hier: Vollsperrung im Narzissenweg
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich, den Narzissenweg im Mündungsbereich des Ahornrings vom 16.09.2024 bis voraussichtlich 20.09.2024 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Der Narzissenweg bleibt aus der Richtung „Rodheimer Straße/L3352“ bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar. Der Fußgängerverkehr von und zum Bahnhof wird gewährleistet.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 09.09.2024