hier: Sperrung eines Teilbereiches der Hauptstraße anlässlich des Rodheimer Bürger-Marktes
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Anlässlich des Rodheimer Bürger-Marktes wird die Hauptstraße zwischen Amtsgasse und Rosbacher Straße am 09.09.2023 von ca. 07.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr für den Fahrverkehr voll gesperrt.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis für die mit den Verkehrsmaßnahmen verbundenen Unannehmlichkeiten.
Rosbach v. d. Höhe, den 18.08.2023