Der Magistrat hat folgende Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Rosbach v. d. Höhe (Taxentarif) in der Fassung vom 01.07.2024 beschlossen:
| (1) | Bei Fahrten mit Großraumtaxen, die für die Beförderung von mehr als vier Personen (ohne Fahrer) zugelassen sind, ist bei der Beförderung ab 5 bis 8 Personen ein Großraum-Zuschlag in Höhe von 5,00 € zu entrichten. |
Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Rosbach v. d. Höhe, den 05.09.2024