit einer Größe von 9.293 m². Der Kaufpreis beträgt 32.500,00 € (3,50 €/m²).

Vermietung einer städtischen Wohnung - Preulgasse 42, 1. OG rechts

Es wurde beschlossen, die im 1. Obergeschoss gelegene 3-ZKB-Wohnung im Mehrfamilienhaus Preulgasse 42 mit einer Wohnfläche von ca. 66,00 m² zum nächstmöglichen Termin zu einem Nettomietpreis von monatlich 534,60 € zu vermieten.

Grundhafte Sanierung Feuerwehr Rosbach - Gerüstbau Nachtrag NA1

Die Beauftragung des Nachtragsangebotes vom 15.01.2026 in Höhe von 40.500,00 € brutto wurde beschlossen.

Sanierung Kreuzungsbereich Friedberger Str. / Schützenrain

Der Kreuzungsbereich Friedberger Str./Schützenrain wird komplett instandgesetzt, der Ausbau erfolgt nicht als Pflasterung, sondern in Asphalt.

Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft

Die Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hat die Daseinsvorsorge in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Mobilität, Digitalisierung und Freizeit bewertet. Rosbach vor der Höhe erreicht im bundesweiten Vergleich der 10.817 ausgewerteten Städte und Gemeinden einen hervorragen-den 931. Platz und gehört damit zur Spitzengruppe in Deutschland (besten rund 9% aller Kommunen). Wir werden insgesamt mit der Bestnote „sehr gut“ eingestuft. Besonders stark ist das Ergebnis im Vergleich mit ähnlich großen Kommunen: Unter den Städten und Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern belegt Rosbach bundesweit Platz 417 von 9.817 – ein Platz unter den besten fünf Prozent Deutschlands. Im Wetteraukreis sind (unabhängig von der Größe der Kommune) nur Friedberg, Bad Nauheim, Bad Vilbel und Butzbach vor uns. Das Ergebnis bestätigt die hohe Lebensqualität und die gute Infrastruktur unserer Stadt.

Beschlüsse aus der Betriebskommission:

EKVO - Wiederholungsbefahrung 2026 - Auftrag Befahrung

Die Beauftragung der Leistungen für die Wiederholungsbefahrungen von Teilen des Kanalnetzes im Rahmen der EKVO wurde beschlossen.

Die Beauftragung erfolgt auf der Basis der angebotenen Einheitspreise.

Die Auftragssumme beläuft sich auf 44.300,00 € brutto.

Herr Heiko Müller berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 21.05.2026 getagt hat. Folgende Punkte wurden behandelt:

-

Wahlen Vorsitz, Schriftführer

-

Änderung der Kindertagesstättensatzung, Änderung der Elternbeiratssatzung

-

Antrag der Fraktion STIMME, Übersicht über noch nicht umgesetzte Beschlüsse und Investitionsmaßnahmen

-

3. Satzung zur Änderung der Spielapparatesteuer

-

Antrag der Fraktion SPD, Analyse der städtischen Verwaltung durch ein Beratungsunternehmen

-

Antrag der Fraktion STIMME, Verlegung der Stadtverwaltung in das neu zu errichtende Ärztehaus

Herr Walter Horz berichtet, dass der Umwelt- und Planungsausschuss am 19.05.2026 getagt hat. Folgende Punkte wurden behandelt:

-

Wahlen Vorsitz, Schriftführer

-

Bauleitplanung der Stadt Rosbach, „In der Preul“, Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung, hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss zur Einleitung der Beteiligungsverfahren

-

Antrag der Fraktion SPD, Barrierefreiheit Trauerhalle Rodheim

-

Antrag der Fraktion STIMME, Verlegung der Stadtverwaltung in das neu zu errichtende Ärztehaus

Zu 3.1.

Jugendarbeit Rosbach Jahresbericht 2025

MV/2026/051

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2026/051 wird verwiesen.

Zu 3.2.

Stadt Rosbach vor der Höhe Kindertagesstätten Bedarfsplan für 2026/2027 und Ausblick für 2027/2028

MV/2026/052-1

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2026/052-1 wird verwiesen.

Zu 3.3.

Gewährung einer Zuweisung aus dem Landesausgleichstock

MV/2026/104

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2026/104 wird verwiesen.

Zu 4.

Kleine Anfragen 09.06.2026

AF/2026/154

Es liegt eine kleine Anfrage der Fraktion STIMME zur Situation Bauleitplan Harbmühle vor.

Mit der Gremienvorlage GRV/2025/018-2 wurden der Beschluss zur Ermächtigung zum Abschluss eines Durchführungsvertrages sowie der Aufstellungsbeschluss für die Außenbereichssatzung „Harbmühle“ in Ober-Rosbach gefasst.

1.

Wie ist der aktuelle Sachstand des Verfahrens zur Aufstellung der Außenbereichssatzung „Harbmühle“?

 

Das formale Verfahren zur Aufstellung der Außenbereichssatzung „Harbmühle“ ruht derzeit.

2.

Welche Verfahrensschritte wurden seit dem Aufstellungsbeschluss durchgeführt?

 

Nach dem Aufstellungsbeschluss fand die formale Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit in der Zeit vom 07.11. bis 05.12.2025 statt.

3.

Welche Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt und liegen bereits Stellungnahmen vor?

 

Alle üblichen Träger öffentlicher Belange (TÖBs), wie übergeordnete Behörden, Verbände etc. der Bauleitplanung wurden beteiligt. Im Rahmen der TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung sind Stellungnahmen eingegangen.

 

Insbesondere von den übergeordneten Behörden und dem Regionalverband sind negative Stellungnahmen betreffend der Verfahrenswahl Außenbereichsatzung und der gleichzeitig umfangreichen, detaillierten Festsetzungen im Entwurf sowie deren Größe eingegangen.

4.

Welche weiteren Verfahrensschritte sind vorgesehen und welcher zeitliche Ablauf wird derzeit für den Abschluss des Verfahrens erwartet?

 

In Abstimmung mit dem Regionalverband, dem Regierungspräsidium und dem Wetteraukreis sowie den Eigentümern/Nutzern der Flächen wird derzeit umgeplant, mit dem Ziel einen Teil bereich mittels Außenbereichssatzung baurechtlich zu regeln und den Bestand zu sichern.

 

Da der gesamte Geltungsbereich nicht über die Außenbereichssatzung abgedeckt werden kann, ist ggfs. ein Bebauungsplan mit Festsetzungen für Mischgebiet und (eingeschränktes) Gewerbegebiet für einen Teilbereich aufzustellen.

 

Derzeit läuft die Abstimmung eines Entwurfs. Sobald dieser mit den o.g. Akteuren fixiert ist, wird dieser der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung vorgelegt. Zeitliches Ziel ist der kommende Herbst.

5.

Bestehen aus Sicht des Magistrats Hindernisse oder offene Fragestellungen, die zu Verzögerungen führen könnten?

 

Siehe oben.

Es liegt eine weitere kleine Anfrage der Fraktion FDP zum Quartalsbericht vor. Diese wird vom Bürgermeister mündlich beantwortet:

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage und angesichts der erhobenen Foderungen für weitere Ausgaben werde ich Sie in der heutigen Stadtverordnetenversammlung fragen:

1. Was ist der Grund, weswegen den Stadtverordneten bislang der Quartalsbericht über das I. Quartal 2026 noch nicht vorgelegt wurde?

Bürgermeister Maar erklärt, dass es hierfür mehrere Gründe gibt.

Der 1. Grund ist die personelle Situation in der Finanzabteilung. Seit dem 30.09.2025 ist in der Finanzabteilung eine Vollzeitstelle unbesetzt gewesen. Diese Stelle konnte erst jetzt mit einer ausgelernten Nachwuchskraft aus dem eigenen Ausbildungsjahrgang wiederbesetzt werden. Zusätzlich fällt seit dem 01.12.2025 ein Mitarbeiter aufgrund einer Langzeiterkrankung aus. Vor diesem Hintergrund mussten die vorhandenen personellen Ressourcen auf die gesetzlich zwingenden und fristgebundenen Aufgaben konzentriert werden (Haushaltsaufstellung und -vollzug, Jahresabschlüsse, Meldungen an Aufsichtsbehörden).

Der 2. Grund ist die begrenzte Aussagekraft eines Berichts zum 31.03.2026. Ein Bericht zum ersten Quartal war auch in der Vergangenheit nur eingeschränkt aussagekräftig, insbesondere mit Blick auf die für Rosbach zentralen Ertragsposten:

Die Gewerbesteuer ist zum 31.03. in aller Regel noch nicht in ausreichendem Umfang veranlagt, da die Unternehmen ihre Steuererklärungen für das Vorvorjahr (hier 2024) erfahrungsgemäß erst bis Ende April 2026 beim Finanzamt einreichen. Die für die Gewerbesteuer maßgeblichen Steuermessbescheide gehen meist erst im Laufe des zweiten, teils sogar des dritten Quartals bei der Stadt ein. Die für die Prognose der Einkommensteueranteile und Schlüsselzuweisungen wichtige Mai-Steuerschätzung liegt zum 31.03. noch nicht vor.

Ein Bericht per 31.03. würde daher nur einen sehr eingeschränkten Informationsgehalt bieten.

Zum 30.06. soll der nächste Quartalsbericht erstellt werden und der Stadtverordnetenversammmlung vorgelegt werden.

2. Wie hat sich periodenbezogen bislang die Gesamtsumme städtischer Einnahmen im Verhältnis zu den Erwartungen laut Haushaltsplan entwickelt?

Bürgermeister Maar erläutert die aktuellen Steuereinnahmen und weist auf eine derzeitige Differenz von etwa zwei Millionen Euro hin. Er erklärt, dass sich dieser Betrag voraussichtlich noch verändern wird, da ein Großteil der Gewerbesteuer im 1. Quartal noch nicht eingegangen ist. Mit Blick auf die Tagesordnung regt er an, das noch fehlende Aufkommen zu berücksichtigen und sich zu überlegen, für welche Zwecke die verfügbaren Mittel eingesetzt werden sollen.

Zu 5.

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.Höhe, Bebauungsplan OR/28 „In der Preul“ 2. Änderung, Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB i. V. m. § 12 BauGB

hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss zur Einleitung der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 13a BauGB

GRV/2026/072

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2026/072 wird verwiesen.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach vor der Höhe beschließt:

a)

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes OR/28 „In der Preul“ 2. Änderung - Stand April 2026, bestehend aus Plankarte, Textlichen Festsetzungen, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltfachbeitrag mit artenschutzrechtlicher Bewertung, Ingenieurgeologischem Gutachten und Schalltechnischer Stellungnahme, wird beschlossen.

b)

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Begründung sind in der nach a) vorliegenden Fassung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen und zeitgleich öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Veröffentlichung zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

c)

Der Aufstellungsbeschluss und die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind ortsüblich bekannt zu machen.

d)

Alle im Rahmen der förmlichen Beteiligungsverfahren eingehenden Einwendungen und Stellungnahmen sind zu prüfen und mit fachlicher Beurteilung zur Beratung sowie Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

Zu 6.

Kinderbetreuung:

Änderung der Kindertagesstättensatzung der Stadt Rosbach v. d. Höhe;

Änderung der Elternbeiratssatzung

GRV/2026/053-1

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2026/053-1 wird verwiesen.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.

Beschluss:

Die Kindertagesstättensatzung der Stadt Rosbach v. d. Höhe mit dem Entwurfstand 20.04.2026 wird beschlossen.

Die Satzung über die Bildung und die Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat sowie Stadtelternvertretung und der „Arbeitsgruppe Kinderbetreuung“ für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rosbach v. d. Höhe mit Entwurfstand 28.05.2026 wird beschlossen.

Das Merkblatt Datenschutzhinweise gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung zu Vormerkung, Anmeldung und Nutzung unserer Kindergärten, Kernzeitbetreuungen, erweiterten Betreuung und Ferienbetreuung wird zur Kenntnis genommen.

Das Merkblatt Datenschutzhinweise gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung zu Stadtelternbeirat wird zur Kenntnis genommen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

Zu 7.

3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate

GRV/2026/066-1

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2026/066-1 wird verwiesen.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.

Beschluss:

Die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung Spieleappartesteuer wird wie folgt beschlossen:

§ 4

(1)

Die Steuer beträgt zu § 2 je angefangenem Kalendermonat und Apparat

 

1.

für Apparate mit Gewinnmöglichkeit

 

 

a)

in Spielhallen 25 v.H. der Bruttokasse,

 

 

b)

in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten 25 v.H. der Bruttokasse,

 

2.

- entfällt -

 

3.

- entfällt –

Die Satzungsänderung tritt zum 01.07.2026 in Kraft.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

Zu 8.

Antrag der Fraktion STIMME vom 10.02.2026, Prüfung der Machbarkeit einer Verlegung der Stadtverwaltung der Stadt Rosbach v. d. Höhe in das neu zu errichtende Ärztehaus

AT/2026/342

Die antragstellende Fraktion teilt mit, dass der Antrag als erledigt gilt.

Zu 9.

Antrag der Fraktion CDU vom 30.05.2026, Öffnungszeiten Rodheimer Freibad

AT/2026/113

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion CDU vor.

Herr Drinkuth verlässt wegen Befangenheit den Saal.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Rodheimer Freibad künftig auch mittwochs durchgängig zu öffnen und damit an sieben Tagen in der Woche für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen. Sollte dies für die laufende Saison zu kurzfristig sein und durch den Magistrat nicht beeinflussbare Gründe dem entgegenstehen, so sind bereits in 2026 die Voraussetzungen zu schaffen, damit die siebentägige Öffnung des Freibads zur Badesaison 2027 gewährleistet wird.

Die Fraktion BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN legen einen Änderungsantrag vor.

Der 2. Satz (ab „Sollte...) wird durch folgenden Text ersetzt:

„Nach Abschluss der Badesaison soll eine Nachbetrachtung der Badesaison 2026 erfolgen. Ziel ist es, mögliche Verbesserungen bzw. notwendige Änderungen der beschlossenen „Neukonzeption für die Schwimmbadsaison 2026" zu prüfen. Dabei ist der Förderverein Rettungsschwimmer e.V. einzubeziehen. Über die Nachbetrachtung und geplante Änderungen für die Badesaison 2027 wird im Haupt- und Finanzausschuss berichtet."

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Änderungsantrag zu.

Herr Drinkuth wird wieder in den Saal gerufen, das Ergebnis wird mitgeteilt.

Zu 10.

Antrag der Fraktion FWG vom 31.05.2026, Stellenbesetzungssperre Ordnungsamt

AT/2026/107

Die antragstellende Fraktion stellt aufgrund der Haushaltslage den Antrag zurück. Der Antrag soll auf Wiedervorlage im September 2026 gestellt werden.

Zu 11.

Antrag der Fraktion SPD vom 31.05.2026, Fragerecht in Ausschüssen

AT/2026/109

Die antragstellende Fraktion zieht den Antrag zurück.

Zu 12.

Anfrage der Fraktion FDP vom 30.05.2026, Sachstand Windrad-Bau in Rosbach

AF/2026/112

Wegen massiver wirtschaftlicher Schwierigkeiten nach gravierenden Kursverlusten und ne-gativer Entwicklung im Geschäftsbericht 2025 sowie der Neubewertung des Windkraftportfo-lios von ABO Energy ist neben den empfindlichen Eingriffen in die Natur auch von deutlich verschlechterten finanziellen Bedingungen für die Stadt Rosbach bei dem Bau eines Wind-rads auszugehen. Als Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion teilte am 24. Februar 2026 Bürgermeister Maar mit, dass bei geänderter finanzieller Vertragsgrundlage ein neues Votum der Stadtverordneten einzuholen ist. Daher fragen wir den Magistrat:

1. Welche Möglichkeiten einer Vertragskündigung sieht der von der Stadt Rosbach mit dem Projektentwickler abgeschlossene Vertrag vor?

Der Stadt steht ein Kündigungsrecht zu, falls bis 3 Jahre nach vollständiger Vertragsuntezeichnung keine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImschG) vorliegt- Diese Frist läuft am 27.03.2027 aus.

2. Bürgermeister Maar kündigte an, dass Rosbach zusammen mit den Kommunen  Friedberg und Wehrheim gemeinsam das weitere Vorgehen abstimmen wird. Haben diesbezügliche Gespräche stattgefunden und welche Ergebnisse wurden erzielt oder zeichnen sich ab?

Es haben Gespräche mit den Nachbarkommunen und dem Land Hessen (Hessenforst) statt-gefunden. Dabei wurde vereinbart, dass gemeinsame Gespräche mit ABO Energy geführt werden. Weiterhin wurde vereinbart, dass zunächst abgewartet wird, bis ABO Energy mit einem Gesprächswunsch auf die Kommunen zukommt. Aufgrund bestehender wirksamer Verträge gibt es bisher keine Veranlassung selbst tätig zu werden.

3.Gibt es eine Initiative von ABO Energy, bestehende Verträge mit Rosbach oder anderen Kommunen neu zu verhandeln bzw. in Teilen anzupassen?

Bislang gibt es keine Initiative von ABO Energy, bestehende Verträge neu zu verhandeln oder anzupassen.

4. Welche Gespräche mit welchem Inhalt/Themen sind zwischenzeitlich mit ABO Energy  hinsichtlich des geltenden und ggfs. anzupassenden Vertrags geführt worden?

Es sind noch keine Gespräche mit ABO Energy zu dem bestehenden und ggfs. anzupassen-den Vertrag geführt worden.

5. Handelt es sich bei dem Netzgebiet, an das das geplante Vorhaben angeschlossen  werden soll, um ein „stark belastetes Netzgebiet“ im Sinne aktueller Regelungen des von der Bundesregierung vorgesehenen Netzpakets bzw. entsprechender gesetzlicher Folgeregelugen?

Darüber liegen dem Magistrat keine Informationen vor.

6. Welche Auswirkungen hätte ein Inkrafttreten des Netzpakets nach Magistratseinschätzung auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen des Vorhabens, insbesondere auf Einnahmen der Stadt Rosbach sowie Einnahmen einer gegebenenfalls zu beteiligenden Bürgerenergiege nossenschaft? Bitte erläutern Sie insbesondere Auswirkungen auf Einspeisevergütungen, Netzentgelte, Redispatch-Maßnahmen, Abregelungsrisiken oder sonstige Erlösbestandteile.

Da dem Magistrat keine Informationen zum Status des in Rosbach betroffenen Netzgebietes vorliegen, kann diese Frage nicht beantwortet werden.

7. Welchen Sachstand haben inzwischen Maßnahmen für Bau und Betrieb von  Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Stadt Rosbach?

Die Errichtung der Windkraftanlage von ABO Energy ruht derzeit, wie beschrieben. Alterric, die auf den Flächen des Bundesforstes am Winterstein den Windpark errichten, plant im Herbst mit dem Bau zu starten. Für diesen Windpark wird ebenso wie für den Windpark in Petterweil ein Umspannwerk in der Gemarkung Rodheim zur Einspeisung des produzierten Stroms an der Oberlandleitung der Avacon errichtet.

8. Wann soll nach Einschätzung des Magistrats mit dem Bau eines Windrads in Rosbach begonnen werden?

Mit dem Bau der Windkraftanlagen von Alterric wird im Herbst begonnen. Eine der fünf Anlagen steht dabei auf Ober-Rosbacher Gemarkung.

Da das Genehmigungsverfahren von ABO Energy nach Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImschG) auf Wunsch des Antragstellers derzeit ruht und ABO Energy noch nicht betreffend einem neuen Parklayout bzw. Pachtangebot bei den Kommunen vorstellig wurde, kann derzeit nicht eingeschätzt werden, wann dort begonnen wird.

Zu 13.

Anfrage der Fraktion FWG vom 31.05.2026, Ausbaupläne von Hessen Mobil bzgl. der B455 zwischen der A5 und dem Knoten Süd

AF/2026/111

1. Wann hat der Magistrat gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27. Januar 2026 zum oben genannten Antrag der FWG die benötigten Unterlagen bei Hessenmobil angefordert?

Am 29. Januar 2026 hat der Magistrat die Ausbaupläne zur B455 bei Hessenmobil angefordert. Hessenmobil hat diese der Verwaltung am 02. Februar zugesandt.

2. Wann gedenkt der Magistrat die entsprechenden Informationen den städtischen Gremien vorzulegen?

Mit der Mitteilungsvorlage MV/2026/742 vom 04. Februar 2026 hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2026 die Ausbaupläne von Hessenmobil mit entsprechendem Erläuterungsbericht, aus dem die Variantenbetrachtung hervorgeht, zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen stehen auch im neuen Allris uneingeschränkt zur Verfügung.

Zu 14.

Anfrage der Fraktion SPD vom 31.05.2026, Anzahl Defibrillatoren

AF/2026/108

1. Wie viele öffentlich zugängliche automatisierte externe Defibrillatoren (AED) werden durch die Stadt Rosbach v. d. Höhe vorgehalten?

Insgesamt werden 16 Defibrillatoren (AED) durch die Stadt Rosbach vorgehalten, 15 dieser Defibrillatoren sind öffentlich zugänglich.

2. An welchen Standorten im Stadtgebiet befinden sich diese Geräte?

Die Geräte befinden sich an folgenden Standorten:

  • • Sporthalle Eisenkrain
  • • Kapersburg-Turnhalle
  • • Turnhalle Haingraben
  • • Sporthalle Rodheim
  • • Freibad Rodheim
  • • Adolf-Reichwein-Halle
  • • Wasserburg
  • • Bürgerhaus Rodheim
  • • Rathaus, Homburger Str. 64
  • • Außenstelle Dieselstr. 12
  • • Bauhof
  • • Trauerhalle Rodheim
  • • Trauerhalle Ober Rosbach
  • • Trauerhalle Nieder Rosbach
  • • Feuerwehr Rodheim (im Einsatzwagen)

1. Welche Daten lassen sich für das Stadtgebiet Rosbach v. d. Höhe aus dem Deutschen Reanimationsregister beziehen, insbesondere zu außerklinischen Reanimationen (z. B. Fall-zahlen, Laienreanimationsquote, Überlebensraten, Outcome)?

Die städtischen Defibrillatoren mussten bislang noch nicht eingesetzt werden, so dass es daraus bislang keine Daten zu außerklinischen Reanimationen gibt.

Das Deutsche Reanimationsregister wird überwiegend von teilnehmenden Kliniken und Rettungsdiensten genutzt, deren jeweilige Fallzahlen etc. dort abgerufen werden könnten.

Das Register veröffentlicht überregionale Statistiken.

Öffentliche Fallzahlen nach einzelnen Städten oder Kommunen werde nicht frei veröffenlicht, so dass sich zum jetzigen Zeitpunkt keine Daten für das Stadtgebiet Rosbach v. d. Höhe aus dem Deutschen Reanimationsregister beziehen lassen.

2. In welchem Umfang werden städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Maßnahmen der Laienreanimation (Basic Life Support) geschult?

Die Maßnahmen der Laienreanimation sind Bestandteil der Ersthelferschulung. Aktuell haben wir 71 Ersthelfer.

3. In welchen zeitlichen Abständen erfolgen entsprechende Schulungen bzw.  Auffrischungen?

Die Ersthelfer werden alle zwei Jahre geschult. Zur Auffrischung gehört auch der Umgang mit den Defibrillatoren.

Zu 15.

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN vom 31.05.2026, Ausbau der Bahnhöfe als kommunale Nahverkehrsknotenpunkte zu Mobilitätsstationen

AF/2026/113

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 25. Februar 2025 beschlossen, dass sich die Stadt Rosbach vor der Höhe weiterhin am Projekt „Raum für neue Mobilität“ und der Antragsstellung auf Fördergelder nach dem Mobilitätsfördergesetz beteiligt. Das Projekt verfolgt das Ziel, die beiden Bahnhöfe im Stadtgebiet zu Mobilitätsstationen auszubauen.

Wir fragen den Magistrat nach dem aktuellen Stand der Umsetzung dieses Projekts und insbesondere nach dem Zeitplan für die Umsetzung von ersten Maßnahmen im Rahmen des Projekts.

Zuletzt wurde das Thema in der Stadtverordnetenversammlung am 06. Mai 2025 thematisiert. Im Rahmen der Vorlage GRV/2025/923-1-2 beschloss das Gremium die Platzierung der einzelnen Elemente anhand der beigefügten Planunterlagen. Am 04. Juni 2025 gab zudem noch der Senioren- und Inklusionsbeirat Rosbach v. d. Höhe seine positive Stellungnahme zum Projekt ab.

Im Rahmen aller Vorlagen zum Projekt wurde ein Zeitplan skizziert, der eine Antragsstellung zum 01. Juni 2025 vorsah. Der Antrag wurde fristgerecht eingereicht. Die Verwaltung gab alle hierfür notwendigen Informationen und Dokumente an den Regionalverband

FrankfurtRhein Main und den Wetteraukreis, welche gemeinsam als Projektkoordination für den Sammelantrag aller beteiligten Wetterauer Kommunen fungieren, weiter.

In den Vorlagen wurde auch beschrieben, dass die Bewilligung des Fördermittelbescheids bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen kann und entsprechend voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 erfolgen wird. Es wurde betont, dass die Kommune erst nach Erhalt des Förderbescheids final und verbindlich über die Teilnahme am Projekt entscheiden muss. Erst dann liegen auch alle Informationen in der entsprechenden Güte vor (z.B. zu den tatsächlichen Höhen der Gesamtkosten, der Fördersumme sowie des Eigenanteils).

In der Zwischenzeit wurde das Projekt weiter konkretisiert. So wurde von den Projektkoordinatoren (s.o.) eine Zweckvereinbarung vorbereitet, die im August durch Bürgermeister und Ersten Stadtrat unterzeichnet zurückgesandt wurde und in welcher unter anderem die Aufgabenteilung im Projekt zwischen Regionalverband, Wetteraukreis und Kommune geregelt ist. Für die Kommune sind dies insbesondere die Bereitstellung aller Unterlagen, die Planung sowie die Übernahme von möglichen Betriebs- und Wartungskosten (insb. für Sharing-Angebote), oder der Winterdienst. Auch mussten auf Nachforderung der Fördermittelgebers (Hessen Mobil) kleinere redaktionelle Änderungen an den eingereichten Plänen vorgenommen werden. Die Projektkoordination organisierte diverse Präsentationstermine mit Anbietern von e-Carsharing, e-Bikesharing (für Rosbach nicht relevant, weil nicht Teil der Stationen) und der weiteren Module. Auch wurden und werden Kosten weiter konkretisiert.

Zuletzt fand am 05. Mai eine Informationsveranstaltung für die beteiligten Wetterauer Kommunen statt. In dieser wurde folgende Aussage des Fördermittelgebers zum Projektstand zitiert: „Leider hat das Ministerium das Programm für das Jahr 2026 noch nicht beschlossen, daher sind Neubewilligungen noch nicht möglich. Der Programmvorschlag für das Förderprogrammjahr 2026 liegt dem Ministerium schon einige Zeit vor. Wir können derzeit nicht abschätzen, wann es diesbezüglich eine Entscheidung gibt“. Laut Projektkoordination genießt das Vorhaben weiterhin Priorität beim Land Hessen. Insbesondere solchen Kommunen, die Teil der Landesgartenschau im kommenden Jahr sind, wurde die Prüfung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns nahegelegt, um das Vorhaben rechtzeitig fertiggestellt zu haben. Für Rosbach erscheint diese Option nicht prioritär.

Die Stadt Rosbach v. d. Höhe hat alle bisher erforderlichen Schritte zur Teilnahme am Förderprojekt fristgerecht und vollständig erfüllt. Die weitere Umsetzung des Projekts ist nun von einer Grundsatzentscheidung auf Ebene des zuständigen hessischen Ministeriums abhängig. Ein konkreter Zeitplan für erste Umsetzungsmaßnahmen kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden.

Die Verwaltung steht in stetigem Austausch mit den Projektkoordinatorinnen von Regionalverband und Wetteraukreis und informiert die politischen Gremien über relevante Fortschritte im Projekt.

Vorsitz:

Katharina Hantl

Protokollführung:

Julia Ziegeler