Aufgrund des § 5 sowie der §§ 15 ff. des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der jeweils gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v.d. Höhe am 19.03.2024 folgenden Beschluss über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Rosbach v.d. Höhe für das Wirtschaftsjahr 2024 herbeigeführt:
Der Wirtschaftsplan 2024 wird festgesetzt mit:
| 1. | Erfolgsplan | |
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| Erträge | 4.989.700,- € |
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| Aufwendungen | 4.696.700,- € |
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| im Vermögensplan | |
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| Einnahmen | 3.036.000,- € |
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| Ausgaben | 3.036.000,- € |
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kredite, die zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan erforderlich sind, wird festgesetzt auf | 1.647.000,- €. |
| 3. | Betriebsmittelkredite werden festgesetzt auf | 5.000.000, - €. |
| 4. | Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. | |
| 5. | Es gilt die von der Stadtverordnetenversammlung am 19.03.2024 beschlossene Stellenübersicht. | |
Rosbach v.d. Höhe, den 19.03.2024
Der vorstehende Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Rosbach v.d.Höhe für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung hinsichtlich der Kreditfestsetzung ist erteilt worden.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Der von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach vor der Höhe in der Sitzung am 19.03.2024 beschlossene Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Stadtwerke Rosbach vor der Höhe“ für das Wirtschaftsjahr 2024 ist hinsichtlich der festgesetzten Kreditaufnahmen genehmigungspflichtig.
Hierzu ergeht folgende Entscheidung:
| 1. | Aufgrund des § 115 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO wird die Genehmigung für den im Wirtschaftsjahr 2024 zu Verfügung stehenden Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von insgesamt 1.647.000,00 € (in Worten: eine Millionen sechshundertsiebenundvierzigtausend Euro) erteilt. |
| 2. | Aufgrund des § 115 HGO in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO wird die Genehmigung für die Aufnahme von Liquiditätskrediten, die im Wirtschaftsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 5.000.000 € (in Worten: Fünf Millionen Euro) erteilt. |
Mit freundlichen Grüßen
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Rosbach v.d. Höhe für das Wirtschaftsjahr 2024 inkl. Genehmigungsvermerk des Landrates des Wetteraukreises liegt in der Zeit vom 16. September 2024 bis einschließlich 25. September 2024 während der allgemeinen Dienststunden in der Stadtverwaltung, Homburger Straße 64, Zimmer 1.08 (1. Stock), 61191 Rosbach v.d. Höhe, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Wenn möglich bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung über die Telefonnummer 0 60 03- 822 – 189 oder 185.
Rosbach v.d. Höhe, den 09.09.2024
| gez. Anthony Reindler | Anja Föh-Warzecha |
| kaufm. Betriebsleiter | technische Leiterin |