| Sitzungstermin: | Dienstag, 18.06.2024, 20:00 Uhr |
| Raum, Ort: | Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal |
| Sitzungsbeginn: | 20:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 20:30 Uhr |
Anwesende:
Vorsitz
Herr Walter Horz - STIMME
Mitglieder
Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
| Herr Jörg Egerter - CDU | Vertretung für: Herrn Alexander von Griesheim |
| Herr Hans-Otto Jacobi - FDP | Vertretung für: Frau Elke Sommermeyer |
| Herr Walter Soff - FWG | |
| Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD | Vertretung für: Herrn Wolfgang Lingenau |
Magistrat
Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos
Verwaltung
| Stefan Sommer - | Schriftführer |
Gäste
Herr Dierschke -
Mitglieder
| Herr Marco See - CDU | entschuldigt |
| Herr Alexander von Griesheim - CDU | entschuldigt |
| Frau Elke Sommermeyer - FDP | entschuldigt |
| Herr Wolfgang Lingenau - SPD | entschuldigt |
Öffentlicher Teil:
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Genehmigung des Protokolls |
| 3 | Mitteilungen |
| 3.1 | Ehemaliges KITA-Gebäude Brüder-Grimm-Straße 2 Hier: Rückgabe durch den Wetteraukreis |
| 4 | Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe Bebauungsplan NR/14 "Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße" Hier: 1. Beschluss zu den Anregungen im Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Abs. 2 u § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 3. Bekanntmachung und Inkrafttreten |
| 5 | Verschiedenes |
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
Herr Horz eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.
Er begrüßt Herrn Dierschke vom Planungsbüro BLFP, der als Planer den TOP 4 ausführen wird.
| 2. | Genehmigung des Protokolls |
Das Protokoll der 29. Sitzung vom 18.04.2024 wird ohne Änderung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
| 3. | Mitteilungen |
Herr Bürgermeister Maar berichtet, dass der RMV eine Einladung zur Teilnahme an den Ausschusssitzungen abgelehnt hat. Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.
Herr Egerter nimmt ab 20:05 Uhr an der Sitzung in Vertretung von Herrn von Griesheim teil.
| 3.1. | Ehemaliges KITA-Gebäude Brüder-Grimm-Straße 2 Hier: Rückgabe durch den Wetteraukreis |
Herr Bürgermeister Maar berichtet, dass das ehemalige KITA-Gebäude Brüder-Grimm-Straße 2 seit dem 01.02.2023 als Unterkunft für Flüchtlinge durch den Wetteraukreis genutzt wird. Der Wetteraukreis hatte mitgeteilt, dass der hierzu geschlossen Vertrag bis zum 31.07.2024 nicht verlängert werden soll. Somit wird das Gebäude nach dem 31.07.2024 an die Stadt zurückgegeben.
Vor Nutzung des Objekts zur Flüchtlingsunterbringung, hatte der Umwelt- und Planungsausschuss am 26.10.2021 beschlossen, die nicht durch die Mülldeponie belastete Fläche einer Wohnbebauung zuzuführen. Über die konkrete Bebauung sollte gesondert entschieden werden.
Bis zur Sanierung und Inbetriebnahme des „Alten Rathauses“ in Ober-Rosbach sollte da Kita-Gebäude z.B. durch den Heimat- und Geschichtsverein und in Form eines Mehrgenerationenhauses genutzt werden.
Die Restfläche soll weiter als Spielplatz bzw. Bürgerpark genutzt werden.
Als nächster Schritt, wird die Umsetzung der Beschlusslage von 2021 auf Grundlage der aktuellen Rahmenbedingungen geprüft. Hier ergeht in Kürze eine entsprechende Mitteilungs- oder Beschlussvorlage.
| 4. | Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe Bebauungsplan NR/14 "Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße" Hier: 1. Beschluss zu den Anregungen im Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Abs. 2 u § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 3. Bekanntmachung und Inkrafttreten |
Herr Sommer leitet den Tagesordnungspunkt ein und verweist auf den auf die Informationen der Sitzungsvorlage. Zudem informiert er, dass entgegen der Angabe in der Vorlage ein möglicher Baubeginn nicht mehr in diesem Herbst stattfinden würde. Nach Einschätzung der Verwaltung und aufgrund der einzuhaltenden Regularien für genutzte Fördergelder über die Vergabe von Aufträgen, würde eine Umsetzung erst in der ersten Hälfte des kommenden Jahres 2025 möglich sein.
Im Anschluss fasst Herr Dierschke vom Planungsbüro BLFP das Verfahren und die angestrebte Planung noch einmal zusammen. Hierbei geht er auf letzte Änderungen ein, welche sich im Rahmen der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung ergeben hatten.
So wurden zum letzten Entwurf eine Konkretisierung von Festsetzungen getroffen. Diese waren
| - | die Verwendung von Regiosaatgut für die Grünflächen und der dauerhafte Erhalt des Extensivrasens sowie |
| - | die Benennung der Ökokontomaßnahme zur Kompensation des Bilanzierungsdefizits. |
Zudem wurde die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz angepasst, da auf eine 5m breite dreireihige Hecke verzichtet wurde, um stattdessen mehr Flexibilität in der Gestaltung der Grünflächen zu erhalten. Im Gegenzug wurde ein höheres Bilanzierungsdefizit in Kauf genommen, die über die Maßnahme „Punkteankauf von Gerty-Strohm-Stiftung“ vom Ökopunktekonto abgebucht wird.
Herr Dr. Rathjens fragt an, ob die Vergabe und die Überwachung der Gewerke durch das Baumanagement erfolgt. Schildert, dass dies noch derzeit noch nicht klar ist. Grundsätzlich werden die einzelnen Gewerke aber von der Stadt überwacht.
Herr Soff hinterfragt, ob das Schnittgut auf der Fläche verbleiben kann oder immer beseitigt werden muss. Herr Dierschke erläutert, dass es verbleiben kann und die Anzahl von durchzuführenden Mäharbeiten nicht begrenzt ist.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen bestehen, bittet der Ausschussvorsitzende um die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.
Beschluss:
| - | Die in der Anlage 1 befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) sowie 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen und Bedenken werden nach ausführlicher Darstellung und Beratung gebilligt und als Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen. |
| - | Der im Verfahren nach § 2 ff. BauGB aufgestellte Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen. Der Begründung zum Bebauungsplan wird zugestimmt und die zugehörigen Fachgutachten werden gebilligt. Eine Kopie des Bebauungsplanes mit Begründung wird dem Originalprotokoll der Stadtverordnetenversammlung beigefügt. |
| - | Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja
| 5. | Verschiedenes |
Herr Horz teilt mit, dass er bereits von mehreren Personen bzgl. des Zustands des Bestattungswalds angesprochen wurde. Holz liegt wild auf Wegen sowie dem Andachtsplatz herum. Zudem ist auch das Geländer im Bereich des Bestattungswalds im schlechten Zustand und scheint erneuert werden zu müssen.
Herr Maar schildert, dass dieser Bereich ebenfalls von Regularien betroffen ist, welche den Verbleib von Totholz vorgeben. Die Verwaltung wird dafür sorgen, dass Wege wieder begehbar und der Andachtsplatz in einen annehmbaren Zustand gebracht werden. Das Geländer soll noch ausgebessert werden. Daneben informiert er, dass aufgrund von Schäden durch Klima und Schädlingen bereits Personen angefragt hatten, ob Bäume zurückgegeben werden können. Eine Besserung des Zustands des Waldes ist insbesondere aufgrund von Klimaveränderung und Schädlingsbefall derzeit nicht absehbar.
Herr Horz schließt die Sitzung um 20:30 Uhr.
Rosbach v. d. Höhe, den 01.07.2024
| Walter Horz | Stefan Sommer |
| Vorsitz | Schriftführung |