Das Amt der stellvertretenden Schiedsperson für Rosbach v. d. Höhe wird demnächst frei und muss neu besetzt werden. Dafür brauchen wir Sie!
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Die stellvertretende Schiedsperson vertritt die Schiedsperson bei Abwesenheit.
Schiedspersonen werden für ihr Amt hinreichend aus- und fortgebildet.
Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Nach § 3 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeit für das Amt geeignet sein.
Sie sollten zwischen 30 und 75 Jahre alt sein, im Schiedsamtsbezirk wohnen und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sein. Zudem werden erwartet: Schreibgewandtheit, die ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung in einer möglichst ruhigen und entspannten Atmosphäre.
Das Amt kann nicht bekleiden,
| 1. | wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt; |
| 2. | eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde; |
| 3. | wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist; |
| 4. | wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt; |
| 5. | wer die Recht sprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist. |
Schiedspersonen werden durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt und vom Amtsgericht Friedberg, das zugleich Aufsichtsbehörde ist, bestellt. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die Stadt Rosbach v. d. Höhe trägt die notwendigen und angemessenen Sachkosten des Schiedsamtes.
Bei Interesse können Sie sich bis zum 06.10.2024 schriftlich bewerben. Die Bewerbung (bitte mit der Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsnamen, Anschrift, Geburtstag und Geburtsort, Beruf, einem kurzen Lebenslauf, Ihrer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse) schicken Sie bitte an:
Stadtverwaltung Rosbach v.d.Höhe
Fachbereich Ordnungsamt und Bürgerservice
Homburger Str. 64
61191 Rosbach v. d. Höhe
oder gerne auch per Mail an: buerger@rosbach-hessen.de.
Für Rückfragen steht Ihnen die Fachbereichsleiterin Frau Stock, Tel.: 06003/822-124, E-Mail: frauke.stock@rosbach-hessen.de gern zur Verfügung.
Rosbach v. d. Höhe, den 11.09.2024