hier: Vollsperrung in der Wethgasse
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich die Wethgasse im Einmündungsbereich der Hauptstraße vom 09.09.2024 bis voraussichtlich 13.09.2024 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Wethgasse bleibt aus der Richtung Grabengasse bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Die Hauptstraße wird im Zuge dieser Maßnahme nur halbseitig befahrbar sein.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 02.09.2024