hier: Vollsperrung im Göllingsweg Höhe der Hausnummer 7
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Kranstellung wird es erforderlich den Göllingsweg Höhe der Hausnummer 7 vom 06.09.2023 bis zum 29.09.2023 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Der Göllingsweg bleibt aus beiden Richtungen bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 11.07.2023