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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 37/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 45. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Dienstag, 17.06.2025, 20:00 Uhr

Bürgerhaus Rodheim,

Grabengasse 12, Saal

20:00 Uhr

21:38 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD

Mitglieder

Frau Dr. Kirsten Salein

- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vertretung für:

Herrn Ivo Lingnau

Herr Marco See - CDU

Vertretung für:

Herrn Jörg Egerter

Herr Alexander von Griesheim - CDU

Vertretung für:

Herrn Heiko Müller

Herr Hans-Otto Jacobi - FDP

Herr Christian Lamping - FWG

Herr Andreas Kunkel - STIMME

Vertretung für:

Herrn Christoph Käding

Magistrat

Herr Stadtrat Gerald Harff - FWG

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD

Verwaltung

Frau Anja Föh-Warzecha -

Herr Denis Grosch -

Herr Nils Schellhammer -

Herr Stefan Sommer -  — Schriftführer

Nicht Anwesende:

Mitglieder

Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  — entschuldigt

Herr Jörg Egerter - CDU  — entschuldigt

Herr Heiko Müller - CDU  — entschuldigt

Herr Christoph Käding - STIMME  — entschuldigt

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen

4

Wiederkehrende Straßenbeiträge:

1.

Straßenbauprogramm 3 (SBP 3) für den Abrechnungszeitraum 2026 bis 2030

2.

Neufestlegung der Beitragssätze für den Abrechnungszeitraum 2026 bis 2030

5

Verschiedenes

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Herr Dr. Rathjens eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden, die Mitglieder des Umwelt- und Planungsausschuss sowie der Ortsbreiräte Ober-Rosbach, Nieder-Rosbach und Rodheim.

2.

Genehmigung des Protokolls

Es liegt kein Protokoll zur Genehmigung vor.

3.

Mitteilungen

Es gibt keine Mitteilungen zu berichten.

4.

Wiederkehrende Straßenbeiträge:

1.

Straßenbauprogramm 3 (SBP 3) für den Abrechnungszeitraum 2026 bis 2030

2.

Neufestlegung der Beitragssätze für den Abrechnungszeitraum 2026 bis 2030

Die Sachdarstellung wird durch Frau Föh-Warzecha eingeleitet und erläutert. Das zweite Bauprogramm läuft dieses Jahr aus, und es wird empfohlen ein drittes zu beschließen. Als Grundlage dienen die bestehenden und immer noch aussagekräftigen Ergebnisse früherer Untersuchungen. Im Zuge des zweiten Bauprogramms wurden bereits einige Straßenzüge umgesetzt; es bestehen aber als „rot“ markierte Straßen weiterhin, welche saniert werden müssen. Zudem wurde betrachtet, wie der Zustand unter den Straßen zu beurteilen ist. In Nieder-Rosbach wurde der Straßenbeitrag aufgrund der Lage im Altort und der Kostenerfordernis erhöht. Die Waldstraße musste mit aufgenommen werden, da die Bahn Arbeiten an der Bahnlinie durchführen wird. Somit müssen Arbeiten an der Straße und das darunterliegende Leitungsnetz durchgeführt werden, solange hierauf der Zugriff möglich ist.

Im Anschluss an die Präsentation erfolgen einige Detailfragen. So fragt Herr Lingenau, wie die Priorisierung erarbeitet wird. Ob die oberste Priorität die Versorgungssicherheit der Bürger mit Leitungen ist, bevor die Beurteilung des Straßenzustandes gewertet wird. Frau Föh-Warzecha erläutert, dass der Straßenzustand betrachtet wird und erst danach auch die Leitungen.

Auf die Nachfrage von Herrn Lingenau, ob die Waldstraße eine Kreisstraße ist, bestätigt dies Frau Föh-Warzecha. Dies bedeutet, Hessenmobil übernimmt die Straße zwischen den Gehwegen, die Stadt übernimmt die Gehwege und weitere Flächen der Parzelle. Der in der Präsentation dargelegte Anteil an der Waldstraße ist tatsächlich nur der städtische Anteil allein ohne zusätzliche Kosten, welche für Hessenmobil anfallen. Die dargelegten Kosten sind allerdings nur grobe Schätzkosten. Die Gehwege werden auf beiden Seiten erneuert. Aktuell geht man von den gleichen Maßen für die Gehwege wie im Bestand aus. Bisher hat sich Hessenmobil nicht zu notwendigen Änderungen der Maße geäußert. Herr Soff weist darauf hin, dass genauere Kosten wichtig wären, sodass die Politik dies den Bürgern besser vermitteln kann.

Herr Grosch weist darauf hin, dass der neue Beitragssatz von Ober-Rosbach mit Rodheim relativ gut verglichen werden kann. Ein Unterschied ergibt sich allerdings durch das Gewerbegebiet. Aktuell können nur Kosten geschätzt werden und nach fünf Jahren sieht man das Ergebnis. Somit kommt ein „Guthaben“ oder ein „Minus“ zustande, welches in die nächste Berechnung einfließen wird.

Sowohl über die Planung der Bahn in Verbindung mit der Waldstraße als auch über das Thema Straßenbeiträge allgemein entsteht eine intensive Diskussion. Hierauf bittet Dr. Rathjens die Kerndebatte im Parlament zu führen.

Vor der Abstimmung erklären die Ortsbeiräte Ober-Rosbach, Nieder-Rosbach und Rodheim, dass sie gehört wurden.

Auf Antrag von Herrn Jacobi sind sich die Ausschüsse darin einig, eine getrennte Abstimmung der zwei Punkte des Beschlussvorschlages durchzuführen.

Beschluss:

1.

Das Straßenbauprogramm 3 (SBP 3) für die Jahre 2026 bis 2030 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rund 7.910.000,00 € (brutto) wird beschlossen.

Folgende Straßen werden mittels wiederkehrender Straßenbeiträge ausgebaut:

Abrechnungsbezirk Rodheim:

Waldstraße zwischen Wirrweg, über Bahnübergang bis Waldstraße

Abrechnungsbezirk Ober-Rosbach:

Wintersteinstraße zwischen Taunusstraße und Schlitterweg

Preulgasse zwischen Bahnhofstraße und Friedberger Straße

Fußweg zwischen Am Pfingstborn und Am Kirschenberg

Taunusstraße BA1 zwischen Grüner Weg und Fuhrstraße

Abrechnungsbezirk Nieder-Rosbach:

Frankenstraße 1. BA zwischen Am Rosbach und Schulstraße

Frankenstraße 2. BA zwischen Schulstraße und Rodheimer Straße

Folgende Maßnahmen werden im Zuge des Ausbauprogramms 3 vorbereitet (Planungen):

Abrechnungsbezirk Rodheim:

Goethestraße zwischen Körnerstraße und Helgebornstraße

Schillerstraße zwischen Goethestraße und Helgebornstraße

Feldbergstraße BA 1 zwischen Hauptstraße und Kleegartenstraße

Feldbergstraße BA 2 zwischen Kleegartenstraße und Parkstraße

Abrechnungsbezirk Ober-Rosbach:

Spessartweg zwischen Taunusstraße und Sudetenstraße

Sudetenstraße zwischen Butzbacher Pfad und Taunusstraße

Taunusstraße BA 2 zwischen Sudetenstraße und Friedberger Straße

Abrechnungsbezirk Nieder-Rosbach:

Taunusblick zwischen Im Garteneck und Errlichpfad

Umgestaltung Ahornplatz

Platzgestaltung Frankenstraße/ Schulstraße (Brunnen)

2.

Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) wird wie folgt geändert:

Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag beträgt im Erhebungszeitraum 2026 bis 2030 jährlich:

im Abrechnungsbezirk 1 Rodheim:

0,423 €/qm Veranlagungsfläche

im Abrechnungsbezirk 2 Ober-Rosbach:

0,157 €/qm Veranlagungsfläche

im Abrechnungsbezirk 3 Nieder-Rosbach:

0,214 €/qm Veranlagungsfläche

Abstimmungsergebnis:

Zu 1.

6 Ja / 1 Enthaltung

Zu 2.

4 Ja / 1 Nein / 2 Enthaltungen

5.

Verschiedenes

Es bestehen keine Meldungen.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:38 Uhr.

Rosbach v. d. Höhe, den 07.07.2025

Dr. Hans-Peter Rathjens  —  Herr Stefan Sommer
Vorsitz  —  Schriftführung