hier: Vollsperrung im Wingertsweg
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich, den Wingertsweg im Einmündungsbereich der Homburger Straße vom 23.09.2024 bis voraussichtlich 10.10.2024 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Der Wingertsweg bleibt aus Richtung Kurt-Schumacher-Straße bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Rosbach v. d. Höhe, den 10.09.2024