Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund von Arbeiten an den Versorgungsleitungen wird es erforderlich, den Quellenweg auf Höhe der Hausnummer 1 vom 08.09.2025 bis voraussichtlich 19.09.2025 für den Fahrverkehr voll zu sperren. Der Quellenweg bleibt für den Fußgängerverkehr passierbar.
Der Quellenweg bleibt aus den Richtungen Kurt-Schumacher-Straße und Bleichstraße bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 03.09.2025