Gemäß § 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der derzeit gültigen Fassung wird nachfolgend die Haushaltssatzung der Stadt Rosbach v. d. Höhe für das Haushaltsjahr 2024 öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Der Wortlaut der Genehmigungen wird nachfolgend öffentlich bekannt gegeben.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, dem 16. September 2024 bis einschließlich Mittwoch, dem 25. September 2024 während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung, Homburger Str. 64, Zimmer 1.08, aus.
Zum Einsehen der Unterlagen wird um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 06003/822-188 oder 185 gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 9. September 2024
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90,93), hat die Stadtverordnetenversammlung am 19. März 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| im Ergebnishaushalt | ||
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| im ordentlichen Ergebnis | |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Pos. 10 + 21) | 36.567.370 EUR |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Pos. 19 + 22) | 36.085.161 EUR |
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| mit einem Saldo von | 482.209 EUR |
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| im außerordentlichen Ergebnis | |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Pos. 26) | 162.800 EUR |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Pos. 27) | 0 EUR |
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| mit einem Saldo von | 162.800 EUR |
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| mit einem Jahresüberschuss von (Pos. 30) | 645.009 EUR |
| im Finanzhaushalt | ||
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf (Pos. 19) | 2.453.009 EUR |
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| und dem Gesamtbetrag der | |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Pos. 23) | 5.503.600 EUR |
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| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Pos. 28) | 9.854.250 EUR |
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| mit einem Saldo von | -4.350.650 EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Pos. 31) | 4.000.000 EUR |
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| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Pos. 32) | 6.566.600 EUR |
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| mit einem Saldo von | -2.566.600 EUR |
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| mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von (Pos. 34) | -4.464.241 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
4.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf
19.910.000 EUR
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
5.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 400 v.H. |
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| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 453 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v.H. | |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 19. März 2024 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 100 HGO gelten ab einer Höhe von 25.000 EUR als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Ausgenommen von dieser Regelung sind überplanmäßige Auszahlungen bei der Gewerbesteuerumlage.
Rosbach v.d. Höhe, den 19. März 2024