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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 37/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung § 3 Abs. 1 Taxentarif

Der Magistrat hat folgende Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Rosbach v. d. Höhe (Taxentarif) in der Fassung vom 01.07.2024 beschlossen:

§ 3 - Zuschläge

(1)

Bei Fahrten mit Großraumtaxen, die für die Beförderung von mehr als vier Personen (ohne Fahrer) zugelassen sind, ist bei der Beförderung ab 5 bis 8 Personen ein Großraum-Zuschlag in Höhe von 5,00 € zu entrichten.

Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Rosbach v. d. Höhe, den 05.09.2024

Maar
Bürgermeister